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Schmoller, Gustav: Die Volkswirtschaft, die Volkswirtschaftslehre und ihre Methode. Frankfurt (Main), 1893.

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gibt einen religiösen, einen sittlichen, einen rechtlichen, einen ästhetischen,
einen sozialen, einen politischen, einen wissenschaftlichen, einen wirtschaft-
lichen Wert; alle stehen in engster Wechselwirkung, alle zusammen können
wir als Kulturwerte bezeichnen; alle haben zuletzt ihren Mittelpunkt im sitt-
lichen Wert, der das für die Gesamtheit der Lebenszwecke und ihre Harmo-
nisierung zu Erstrebende andeutet, die hierfür nötigen Gefühle, Sitten, Nor-
men und Einrichtungen herbeizuführen strebt. -- Der wirtschaftliche Wert
bringt das für wirtschaftliche Zwecke zu Erstrebende in die richtige schät-
zende und vergleichende Ordnung; alle wirtschaftlichen Mittel und Zwecke
sind aber zugleich die Diener und Exekutoren der höheren menschlichen indi-
viduellen und gesellschaftlichen Zwecke; und so reflektieren alle anderen Le-
bensgebiete mit ihren Werturteilen zugleich im wirtchaftlichen Wert- und
Preisurteil. Daher sagt Rickert mit Recht: "Die Jurisprudenz und die Na-
tionalökonomie werden ethische Bestandteile (er meint sittliche Werturteile)
im weitesten Sinne des Wortes entfalten."
Das sittliche Werturteil sagt, daß eine Handlung gut sei; die Normen des
Sittlichen sind das in der Gesellschaft entstandene, in Regeln gefaßte Gute.
Das in Sitte, Recht und Moral als Durchschnittsregel gesellschaftlich fixierte
Gute entsteht, weil sonst die Mehrzahl der Menschen das Gute nicht leicht
finden und nicht leicht durchführen können. Die sittlich und geistig hoch-
stehenden Menschen bedürfen freilich solcher Regeln kaum; sie finden das
Gute in ihrer eigenen Brust; in ihrem Gewissen und haben damit innerlich
ein Recht, unter Umständen sich über die Regel wegzusetzen; nämlich dann,
wenn sie als sittliche Charaktere fest überzeugt sind, gerade mit dieser Miß-
achtung der Durchschnittsregel das Gute zu tun.
Die Völker haben je nach Rasse, erreichter Wirtschaftsstufe, geistig-sittlicher
Entwickelung Verschiedenes für gut gehalten und mit Recht. Das Gute ist
immer ein werdendes. Jede Zeit hat ihre Pflichten, ihre Tugenden, ihre
sittlichen Güter und Zwecke; auch für dei verschiedenen Volkskreise ist das
Gute nicht ein absolut Einheitliches, so wenig als für die sämtlichen Indivi-
duen. Das Gute, d. h. die vom sittlichen Werturteil verlangte Handlung ist
aber stets diejenige, welche nach Lage aller in Betracht kommenden Um-
stände, das Leben des Handelnden im ganzen mehr fördert, als das Glück
und den Vorteil der Stunde; es ist die Handlung, welche neben dem Ge-
deihen des Individuums das der Familie, der Gemeine, der Volksgenossen mit
in Rechnung zieht, ja welche zugleich Volk, Staat und Menschheit im Auge
hat. Das Werturteil stützt sich auf die höheren Gefühle neben den niedrigen,
ja auf den Sieg der höheren über die niedrigen. Das sittliche Werturteil ent-
wickelt sich historisch durch die geläuterte Einsicht in die Bedeutung und die
Folgen der Handlungen sowie der gesellschaftlichen Einrichtungen: das sitt-
liche Werturteil erwächst aus der zunehmenden empirischen Einsicht in alle
Kausalverhältnisse; die technische, hygienische, ökonomische, gesellschaftlich-
politische Erfahrung, wie die individuell-psychologische arbeitet unausgesetzt
an der Ausbildung der sittlichen Erkenntnis und damit an dem Siege des Gu-
ten und der steigenden Herrschaft der immer mehr sich läuternden, immer
nach den neuen Verhältnissen sich anpassenden Werturteile. Der Hauptinhalt
alles individuellen und alles gesellschaftichen Lebens ist sittliches Zweck-
