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Schmoller, Gustav: Die Volkswirtschaft, die Volkswirtschaftslehre und ihre Methode. Frankfurt (Main), 1893.

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teten psychologischen Massenerscheinungen soweit zurück, daß einerseits der
wirtschaftliche Erwerbstrieb der Einzelnen, andererseits gewisse Arten seiner
Einschränkung durch genossenschaftliche, korporative, staatliche Maßnahmen
und durch die damit zusammenhängenden, höheren Gefühle der Gerechtigkeit
und Tendenzen des Interessenausgleiches so allgemein seien, daß für die in
Betracht kommenden Massenerscheinungen wohl von einer gesetzlichen Not-
wendigkeit gleicher Folgen aus gleichen Ursachen zu reden sei.
Und man wird sagen können, diese Notwendigkeit sei auf dem Gebiet des
volkswirtschaftlichen Handelns so viel größer als auf anderen geistigen Gebieten,
daß der Sprachgebrauch dazu gekommen sei, viel mehr von volkswirtschaft-
lichen als etwa von sozialen, ästhetischen, politischen, historischen Gesetzen zu
sprechen. Dieser Sprachgebrauch ist so allgemein, daß er nicht wohl zu be-
seitigen sein wird. Wir hätten kein anderes passendes Wort für die Charakteri-
sierung dieser Notwendigkeit. Auch der Hinweis auf die Andersartigkeit der
Naturgesetze nötigt deshalb nicht zur Aufgabe des Gesetzesbegriffs in unserer
Wissenschaft, weil auch viele Naturgesetze empirischer Natur sind, nur Ten-
denzen andeuten, keinen exakten Charakter haben, in der praktischen Wirk-
lichkeit meist nicht absolut strenge Gleichmäßigkeit der Erscheinungen er-
zeugen. Kein Tier, kein Baum wiederholt sich in absolut gleicher Form; wie
sollten sich da menschliche Individuen, Ereignisse und Zustände in vollendeter
Genauigkeit wiederholen? Aber Regelmäßigkeiten, Wiederkehr typischer For-
men finden wir in dem Gebiete unserer Wissenschaft in der allerumfassend-
sten Weise; unsere Denkgesetze nötigen uns diese Wiederkehr im Zusammen-
hang mit fest umschriebenen eindeutigen Ursachen dadurch anzuerkennen,
daß wir sie als Gesetze bezeichnen.
Nur dürfen wir, so wenig als die Naturforscher, die Verschiedenheit der
Naturgesetze und ihre Wirkung übersehen; wir dürfen nicht vergessen, daß
die Gesetze des natürlichen und des geistigen Lebens bei vieler Übereinstim-
mung doch auch wesentliche Unterschiede zeigen. Neumann glaubt das Ge-
meinsame und das Unterscheidende der Wirtschafts- und gewisser Natur-
gesetze so fassen zu können: a) Das Objekt dieser wie jener sei eine aus be-
stimmten Ursachen sich ergebende Wiederkehr von Erscheinungen; beidesmal
träten die Wirkungen jener Ursachen nur ein, wenn sie nicht durch andere
beeinträchtigt würden; beidesmal handele es sich um Ursachen von Bedeu-
tung, deren Erkenntnis für die Wissenschaft wie für die Beherrschung kom-
mender Dinge sehr wichtig sei. b) Der Unterschied liege in dem Gegensatz
der natürlichen und der psychologischen Ursachen; letztere seien nach Nation,
Ständen, Klassen, Individuen vielfach sehr verschieden, ließen sich also
schwer oder selten in scharf abgegrenzten Einheiten erfassen, gäben demnach
keine exakten Resultate, wenn auch der Eigennutz in den heutigen westeuro-
päischen Ländern mehr Einheitlichkeit zeige als andere Motive, wie etwa der
Sinn für Gerechtigkeit, Billigkeit, Gemeinnützigkeit. Zugleich liegt in der
Betonung der westeuropäischen Gegenwart und ihrer führenden wirtschaft-
lichen Schichten die selbstverständliche Einschränkung, wie sie jedem psycho-
logischen Gesetz eignet, daß die aus bestimmten Eigenschaften einer Zeit und
einer Klasse folgenden Handlungen und Institutionen nicht von anderen Zeiten
und Klassen zu erwarten sind. Doch hebt selbstverständlich diese Einschränkung
weder den Begriff der Gesetzmäßigkeit noch den des Gesetzes auf: nur gleiche
teten psychologischen Massenerscheinungen soweit zurück, daß einerseits der
wirtschaftliche Erwerbstrieb der Einzelnen, andererseits gewisse Arten seiner
Einschränkung durch genossenschaftliche, korporative, staatliche Maßnahmen
und durch die damit zusammenhängenden, höheren Gefühle der Gerechtigkeit
und Tendenzen des Interessenausgleiches so allgemein seien, daß für die in
Betracht kommenden Massenerscheinungen wohl von einer gesetzlichen Not-
wendigkeit gleicher Folgen aus gleichen Ursachen zu reden sei.
