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Schmoller, Gustav: Die Volkswirtschaft, die Volkswirtschaftslehre und ihre Methode. Frankfurt (Main), 1893.

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unserem Gebiet, wenn je, nur in seltenen Fällen ausführbar. Man kommt in
der Regel stets zu Auswegen: man sucht sich typische Fälle zur Beobachtung
aus und nimmt an, sie könnten ganze Arten von Erscheinungen so vertreten,
daß man von ihnen aus schließen könne. Bei einem großen Teile unseres
Wissenschaftsgebietes geht die Beobachtung des gesellschaftlichen Lebens von
einem Erleben, einem Auffassen der Eindrücke aus, die man erfahren hat und
denen man mit überliefertem Wissen entgegentritt; die Eindrücke und Auffas-
sungen gestalten sich zu Bildern, wobei die sachlichen Wirkungszusammen-
hänge des in sich Verbundenen (z. B. der Zusammenhänge der Preis- und
Marktgestaltungen) an sich dahin wirken, daß von dem Gesehenen und Ge-
lesenen alles nicht Zugehörige ausschaltet, das Zusammengehörige, inner-
lich Verbundene, das Wichtige festgehalten, das Unwichtige gar nicht be-
merkt wird. So kommen wir zu dem Ergebnis, daß bei der unendlichen Kom-
pliziertheit der volkswirtschaftlichen Vorgänge, bei der großen Summe mit-
wirkender Ursachen und Personen die entstehenden Bilder, schon weil sie auf
Kondensierungs- und Ausleseprozessen beruhen, nicht leicht die Genauigkeit
naturwissenschaftlicher Beobachtung erreichen können.
9 Rickert meinte neuerdings, das gelte nur von den naturwissenschaftlichen Be-
griffen und es sei umgekehrt von den geisteswissenschaftlichen historischen
zu behaupten, daß die umfassenderen Begriffe desto mehr Wirklichkeit ent-
halten, um so reicheren Inhalt hätten. Darin scheint mir ein Irrtum zu lie-
gen: auch die allgemein historischen Begriffe haben nur den Inhalt, den ein
Autor, den eine Schule, den ein Volk hineinlegt: der historische Begriff "das
Zeitalter Bismarcks" z. B. erhält allerdings eine individuelle Farbe, aber im
übrigen nur den vom Historiker hineingelegten Inhalt, wie der Begriff der
Kraft oder der Materie das, was der Naturforscher hineinlegt.
Die ganze Unterscheidung von dem großen Gegensatz der naturwissenschaft-
lichen und der historischen Begriffsbildung, den Rickert und seine Schüler
so sehr betonen, scheint mir auf einer Verwechselung zu beruhen. Rickert
sagt, alle historische Begriffsbildung enthalte individuelle Bezeichnungen von
Völkern, Zeitaltern, Kulturepochen; die historischen Begriffe wollten stets das
erfassen, was an allgemein anerkannten Werten Bezug auf individuelle Einzel-
heiten habe. Gottl sagt mit Recht, damit sei das historische Verfahren im
Sinne der Darstellung, nicht die Begriffsbildung bezeichnet. Jedenfalls die
Volkswirtschaftslehre, die Rickert doch auch zu den Geisteswissenschaften rech-
net, arbeitet hauptsächlich mit Sammelbegriffen, Gruppenbegriffen, wie
Rickert selbst zugibt. Er fügt bei, solche Begriffe könnten das historisch We-
sentliche nicht erschöpfen. Gewiß tun dieses viele Sammelbegriffe nicht.
Aber z. B. die Begriffspaare von Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft, Stadt-
wirtschaft und Volkswirtschaft wollen etwas historisch ganz Wesentliches er-
fassen; aber natürlich erfassen sie das einer einzelnen individuellen Geldwirt-
schaft oder Stadtwirtschaft Eigentümliche nicht.
