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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

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nicht gegenwärtig zu sein. Aber die Gewohnheit, deren Schema es
darstellt, ist in einer solchen Weise wirksam, dass bei Vergegen-
wärtigung (upon contemplating) der angenommenen (believed) Prä-
missen durch eine Art Intuition (Wahrnehmung, perception) auch die
Konklusion für wahr erachtet wird.

Mit diesen Worten "by a sort of perception" beruft sich auch Peirce
auf das von Sigwart mit Recht stärker hervorgehobene, ja in den Vorder-
grund gestellte Bewusstsein der objektiven Denknotwendigkeit oder Gefühl
der Evidenz.

Wenn hernach die Schlussfolgerung einer logischen Kritik unter-
worfen wird, so vollziehen wir eine neue Schlussfolgerung, deren eine
Prämisse jenes leitende Prinzip der vorigen ist (gemäss welcher Ur-
teile, die in bestimmter Beziehung zu einander stehen, geeignet er-
scheinen, Prämisse und Konklusion eines gültigen Schlusses zu sein),
während die andere Prämisse eine Thatsache der Wahrnehmung (ob-
servation) ist, nämlich der Beobachtung, dass die genannte (gegebene)
Beziehung wirklich besteht zwischen der Prämisse und der Konklusion
der in Frage (under criticism) stehenden Schlussfolgerung, dass m. a. W.
das Schema jenes leitenden Prinzips im vorliegenden Falle zutrifft,
und woraus dann geschlossen wird, dass diese Folgerung berechtigt,
gültig war.

Ein Beispiel, an das wir noch weitere Unterscheidungen anknüpfen,
mag dies verdeutlichen. Wir wählen hier das folgende (obzwar sehr
abgedroschene, weil fast in allen Schriften über Logik einmal erwähnte):

Cajus ist ein Mensch,a ist ein b,
ergo: Cajus ist sterblich.ergo: a ist c.

Das rechts dem Schlusse beigefügte "Schema" desselben zeigt,
dass ihm (so wie er zunächst sich darstellt) logische Gültigkeit nicht
zukommen kann. Es kann nicht eine (gute) Denkgewohnheit uns von
einer Prämisse der Form "a ist ein b" hinüberleiten zu einer Kon-
klusion "a ist c".

Dass vielmehr eine solche Gewohnheit, falls sie überhaupt bestünde,
eine schlechte sein müsste, wäre leicht an beliebigen Beispielen darzuthun:
indem wir dem a dieselbe Bedeutung "Cajus", dem b die "Mensch" wie in
dem Beispiel belassen, brauchen wir etwa nur dem c die Bedeutung "un-
sterblich" (oder "vollkommen" und anderes) beizulegen, um die Haltlosig-
keit des Schlusses zu erkennen. Die Folgerung wäre alsdann eine solche,
deren Prämisse wir als richtig, deren Konklusion wir aber als falsch (mit
einer gewissen Denknotwendigkeit) anerkennen müssen.

Gleichwol lässt sich die obige Konklusion sowol, als die Prämisse,

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Einleitung.
nicht gegenwärtig zu sein. Aber die Gewohnheit, deren Schema es
darstellt, ist in einer solchen Weise wirksam, dass bei Vergegen-
wärtigung (upon contemplating) der angenommenen (believed) Prä-
missen durch eine Art Intuition (Wahrnehmung, perception) auch die
Konklusion für wahr erachtet wird.

Mit diesen Worten „by a sort of perception“ beruft sich auch Peirce
auf das von Sigwart mit Recht stärker hervorgehobene, ja in den Vorder-
grund gestellte Bewusstsein der objektiven Denknotwendigkeit oder Gefühl
der Evidenz.

Wenn hernach die Schlussfolgerung einer logischen Kritik unter-
worfen wird, so vollziehen wir eine neue Schlussfolgerung, deren eine
Prämisse jenes leitende Prinzip der vorigen ist (gemäss welcher Ur-
teile, die in bestimmter Beziehung zu einander stehen, geeignet er-
scheinen, Prämisse und Konklusion eines gültigen Schlusses zu sein),
während die andere Prämisse eine Thatsache der Wahrnehmung (ob-
servation) ist, nämlich der Beobachtung, dass die genannte (gegebene)
Beziehung wirklich besteht zwischen der Prämisse und der Konklusion
der in Frage (under criticism) stehenden Schlussfolgerung, dass m. a. W.
das Schema jenes leitenden Prinzips im vorliegenden Falle zutrifft,
und woraus dann geschlossen wird, dass diese Folgerung berechtigt,
gültig war.