Und man wird sagen können, diese Notwendigkeit sei auf dem Gebiet des
volkswirtschaftlichen Handelns so viel größer als auf anderen geistigen Gebieten,
daß der Sprachgebrauch dazu gekommen sei, viel mehr von volkswirtschaft-
lichen als etwa von sozialen, ästhetischen, politischen, historischen Gesetzen zu
sprechen. Dieser Sprachgebrauch ist so allgemein, daß er nicht wohl zu be-
seitigen sein wird. Wir hätten kein anderes passendes Wort für die Charakteri-
sierung dieser Notwendigkeit. Auch der Hinweis auf die Andersartigkeit der
Naturgesetze nötigt deshalb nicht zur Aufgabe des Gesetzesbegriffs in unserer
Wissenschaft, weil auch viele Naturgesetze empirischer Natur sind, nur Ten-
denzen andeuten, keinen exakten Charakter haben, in der praktischen Wirk-
lichkeit meist nicht absolut strenge Gleichmäßigkeit der Erscheinungen er-
zeugen. Kein Tier, kein Baum wiederholt sich in absolut gleicher Form; wie
sollten sich da menschliche Individuen, Ereignisse und Zustände in vollendeter
Genauigkeit wiederholen? Aber Regelmäßigkeiten, Wiederkehr typischer For-
men finden wir in dem Gebiete unserer Wissenschaft in der allerumfassend-
sten Weise; unsere Denkgesetze nötigen uns diese Wiederkehr im Zusammen-
hang mit fest umschriebenen eindeutigen Ursachen dadurch anzuerkennen,
daß wir sie als Gesetze bezeichnen.
Nur dürfen wir, so wenig als die Naturforscher, die Verschiedenheit der
Naturgesetze und ihre Wirkung übersehen; wir dürfen nicht vergessen, daß
die Gesetze des natürlichen und des geistigen Lebens bei vieler Übereinstim-
mung doch auch wesentliche Unterschiede zeigen. Neumann glaubt das Ge-
meinsame und das Unterscheidende der Wirtschafts- und gewisser Natur-
gesetze so fassen zu können: a) Das Objekt dieser wie jener sei eine aus be-
stimmten Ursachen sich ergebende Wiederkehr von Erscheinungen; beidesmal
träten die Wirkungen jener Ursachen nur ein, wenn sie nicht durch andere
beeinträchtigt würden; beidesmal handele es sich um Ursachen von Bedeu-
tung, deren Erkenntnis für die Wissenschaft wie für die Beherrschung kom-
mender Dinge sehr wichtig sei. b) Der Unterschied liege in dem Gegensatz
der natürlichen und der psychologischen Ursachen; letztere seien nach Nation,
Ständen, Klassen, Individuen vielfach sehr verschieden, ließen sich also
schwer oder selten in scharf abgegrenzten Einheiten erfassen, gäben demnach
keine exakten Resultate, wenn auch der Eigennutz in den heutigen westeuro-
päischen Ländern mehr Einheitlichkeit zeige als andere Motive, wie etwa der
Sinn für Gerechtigkeit, Billigkeit, Gemeinnützigkeit. Zugleich liegt in der
Betonung der westeuropäischen Gegenwart und ihrer führenden wirtschaft-
lichen Schichten die selbstverständliche Einschränkung, wie sie jedem psycho-
logischen Gesetz eignet, daß die aus bestimmten Eigenschaften einer Zeit und
einer Klasse folgenden Handlungen und Institutionen nicht von anderen Zeiten
und Klassen zu erwarten sind. Doch hebt selbstverständlich diese Einschränkung
weder den Begriff der Gesetzmäßigkeit noch den des Gesetzes auf: nur gleiche