Über die generellen oder Gattungsbegriffe, mit denen die Volkswirtschaftslehre,
das Recht und die Rechtsgeschichte sowie die allgemeine Geschichte notwendig
arbeiten, über ihre Entstehung, ihre Verwertung, ihren erlaubten und miß-
bräuchlichen Gebrauch hat neuerdings M. Weber in eindringlicher Unter-
suchung gehandelt; er hat diese Begriffe unter einer bestimmten Voraussetzung
unserem Gebiet, wenn je, nur in seltenen Fällen ausführbar. Man kommt in
der Regel stets zu Auswegen: man sucht sich typische Fälle zur Beobachtung
aus und nimmt an, sie könnten ganze Arten von Erscheinungen so vertreten,
daß man von ihnen aus schließen könne. Bei einem großen Teile unseres
Wissenschaftsgebietes geht die Beobachtung des gesellschaftlichen Lebens von
einem Erleben, einem Auffassen der Eindrücke aus, die man erfahren hat und
denen man mit überliefertem Wissen entgegentritt; die Eindrücke und Auffas-
sungen gestalten sich zu Bildern, wobei die sachlichen Wirkungszusammen-
hänge des in sich Verbundenen (z. B. der Zusammenhänge der Preis- und
Marktgestaltungen) an sich dahin wirken, daß von dem Gesehenen und Ge-
lesenen alles nicht Zugehörige ausschaltet, das Zusammengehörige, inner-
lich Verbundene, das Wichtige festgehalten, das Unwichtige gar nicht be-
merkt wird. So kommen wir zu dem Ergebnis, daß bei der unendlichen Kom-
pliziertheit der volkswirtschaftlichen Vorgänge, bei der großen Summe mit-
wirkender Ursachen und Personen die entstehenden Bilder, schon weil sie auf
Kondensierungs- und Ausleseprozessen beruhen, nicht leicht die Genauigkeit
naturwissenschaftlicher Beobachtung erreichen können.
9 Rickert meinte neuerdings, das gelte nur von den naturwissenschaftlichen Be-
griffen und es sei umgekehrt von den geisteswissenschaftlichen historischen
zu behaupten, daß die umfassenderen Begriffe desto mehr Wirklichkeit ent-
halten, um so reicheren Inhalt hätten. Darin scheint mir ein Irrtum zu lie-
gen: auch die allgemein historischen Begriffe haben nur den Inhalt, den ein
Autor, den eine Schule, den ein Volk hineinlegt: der historische Begriff „das
Zeitalter Bismarcks“ z. B. erhält allerdings eine individuelle Farbe, aber im
übrigen nur den vom Historiker hineingelegten Inhalt, wie der Begriff der
Kraft oder der Materie das, was der Naturforscher hineinlegt.
Die ganze Unterscheidung von dem großen Gegensatz der naturwissenschaft-
lichen und der historischen Begriffsbildung, den Rickert und seine Schüler
so sehr betonen, scheint mir auf einer Verwechselung zu beruhen. Rickert
sagt, alle historische Begriffsbildung enthalte individuelle Bezeichnungen von
Völkern, Zeitaltern, Kulturepochen; die historischen Begriffe wollten stets das
erfassen, was an allgemein anerkannten Werten Bezug auf individuelle Einzel-
heiten habe. Gottl sagt mit Recht, damit sei das historische Verfahren im
Sinne der Darstellung, nicht die Begriffsbildung bezeichnet. Jedenfalls die
Volkswirtschaftslehre, die Rickert doch auch zu den Geisteswissenschaften rech-
net, arbeitet hauptsächlich mit Sammelbegriffen, Gruppenbegriffen, wie
Rickert selbst zugibt. Er fügt bei, solche Begriffe könnten das historisch We-
sentliche nicht erschöpfen. Gewiß tun dieses viele Sammelbegriffe nicht.
Aber z. B. die Begriffspaare von Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft, Stadt-
wirtschaft und Volkswirtschaft wollen etwas historisch ganz Wesentliches er-
fassen; aber natürlich erfassen sie das einer einzelnen individuellen Geldwirt-
schaft oder Stadtwirtschaft Eigentümliche nicht.