Ein Beispiel, an das wir noch weitere Unterscheidungen anknüpfen,
mag dies verdeutlichen. Wir wählen hier das folgende (obzwar sehr
abgedroschene, weil fast in allen Schriften über Logik einmal erwähnte):

Cajus ist ein Mensch,a ist ein b,
ergo: Cajus ist sterblich.ergo: a ist c.

Das rechts dem Schlusse beigefügte „Schema“ desselben zeigt,
dass ihm (so wie er zunächst sich darstellt) logische Gültigkeit nicht
zukommen kann. Es kann nicht eine (gute) Denkgewohnheit uns von
einer Prämisse der Form „a ist ein b“ hinüberleiten zu einer Kon-
klusion „a ist c“.

Dass vielmehr eine solche Gewohnheit, falls sie überhaupt bestünde,
eine schlechte sein müsste, wäre leicht an beliebigen Beispielen darzuthun:
indem wir dem a dieselbe Bedeutung „Cajus“, dem b die „Mensch“ wie in
dem Beispiel belassen, brauchen wir etwa nur dem c die Bedeutung „un-
sterblich“ (oder „vollkommen“ und anderes) beizulegen, um die Haltlosig-
keit des Schlusses zu erkennen. Die Folgerung wäre alsdann eine solche,
deren Prämisse wir als richtig, deren Konklusion wir aber als falsch (mit
einer gewissen Denknotwendigkeit) anerkennen müssen.

Gleichwol lässt sich die obige Konklusion sowol, als die Prämisse,

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[115/0135] Einleitung. nicht gegenwärtig zu sein. Aber die Gewohnheit, deren Schema es darstellt, ist in einer solchen Weise wirksam, dass bei Vergegen- wärtigung (upon contemplating) der angenommenen (believed) Prä- missen durch eine Art Intuition (Wahrnehmung, perception) auch die Konklusion für wahr erachtet wird. Mit diesen Worten „by a sort of perception“ beruft sich auch Peirce auf das von Sigwart mit Recht stärker hervorgehobene, ja in den Vorder- grund gestellte Bewusstsein der objektiven Denknotwendigkeit oder Gefühl der Evidenz. Wenn hernach die Schlussfolgerung einer logischen Kritik unter- worfen wird, so vollziehen wir eine neue Schlussfolgerung, deren eine Prämisse jenes leitende Prinzip der vorigen ist (gemäss welcher Ur- teile, die in bestimmter Beziehung zu einander stehen, geeignet er- scheinen, Prämisse und Konklusion eines gültigen Schlusses zu sein), während die andere Prämisse eine Thatsache der Wahrnehmung (ob- servation) ist, nämlich der Beobachtung, dass die genannte (gegebene) Beziehung wirklich besteht zwischen der Prämisse und der Konklusion der in Frage (under criticism) stehenden Schlussfolgerung, dass m. a. W. das Schema jenes leitenden Prinzips im vorliegenden Falle zutrifft, und woraus dann geschlossen wird, dass diese Folgerung berechtigt, gültig war. Ein Beispiel, an das wir noch weitere Unterscheidungen anknüpfen, mag dies verdeutlichen. Wir wählen hier das folgende (obzwar sehr abgedroschene, weil fast in allen Schriften über Logik einmal erwähnte): Cajus ist ein Mensch, a ist ein b, ergo: Cajus ist sterblich. ergo: a ist c. Das rechts dem Schlusse beigefügte „Schema“ desselben zeigt, dass ihm (so wie er zunächst sich darstellt) logische Gültigkeit nicht zukommen kann. Es kann nicht eine (gute) Denkgewohnheit uns von einer Prämisse der Form „a ist ein b“ hinüberleiten zu einer Kon- klusion „a ist c“. Dass vielmehr eine solche Gewohnheit, falls sie überhaupt bestünde, eine schlechte sein müsste, wäre leicht an beliebigen Beispielen darzuthun: indem wir dem a dieselbe Bedeutung „Cajus“, dem b die „Mensch“ wie in dem Beispiel belassen, brauchen wir etwa nur dem c die Bedeutung „un- sterblich“ (oder „vollkommen“ und anderes) beizulegen, um die Haltlosig- keit des Schlusses zu erkennen. Die Folgerung wäre alsdann eine solche, deren Prämisse wir als richtig, deren Konklusion wir aber als falsch (mit einer gewissen Denknotwendigkeit) anerkennen müssen. Gleichwol lässt sich die obige Konklusion sowol, als die Prämisse, 8*

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/135>, abgerufen am 06.05.2024.