Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900.Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode. Dieser hat die Volkswirtschaftspolitik und die Finanzwissenschaft von der Volkswirtschafts-lehre getrennt, in der Volkswirtschaftspolitik die Tagesfragen des Agrar-, Gewerbe- und Handelswesens unterschieden; in der Volkswirtschaftslehre betrachtete er im Anschluß an Smith die Kräfte als ein im ganzen von Staat, Verwaltung und Politik unabhängiges System, hatte dabei in erster Linie die Produktions- und die Verkehrserscheinungen auf Grund der freien Konkurrenz im Auge; seine Volkswirtschaftspolitik war dazu die not- wendige Ergänzung und Korrektur. Nach dem Standpunkt unserer heutigen Erkenntnis ist der Staat und die Wirtschaftspolitik auch in den allgemeinen Lehren der Volks- wirtschaft nicht zu ignorieren. Und eben deshalb hat man mit Recht andere Namen für die zwei Teile gewählt, und hat mit den anderen Namen den Teilen auch eine andere Bedeutung gegeben. Man scheidet heute überwiegend -- von der Finanzwissenschaft abgesehen -- allgemeine und specielle Volkswirtschaftslehre und versteht unter der ersteren den Versuch eines systematischen Überblickes über unser gesamtes volkswirtschaft- liches Wissen, ohne Eintreten in die Specialfragen der Gegenwart, des eigenen Landes, der einzelnen Hauptzweige der Volkswirtschaft. Von den großen Zügen der Wirtschafts- politik muß in dieser allgemeinen Volkswirtschaftslehre ebenso die Rede sein, wie ihre Aus- führung im einzelnen der speciellen Volkswirtschaftslehre überlassen bleibt. Die allgemeine Lehre führt die typischen Organe und Einrichtungen, die wesentlichen Erscheinungen und Bewegungsvorgänge der Volkswirtschaft nach ihrer Struktur bei den Hauptkulturvölkern, sowie nach ihrer historischen Entwickelung im ganzen vor. Sie will dem Anfänger einen Umriß geben, für den Sachkenner das einzelne in seinen großen Zusammenhang stellen. Sie muß einen sociologischen, ethischen, philosophischen Hintergrund haben, während die specielle Volkswirtschaftslehre, mit der Gegenwart und ihren socialen und volkswirt- schaftlichen Tagesfragen beschäftigt, den Blick auf die eigene Volkswirtschaft und höchstens ihre Nachbarn konzentriert, praktisch verwaltungsrechtlich vorgeht, empirisch das einzelne untersucht. Die Nebeneinanderstellung dieser zwei Hälften hat sich bewährt; sie ergänzen sich nach Stoff und Methode. Unser Grundriß will in zwei Hälften oder Bänden nur die allgemeine Volkswirtschaftslehre geben. Die Systematik oder Stoffeinteilung, die ich dabei befolge, habe ich in meinen Einleitung. Begriff. Pſychologiſche und ſittliche Grundlage. Litteratur und Methode. Dieſer hat die Volkswirtſchaftspolitik und die Finanzwiſſenſchaft von der Volkswirtſchafts-lehre getrennt, in der Volkswirtſchaftspolitik die Tagesfragen des Agrar-, Gewerbe- und Handelsweſens unterſchieden; in der Volkswirtſchaftslehre betrachtete er im Anſchluß an Smith die Kräfte als ein im ganzen von Staat, Verwaltung und Politik unabhängiges Syſtem, hatte dabei in erſter Linie