Jndem aber, mehrere Exempel seiner quacksal- berischen Prahlereyen anzuführen, vor allzu weit- läufftig halte, muß ich doch ein und andere eigen- händige Probe seiner jämmerlichen Chirurgischen Berichte, Wund-Zettel und Recepte aufzeigen. Hiermit stund Mons. Kramer auf, und holete einige Scripturen, welche, nachdem er uns diesel- ben vorgelegt, wir also gesetzt befunden:
(I.) Bericht:Num. 9. anno 1710. den 5. Sept.
Auf Begehren eines Hochlöbl. Amts-Ge- richts allhier und auch auf gnädigenspecial- Befehl des ---- meines gnädigen Herrn, ha- be Jch Endes unterschriebenerChirurgus N. N. obigen|datum,nachmittags um Eins den entleibeten Körber des verstorbenen und vorhero unwissend von wem er ermordet wor- den, ---- in seiner Behausung auf einer Ta- fel, nebst meinem Gesellen und Lehr-Jun- gen, nebst diesen in Beyseyn des Herrn Stadt- und Land-FisicusHerrD. N. N.zuseciren undantomiren angefanget, und habe also an selbigen Körber wie folget angemerckt und obselviret
1. Mag ihn der Mörder einen Schlag etwa mit einem Stuhl-Beine auf dasCrani- gumgegeben haben, denn es war die gantze Schwarte auf dem Kopfe sehr mit Blut un- terlauffen, derowegen habe ich dasCranigum Kunstmäßig abgesegt, aber inwendig nicht beschädiget gefunden, sondern es war alles
gut
II.Theil. n
Jndem aber, mehrere Exempel ſeiner quackſal- beriſchen Prahlereyen anzufuͤhren, vor allzu weit- laͤufftig halte, muß ich doch ein und andere eigen- haͤndige Probe ſeiner jaͤmmerlichen Chirurgiſchen Berichte, Wund-Zettel und Recepte aufzeigen. Hiermit ſtund Monſ. Kramer auf, und holete einige Scripturen, welche, nachdem er uns dieſel- ben vorgelegt, wir alſo geſetzt befunden:
(I.) Bericht:Num. 9. anno 1710. den 5. Sept.
Auf Begehren eines Hochloͤbl. Amts-Ge- richts allhier und auch auf gnaͤdigenſpecial- Befehl des ---- meines gnaͤdigen Herrn, ha- be Jch Endes unterſchriebenerChirurgus N. N. obigen|datum,nachmittags um Eins den entleibeten Koͤrber des verſtorbenen und vorhero unwiſſend von wem er ermordet wor- den, ---- in ſeiner Behauſung auf einer Ta- fel, nebſt meinem Geſellen und Lehr-Jun- gen, nebſt dieſen in Beyſeyn des Herrn Stadt- und Land-FiſicusHerrD. N. N.zuſeciren undantomiren angefanget, und habe alſo an ſelbigen Koͤrber wie folget angemerckt und obſelviret
1. Mag ihn der Moͤrder einen Schlag etwa mit einem Stuhl-Beine auf dasCrani- gumgegeben haben, denn es war die gantze Schwarte auf dem Kopfe ſehr mit Blut un- terlauffen, derowegen habe ich dasCranigum Kunſtmaͤßig abgeſegt, aber inwendig nicht beſchaͤdiget gefunden, ſondern es war alles
gut
II.Theil. n
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0207"n="193"/><p>Jndem aber, mehrere Exempel ſeiner quackſal-<lb/>
beriſchen Prahlereyen anzufuͤhren, vor allzu weit-<lb/>
laͤufftig halte, muß ich doch ein und andere eigen-<lb/>
haͤndige Probe ſeiner jaͤmmerlichen <hirendition="#aq">Chirurgi</hi>ſchen<lb/>
Berichte, Wund-Zettel und <hirendition="#aq">Recepte</hi> aufzeigen.<lb/>
Hiermit ſtund <hirendition="#aq">Monſ. Kramer</hi> auf, und holete<lb/>
einige <hirendition="#aq">Scriptur</hi>en, welche, nachdem er uns dieſel-<lb/>
ben vorgelegt, wir alſo geſetzt befunden:</p><lb/><floatingText><body><divn="1"><head>(<hirendition="#aq"><hirendition="#i">I.</hi></hi>) <hirendition="#fr">Bericht:</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">Num. 9. anno</hi></hi> 1710. <hirendition="#fr">den</hi> 5. <hirendition="#aq"><hirendition="#i">Sept.</hi></hi></head><lb/><p><hirendition="#fr"><hirendition="#in">A</hi>uf Begehren eines Hochloͤbl. Amts-Ge-<lb/>