Über die generellen oder Gattungsbegriffe, mit denen die Volkswirtschaftslehre,
das Recht und die Rechtsgeschichte sowie die allgemeine Geschichte notwendig
arbeiten, über ihre Entstehung, ihre Verwertung, ihren erlaubten und miß-
bräuchlichen Gebrauch hat neuerdings M. Weber in eindringlicher Unter-
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[86/0090] ⁸ unserem Gebiet, wenn je, nur in seltenen Fällen ausführbar. Man kommt in der Regel stets zu Auswegen: man sucht sich typische Fälle zur Beobachtung aus und nimmt an, sie könnten ganze Arten von Erscheinungen so vertreten, daß man von ihnen aus schließen könne. Bei einem großen Teile unseres Wissenschaftsgebietes geht die Beobachtung des gesellschaftlichen Lebens von einem Erleben, einem Auffassen der Eindrücke aus, die man erfahren hat und denen man mit überliefertem Wissen entgegentritt; die Eindrücke und Auffas- sungen gestalten sich zu Bildern, wobei die sachlichen Wirkungszusammen- hänge des in sich Verbundenen (z. B. der Zusammenhänge der Preis- und Marktgestaltungen) an sich dahin wirken, daß von dem Gesehenen und Ge- lesenen alles nicht Zugehörige ausschaltet, das Zusammengehörige, inner- lich Verbundene, das Wichtige festgehalten, das Unwichtige gar nicht be- merkt wird. So kommen wir zu dem Ergebnis, daß bei der unendlichen Kom- pliziertheit der volkswirtschaftlichen Vorgänge, bei der großen Summe mit- wirkender Ursachen und Personen die entstehenden Bilder, schon weil sie auf Kondensierungs- und Ausleseprozessen beruhen, nicht leicht die Genauigkeit naturwissenschaftlicher Beobachtung erreichen können. ⁹ Rickert meinte neuerdings, das gelte nur von den naturwissenschaftlichen Be- griffen und es sei umgekehrt von den geisteswissenschaftlichen historischen zu behaupten, daß die umfassenderen Begriffe desto mehr Wirklichkeit ent- halten, um so reicheren Inhalt hätten. Darin scheint mir ein Irrtum zu lie- gen: auch die allgemein historischen Begriffe haben nur den Inhalt, den ein Autor, den eine Schule, den ein Volk hineinlegt: der historische Begriff „das Zeitalter Bismarcks“ z. B. erhält allerdings eine individuelle Farbe, aber im übrigen nur den vom Historiker hineingelegten Inhalt, wie der Begriff der Kraft oder der Materie das, was der Naturforscher hineinlegt. Die ganze Unterscheidung von dem großen Gegensatz der naturwissenschaft- lichen und der historischen Begriffsbildung, den Rickert und seine Schüler so sehr betonen, scheint mir auf einer Verwechselung zu beruhen. Rickert sagt, alle historische Begriffsbildung enthalte individuelle Bezeichnungen von Völkern, Zeitaltern, Kulturepochen; die historischen Begriffe wollten stets das erfassen, was an allgemein anerkannten Werten Bezug auf individuelle Einzel- heiten habe. Gottl sagt mit Recht, damit sei das historische Verfahren im Sinne der Darstellung, nicht die Begriffsbildung bezeichnet. Jedenfalls die Volkswirtschaftslehre, die Rickert doch auch zu den Geisteswissenschaften rech- net, arbeitet hauptsächlich mit Sammelbegriffen, Gruppenbegriffen, wie Rickert selbst zugibt. Er fügt bei, solche Begriffe könnten das historisch We- sentliche nicht erschöpfen. Gewiß tun dieses viele Sammelbegriffe nicht. Aber z. B. die Begriffspaare von Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft, Stadt- wirtschaft und Volkswirtschaft wollen etwas historisch ganz Wesentliches er- fassen; aber natürlich erfassen sie das einer einzelnen individuellen Geldwirt- schaft oder Stadtwirtschaft Eigentümliche nicht. Über die generellen oder Gattungsbegriffe, mit denen die Volkswirtschaftslehre, das Recht und die Rechtsgeschichte sowie die allgemeine Geschichte notwendig arbeiten, über ihre Entstehung, ihre Verwertung, ihren erlaubten und miß- bräuchlichen Gebrauch hat neuerdings M. Weber in eindringlicher Unter- suchung gehandelt; er hat diese Begriffe unter einer bestimmten Voraussetzung

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Die Volkswirtschaft, die Volkswirtschaftslehre und ihre Methode. Frankfurt (Main), 1893, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_volkswirtschaftslehre_1893/90>, abgerufen am 27.04.2024.