die Produktions- und die Verkehrserſcheinungen auf Grund der freien Konkurrenz im Auge; ſeine Volkswirtſchaftspolitik war dazu die not- wendige Ergänzung und Korrektur. Nach dem Standpunkt unſerer heutigen Erkenntnis iſt der Staat und die Wirtſchaftspolitik auch in den allgemeinen Lehren der Volks- wirtſchaft nicht zu ignorieren. Und eben deshalb hat man mit Recht andere Namen für die zwei Teile gewählt, und hat mit den anderen Namen den Teilen auch eine andere Bedeutung gegeben. Man ſcheidet heute überwiegend — von der Finanzwiſſenſchaft abgeſehen — allgemeine und ſpecielle Volkswirtſchaftslehre und verſteht unter der erſteren den Verſuch eines ſyſtematiſchen Überblickes über unſer geſamtes volkswirtſchaft- liches Wiſſen, ohne Eintreten in die Specialfragen der Gegenwart, des eigenen Landes, der einzelnen Hauptzweige der Volkswirtſchaft. Von den großen Zügen der Wirtſchafts- politik muß in dieſer allgemeinen Volkswirtſchaftslehre ebenſo die Rede ſein, wie ihre Aus- führung im einzelnen der ſpeciellen Volkswirtſchaftslehre überlaſſen bleibt. Die allgemeine Lehre führt die typiſchen Organe und Einrichtungen, die weſentlichen Erſcheinungen und Bewegungsvorgänge der Volkswirtſchaft nach ihrer Struktur bei den Hauptkulturvölkern, ſowie nach ihrer hiſtoriſchen Entwickelung im ganzen vor. Sie will dem Anfänger einen Umriß geben, für den Sachkenner das einzelne in ſeinen großen Zuſammenhang ſtellen. Sie muß einen ſociologiſchen, ethiſchen, philoſophiſchen Hintergrund haben, während die ſpecielle Volkswirtſchaftslehre, mit der Gegenwart und ihren ſocialen und volkswirt- ſchaftlichen Tagesfragen beſchäftigt, den Blick auf die eigene Volkswirtſchaft und höchſtens ihre Nachbarn konzentriert, praktiſch verwaltungsrechtlich vorgeht, empiriſch das einzelne unterſucht. Die Nebeneinanderſtellung dieſer zwei Hälften hat ſich bewährt; ſie ergänzen ſich nach Stoff und Methode. Unſer Grundriß will in zwei Hälften oder Bänden nur die allgemeine Volkswirtſchaftslehre geben. Die Syſtematik oder Stoffeinteilung, die ich dabei befolge, habe ich in meinen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0140" n="124"/><fw place="top" type="header">Einleitung. Begriff. Pſychologiſche und ſittliche Grundlage. Litteratur und Methode.</fw><lb/> Dieſer hat die Volkswirtſchaftspolitik und die Finanzwiſſenſchaft von der Volkswirtſchafts-<lb/> lehre getrennt, in der Volkswirtſchaftspolitik die Tagesfragen des Agrar-, Gewerbe- und<lb/> Handelsweſens unterſchieden; in der Volkswirtſchaftslehre betrachtete er im Anſchluß an<lb/> Smith die Kräfte als ein im ganzen von Staat, Verwaltung und Politik unabhängiges<lb/> Syſtem, hatte dabei in erſter Linie die Produktions- und die Verkehrserſcheinungen auf<lb/> Grund der freien Konkurrenz im Auge; ſeine Volkswirtſchaftspolitik war dazu die not-<lb/> wendige Ergänzung und Korrektur. Nach dem Standpunkt unſerer heutigen Erkenntnis<lb/> iſt der Staat und die Wirtſchaftspolitik auch in den allgemeinen Lehren der Volks-<lb/> wirtſchaft nicht zu ignorieren. Und eben deshalb hat man