richts allhier und auch auf gnaͤdigen</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">ſpecial-</hi></hi><lb/><hirendition="#fr">Befehl des ---- meines gnaͤdigen Herrn, ha-<lb/>
be Jch Endes unterſchriebener</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">Chirurgus N. N.</hi></hi><lb/><hirendition="#fr">obigen|</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">datum</hi>,</hi><hirendition="#fr">nachmittags um Eins den<lb/>
entleibeten Koͤrber des verſtorbenen und<lb/>
vorhero unwiſſend von wem er ermordet wor-<lb/>
den, ---- in ſeiner Behauſung auf einer Ta-<lb/>
fel, nebſt meinem Geſellen und Lehr-Jun-<lb/>
gen, nebſt dieſen in Beyſeyn des Herrn Stadt-<lb/>
und Land-</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">Fiſicus</hi></hi><hirendition="#fr">Herr</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">D. N. N.</hi></hi><hirendition="#fr">zu</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">ſecir</hi></hi><hirendition="#fr">en<lb/>
und</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">antomir</hi></hi><hirendition="#fr">en angefanget, und habe alſo an<lb/>ſelbigen Koͤrber wie folget angemerckt und</hi><lb/><hirendition="#aq"><hirendition="#i">obſelvir</hi></hi><hirendition="#fr">et</hi></p><lb/><list><item>1. <hirendition="#fr">Mag ihn der Moͤrder einen Schlag<lb/>
etwa mit einem Stuhl-Beine auf das</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">Crani-<lb/>
gum</hi></hi><hirendition="#fr">gegeben haben, denn es war die gantze<lb/>
Schwarte auf dem Kopfe ſehr mit Blut un-<lb/>
terlauffen, derowegen habe ich das</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">Cranigum</hi></hi><lb/><hirendition="#fr">Kunſtmaͤßig abgeſegt, aber inwendig nicht<lb/>
beſchaͤdiget gefunden, ſondern es war alles</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#aq">II.</hi><hirendition="#fr">Theil. n</hi></fw><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">gut</hi></fw><lb/></item></list></div></body></floatingText></div></div></body></text></TEI>
[193/0207]
Jndem aber, mehrere Exempel ſeiner quackſal-
beriſchen Prahlereyen anzufuͤhren, vor allzu weit-
laͤufftig halte, muß ich doch ein und andere eigen-
haͤndige Probe ſeiner jaͤmmerlichen Chirurgiſchen
Berichte, Wund-Zettel und Recepte aufzeigen.
Hiermit ſtund Monſ. Kramer auf, und holete
einige Scripturen, welche, nachdem er uns dieſel-
ben vorgelegt, wir alſo geſetzt befunden:
(I.) Bericht: Num. 9. anno 1710. den 5. Sept.
Auf Begehren eines Hochloͤbl. Amts-Ge-
richts allhier und auch auf gnaͤdigen ſpecial-
Befehl des ---- meines gnaͤdigen Herrn, ha-
be Jch Endes unterſchriebener Chirurgus N. N.
obigen| datum, nachmittags um Eins den
entleibeten Koͤrber des verſtorbenen und
vorhero unwiſſend von wem er ermordet wor-
den, ---- in ſeiner Behauſung auf einer Ta-
fel, nebſt meinem Geſellen und Lehr-Jun-
gen, nebſt dieſen in Beyſeyn des Herrn Stadt-
und Land-Fiſicus Herr D. N. N. zu ſeciren
und antomiren angefanget, und habe alſo an
ſelbigen Koͤrber wie folget angemerckt und
obſelviret
1. Mag ihn der Moͤrder einen Schlag
etwa mit einem Stuhl-Beine auf das Crani-
gum gegeben haben, denn es war die gantze
Schwarte auf dem Kopfe ſehr mit Blut un-
terlauffen, derowegen habe ich das Cranigum
Kunſtmaͤßig abgeſegt, aber inwendig nicht
beſchaͤdiget gefunden, ſondern es war alles
gut
II. Theil. n
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Gisander [i. e. Schnabel, Johann Gottfried]: Wunderliche Fata einiger See-Fahrer. Bd. 2. Nordhausen, 1737, S. 193. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schnabel_fata02_1737/207>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.