setzen und sittlich-kulturelle Ausreifung der Urteile. Und soweit dabei die
gibt einen religiösen, einen sittlichen, einen rechtlichen, einen ästhetischen,
einen sozialen, einen politischen, einen wissenschaftlichen, einen wirtschaft-
lichen Wert; alle stehen in engster Wechselwirkung, alle zusammen können
wir als Kulturwerte bezeichnen; alle haben zuletzt ihren Mittelpunkt im sitt-
lichen Wert, der das für die Gesamtheit der Lebenszwecke und ihre Harmo-
nisierung zu Erstrebende andeutet, die hierfür nötigen Gefühle, Sitten, Nor-
men und Einrichtungen herbeizuführen strebt. — Der wirtschaftliche Wert
bringt das für wirtschaftliche Zwecke zu Erstrebende in die richtige schät-
zende und vergleichende Ordnung; alle wirtschaftlichen Mittel und Zwecke
sind aber zugleich die Diener und Exekutoren der höheren menschlichen indi-
viduellen und gesellschaftlichen Zwecke; und so reflektieren alle anderen Le-
bensgebiete mit ihren Werturteilen zugleich im wirtchaftlichen Wert- und
Preisurteil. Daher sagt Rickert mit Recht: „Die Jurisprudenz und die Na-
tionalökonomie werden ethische Bestandteile (er meint sittliche Werturteile)
im weitesten Sinne des Wortes entfalten.“
Das sittliche Werturteil sagt, daß eine Handlung gut sei; die Normen des
Sittlichen sind das in der Gesellschaft entstandene, in Regeln gefaßte Gute.
Das in Sitte, Recht und Moral als Durchschnittsregel gesellschaftlich fixierte
Gute entsteht, weil sonst die Mehrzahl der Menschen das Gute nicht leicht
finden und nicht leicht durchführen können. Die sittlich und geistig hoch-
stehenden Menschen bedürfen freilich solcher Regeln kaum; sie finden das
Gute in ihrer eigenen Brust; in ihrem Gewissen und haben damit innerlich
ein Recht, unter Umständen sich über die Regel wegzusetzen; nämlich dann,
wenn sie als sittliche Charaktere fest überzeugt sind, gerade mit dieser Miß-
achtung der Durchschnittsregel das Gute zu tun.
Die Völker haben je nach Rasse, erreichter Wirtschaftsstufe, geistig-sittlicher
Entwickelung Verschiedenes für gut gehalten und mit Recht. Das Gute ist
immer ein werdendes. Jede Zeit hat ihre Pflichten, ihre Tugenden, ihre
sittlichen Güter und Zwecke; auch für dei verschiedenen Volkskreise ist das
Gute nicht ein absolut Einheitliches, so wenig als für die sämtlichen Indivi-
duen. Das Gute, d. h. die vom sittlichen Werturteil verlangte Handlung ist
aber stets diejenige, welche nach Lage aller in Betracht kommenden Um-
stände, das Leben des Handelnden im ganzen mehr fördert, als das Glück
und den Vorteil der Stunde; es ist die Handlung, welche neben dem Ge-
deihen des Individuums das der Familie, der Gemeine, der Volksgenossen mit
in Rechnung zieht, ja welche zugleich Volk, Staat und Menschheit im Auge
hat. Das Werturteil stützt sich auf die höheren Gefühle neben den niedrigen,
ja auf den Sieg der höheren über die niedrigen. Das sittliche Werturteil ent-
wickelt sich historisch durch die geläuterte Einsicht in die Bedeutung und die
Folgen der Handlungen sowie der gesellschaftlichen Einrichtungen: das sitt-
liche Werturteil erwächst aus der zunehmenden empirischen Einsicht in alle
Kausalverhältnisse; die technische, hygienische, ökonomische, gesellschaftlich-
politische Erfahrung, wie die individuell-psychologische arbeitet unausgesetzt
an der Ausbildung der sittlichen Erkenntnis und damit an dem Siege des Gu-
ten und der steigenden Herrschaft der immer mehr sich läuternden, immer
nach den neuen Verhältnissen sich anpassenden Werturteile. Der Hauptinhalt
alles individuellen und alles gesellschaftichen Lebens ist sittliches Zweck-
setzen und sittlich-kulturelle Ausreifung der Urteile. Und soweit dabei die