mit Recht andere Namen für<lb/> die zwei Teile gewählt, und hat mit den anderen Namen den Teilen auch eine andere<lb/> Bedeutung gegeben. Man ſcheidet heute überwiegend — von der Finanzwiſſenſchaft<lb/> abgeſehen — allgemeine und ſpecielle Volkswirtſchaftslehre und verſteht unter der<lb/> erſteren den Verſuch eines ſyſtematiſchen Überblickes über unſer geſamtes volkswirtſchaft-<lb/> liches Wiſſen, ohne Eintreten in die Specialfragen der Gegenwart, des eigenen Landes,<lb/> der einzelnen Hauptzweige der Volkswirtſchaft. Von den großen Zügen der Wirtſchafts-<lb/> politik muß in dieſer allgemeinen Volkswirtſchaftslehre ebenſo die Rede ſein, wie ihre Aus-<lb/> führung im einzelnen der ſpeciellen Volkswirtſchaftslehre überlaſſen bleibt. Die allgemeine<lb/> Lehre führt die typiſchen Organe und Einrichtungen, die weſentlichen Erſcheinungen und<lb/> Bewegungsvorgänge der Volkswirtſchaft nach ihrer Struktur bei den Hauptkulturvölkern,<lb/> ſowie nach ihrer hiſtoriſchen Entwickelung im ganzen vor. Sie will dem Anfänger einen<lb/> Umriß geben, für den Sachkenner das einzelne in ſeinen großen Zuſammenhang ſtellen.<lb/> Sie muß einen ſociologiſchen, ethiſchen, philoſophiſchen Hintergrund haben, während die<lb/> ſpecielle Volkswirtſchaftslehre, mit der Gegenwart und ihren ſocialen und volkswirt-<lb/> ſchaftlichen Tagesfragen beſchäftigt, den Blick auf die eigene Volkswirtſchaft und höchſtens<lb/> ihre Nachbarn konzentriert, praktiſch verwaltungsrechtlich vorgeht, empiriſch das einzelne<lb/> unterſucht. Die Nebeneinanderſtellung dieſer zwei Hälften hat ſich bewährt; ſie ergänzen<lb/> ſich nach Stoff und Methode. Unſer Grundriß will in zwei Hälften oder Bänden nur<lb/> die allgemeine Volkswirtſchaftslehre geben.</p><lb/> <p>Die Syſtematik oder Stoffeinteilung, die ich dabei befolge, habe ich in meinen<lb/> Vorleſungen ſeit 35 Jahren ausgebildet; ſie geht von ähnlichen Geſichtspunkten aus<lb/> wie die Verſuche einer neuen Einteilung bei Stein, Schäffle, Cohn. Die alte Gliede-<lb/> rung des Stoffes nach Produktion, Verkehr, Konſumtion entſprach dem wiſſenſchaftlichen<lb/> Standpunkt und Bedürfnis des naturrechtlich-kameraliſtiſchen Vorſtellungskreiſes zu An-<lb/> fang unſeres Jahrhunderts. Heute ſcheint ſie mir überlebt und falſch; der philoſophiſch-<lb/> hiſtoriſche Standpunkt der Gegenwart mit ſeiner Anlehnung an die Ethik und Sociologie<lb/> einerſeits, an die Naturwiſſenſchaften andererſeits, mußte nach einer anderen Gliederung<lb/> ſuchen, und auch die neueren Anhänger der alten Einteilung haben dies nicht verkannt.<lb/> Ich komme auf die Stoffeinteilung gleich zurück. Ich möchte hier über die Syſtematik<lb/> nur ſagen: jede Einteilung iſt berechtigt, welche, der Methode und dem Stoffe angepaßt,<lb/> das Zuſammengehörige nebeneinander ſtellt, in der Reihenfolge der Abſchnitte eine<lb/> planvolle Leitung und Belehrung des Leſers beabſichtigt und erreicht.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [124/0140]
Einleitung. Begriff. Pſychologiſche und ſittliche Grundlage. Litteratur und Methode.