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[97/0101] ¹⁴ teten psychologischen Massenerscheinungen soweit zurück, daß einerseits der wirtschaftliche Erwerbstrieb der Einzelnen, andererseits gewisse Arten seiner Einschränkung durch genossenschaftliche, korporative, staatliche Maßnahmen und durch die damit zusammenhängenden, höheren Gefühle der Gerechtigkeit und Tendenzen des Interessenausgleiches so allgemein seien, daß für die in Betracht kommenden Massenerscheinungen wohl von einer gesetzlichen Not- wendigkeit gleicher Folgen aus gleichen Ursachen zu reden sei. Und man wird sagen können, diese Notwendigkeit sei auf dem Gebiet des volkswirtschaftlichen Handelns so viel größer als auf anderen geistigen Gebieten, daß der Sprachgebrauch dazu gekommen sei, viel mehr von volkswirtschaft- lichen als etwa von sozialen, ästhetischen, politischen, historischen Gesetzen zu sprechen. Dieser Sprachgebrauch ist so allgemein, daß er nicht wohl zu be- seitigen sein wird. Wir hätten kein anderes passendes Wort für die Charakteri- sierung dieser Notwendigkeit. Auch der Hinweis auf die Andersartigkeit der Naturgesetze nötigt deshalb nicht zur Aufgabe des Gesetzesbegriffs in unserer Wissenschaft, weil auch viele Naturgesetze empirischer Natur sind, nur Ten- denzen andeuten, keinen exakten Charakter haben, in der praktischen Wirk- lichkeit meist nicht absolut strenge Gleichmäßigkeit der Erscheinungen er- zeugen. Kein Tier, kein Baum wiederholt sich in absolut gleicher Form; wie sollten sich da menschliche Individuen, Ereignisse und Zustände in vollendeter Genauigkeit wiederholen? Aber Regelmäßigkeiten, Wiederkehr typischer For- men finden wir in dem Gebiete unserer Wissenschaft in der allerumfassend- sten Weise; unsere Denkgesetze nötigen uns diese Wiederkehr im Zusammen- hang mit fest umschriebenen eindeutigen Ursachen dadurch anzuerkennen, daß wir sie als Gesetze bezeichnen. Nur dürfen wir, so wenig als die Naturforscher, die Verschiedenheit der Naturgesetze und ihre Wirkung übersehen; wir dürfen nicht vergessen, daß die Gesetze des natürlichen und des geistigen Lebens bei vieler Übereinstim- mung doch auch wesentliche Unterschiede zeigen. Neumann glaubt das Ge- meinsame und das Unterscheidende der Wirtschafts- und gewisser Natur- gesetze so fassen zu können: a) Das Objekt dieser wie jener sei eine aus be- stimmten Ursachen sich ergebende Wiederkehr von Erscheinungen; beidesmal träten die Wirkungen jener Ursachen nur ein, wenn sie nicht durch andere beeinträchtigt würden; beidesmal handele es sich um Ursachen von Bedeu- tung, deren Erkenntnis für die Wissenschaft wie für die Beherrschung kom- mender Dinge sehr wichtig sei. b) Der Unterschied liege in dem Gegensatz der natürlichen und der psychologischen Ursachen; letztere seien nach Nation, Ständen, Klassen, Individuen vielfach sehr verschieden, ließen sich also schwer oder selten in scharf abgegrenzten Einheiten erfassen, gäben demnach keine exakten Resultate, wenn auch der Eigennutz in den heutigen westeuro- päischen Ländern mehr Einheitlichkeit zeige als andere Motive, wie etwa der Sinn für Gerechtigkeit, Billigkeit, Gemeinnützigkeit. Zugleich liegt in der Betonung der westeuropäischen Gegenwart und ihrer führenden wirtschaft- lichen Schichten die selbstverständliche Einschränkung, wie sie jedem psycho- logischen Gesetz eignet, daß die aus bestimmten Eigenschaften einer Zeit und einer Klasse folgenden Handlungen und Institutionen nicht von anderen Zeiten und Klassen zu erwarten sind. Doch hebt selbstverständlich diese Einschränkung weder den Begriff der Gesetzmäßigkeit noch den des Gesetzes auf: nur gleiche

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Die Volkswirtschaft, die Volkswirtschaftslehre und ihre Methode. Frankfurt (Main), 1893, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_volkswirtschaftslehre_1893/101>, abgerufen am 03.05.2024.