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[79/0083] ⁶ gibt einen religiösen, einen sittlichen, einen rechtlichen, einen ästhetischen, einen sozialen, einen politischen, einen wissenschaftlichen, einen wirtschaft- lichen Wert; alle stehen in engster Wechselwirkung, alle zusammen können wir als Kulturwerte bezeichnen; alle haben zuletzt ihren Mittelpunkt im sitt- lichen Wert, der das für die Gesamtheit der Lebenszwecke und ihre Harmo- nisierung zu Erstrebende andeutet, die hierfür nötigen Gefühle, Sitten, Nor- men und Einrichtungen herbeizuführen strebt. — Der wirtschaftliche Wert bringt das für wirtschaftliche Zwecke zu Erstrebende in die richtige schät- zende und vergleichende Ordnung; alle wirtschaftlichen Mittel und Zwecke sind aber zugleich die Diener und Exekutoren der höheren menschlichen indi- viduellen und gesellschaftlichen Zwecke; und so reflektieren alle anderen Le- bensgebiete mit ihren Werturteilen zugleich im wirtchaftlichen Wert- und Preisurteil. Daher sagt Rickert mit Recht: „Die Jurisprudenz und die Na- tionalökonomie werden ethische Bestandteile (er meint sittliche Werturteile) im weitesten Sinne des Wortes entfalten.“ Das sittliche Werturteil sagt, daß eine Handlung gut sei; die Normen des Sittlichen sind das in der Gesellschaft entstandene, in Regeln gefaßte Gute. Das in Sitte, Recht und Moral als Durchschnittsregel gesellschaftlich fixierte Gute entsteht, weil sonst die Mehrzahl der Menschen das Gute nicht leicht finden und nicht leicht durchführen können. Die sittlich und geistig hoch- stehenden Menschen bedürfen freilich solcher Regeln kaum; sie finden das Gute in ihrer eigenen Brust; in ihrem Gewissen und haben damit innerlich ein Recht, unter Umständen sich über die Regel wegzusetzen; nämlich dann, wenn sie als sittliche Charaktere fest überzeugt sind, gerade mit dieser Miß- achtung der Durchschnittsregel das Gute zu tun. Die Völker haben je nach Rasse, erreichter Wirtschaftsstufe, geistig-sittlicher Entwickelung Verschiedenes für gut gehalten und mit Recht. Das Gute ist immer ein werdendes. Jede Zeit hat ihre Pflichten, ihre Tugenden, ihre sittlichen Güter und Zwecke; auch für dei verschiedenen Volkskreise ist das Gute nicht ein absolut Einheitliches, so wenig als für die sämtlichen Indivi- duen. Das Gute, d. h. die vom sittlichen Werturteil verlangte Handlung ist aber stets diejenige, welche nach Lage aller in Betracht kommenden Um- stände, das Leben des Handelnden im ganzen mehr fördert, als das Glück und den Vorteil der Stunde; es ist die Handlung, welche neben dem Ge- deihen des Individuums das der Familie, der Gemeine, der Volksgenossen mit in Rechnung zieht, ja welche zugleich Volk, Staat und Menschheit im Auge hat. Das Werturteil stützt sich auf die höheren Gefühle neben den niedrigen, ja auf den Sieg der höheren über die niedrigen. Das sittliche Werturteil ent- wickelt sich historisch durch die geläuterte Einsicht in die Bedeutung und die Folgen der Handlungen sowie der gesellschaftlichen Einrichtungen: das sitt- liche Werturteil erwächst aus der zunehmenden empirischen Einsicht in alle Kausalverhältnisse; die technische, hygienische, ökonomische, gesellschaftlich- politische Erfahrung, wie die individuell-psychologische arbeitet unausgesetzt an der Ausbildung der sittlichen Erkenntnis und damit an dem Siege des Gu- ten und der steigenden Herrschaft der immer mehr sich läuternden, immer nach den neuen Verhältnissen sich anpassenden Werturteile. Der Hauptinhalt alles individuellen und alles gesellschaftichen Lebens ist sittliches Zweck- setzen und sittlich-kulturelle Ausreifung der Urteile. Und soweit dabei die

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Die Volkswirtschaft, die Volkswirtschaftslehre und ihre Methode. Frankfurt (Main), 1893, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_volkswirtschaftslehre_1893/83>, abgerufen am 27.04.2024.