Dieſer hat die Volkswirtſchaftspolitik und die Finanzwiſſenſchaft von der Volkswirtſchafts-
lehre getrennt, in der Volkswirtſchaftspolitik die Tagesfragen des Agrar-, Gewerbe- und
Handelsweſens unterſchieden; in der Volkswirtſchaftslehre betrachtete er im Anſchluß an
Smith die Kräfte als ein im ganzen von Staat, Verwaltung und Politik unabhängiges
Syſtem, hatte dabei in erſter Linie die Produktions- und die Verkehrserſcheinungen auf
Grund der freien Konkurrenz im Auge; ſeine Volkswirtſchaftspolitik war dazu die not-
wendige Ergänzung und Korrektur. Nach dem Standpunkt unſerer heutigen Erkenntnis
iſt der Staat und die Wirtſchaftspolitik auch in den allgemeinen Lehren der Volks-
wirtſchaft nicht zu ignorieren. Und eben deshalb hat man mit Recht andere Namen für
die zwei Teile gewählt, und hat mit den anderen Namen den Teilen auch eine andere
Bedeutung gegeben. Man ſcheidet heute überwiegend — von der Finanzwiſſenſchaft
abgeſehen — allgemeine und ſpecielle Volkswirtſchaftslehre und verſteht unter der
erſteren den Verſuch eines ſyſtematiſchen Überblickes über unſer geſamtes volkswirtſchaft-
liches Wiſſen, ohne Eintreten in die Specialfragen der Gegenwart, des eigenen Landes,
der einzelnen Hauptzweige der Volkswirtſchaft. Von den großen Zügen der Wirtſchafts-
politik muß in dieſer allgemeinen Volkswirtſchaftslehre ebenſo die Rede ſein, wie ihre Aus-
führung im einzelnen der ſpeciellen Volkswirtſchaftslehre überlaſſen bleibt. Die allgemeine
Lehre führt die typiſchen Organe und Einrichtungen, die weſentlichen Erſcheinungen und
Bewegungsvorgänge der Volkswirtſchaft nach ihrer Struktur bei den Hauptkulturvölkern,
ſowie nach ihrer hiſtoriſchen Entwickelung im ganzen vor. Sie will dem Anfänger einen
Umriß geben, für den Sachkenner das einzelne in ſeinen großen Zuſammenhang ſtellen.
Sie muß einen ſociologiſchen, ethiſchen, philoſophiſchen Hintergrund haben, während die
ſpecielle Volkswirtſchaftslehre, mit der Gegenwart und ihren ſocialen und volkswirt-
ſchaftlichen Tagesfragen beſchäftigt, den Blick auf die eigene Volkswirtſchaft und höchſtens
ihre Nachbarn konzentriert, praktiſch verwaltungsrechtlich vorgeht, empiriſch das einzelne
unterſucht. Die Nebeneinanderſtellung dieſer zwei Hälften hat ſich bewährt; ſie ergänzen
ſich nach Stoff und Methode. Unſer Grundriß will in zwei Hälften oder Bänden nur
die allgemeine Volkswirtſchaftslehre geben.
Die Syſtematik oder Stoffeinteilung, die ich dabei befolge, habe ich in meinen
Vorleſungen ſeit 35 Jahren ausgebildet; ſie geht von ähnlichen Geſichtspunkten aus
wie die Verſuche einer neuen Einteilung bei Stein, Schäffle, Cohn. Die alte Gliede-
rung des Stoffes nach Produktion, Verkehr, Konſumtion entſprach dem wiſſenſchaftlichen
Standpunkt und Bedürfnis des naturrechtlich-kameraliſtiſchen Vorſtellungskreiſes zu An-
fang unſeres Jahrhunderts. Heute ſcheint ſie mir überlebt und falſch; der philoſophiſch-
hiſtoriſche Standpunkt der Gegenwart mit ſeiner Anlehnung an die Ethik und Sociologie
einerſeits, an die Naturwiſſenſchaften andererſeits, mußte nach einer anderen Gliederung
ſuchen, und auch die neueren Anhänger der alten Einteilung haben dies nicht verkannt.
Ich komme auf die Stoffeinteilung gleich zurück. Ich möchte hier über die Syſtematik
nur ſagen: jede Einteilung iſt berechtigt, welche, der Methode und dem Stoffe angepaßt,
das Zuſammengehörige nebeneinander ſtellt, in der Reihenfolge der Abſchnitte eine
planvolle Leitung und Belehrung des Leſers beabſichtigt und erreicht.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |