ziehung der G. V. v. Dec. 1810 auf, und empfahl denselben, unter Beyziehung der Schulconferenz-Direc- toren Sorge zu tragen, daß wenigstens in jedem Ober- amts- und Decanatorte, in Verbindung mit der Ele- mentar-Schule, eine Jndustrie-Schule errichtet werde, -- und unterm 25. Aug. 1818 ließ eben dieses Consistorium den Decanen durch die General-Superintendenten auf- geben, die Geistlichen zur thätigen Verwendung für die Errichtung und Belebung der Jndustrie-Schulen zu ermuntern, und in die Visitations-Berichte über den Zustand der freywilligen Jndustrie-Anstalten, und über den Antheil, den die Orts-Geistlichen daran nehmen, die nöthigen Angaben einzurücken; auch wieß es die General-Superintendenten an, das Nöthige aus die- sen Berichten in die von ihnen zu fertigenden Gene- ralberichte aufzunehmen, und die Geistlichen, welche mit besonderer Thätigkeit die Errichtung und die Auf- nahme von Jndustrie-Anstalten befördern, zu benennen. -- Besonders empfahlen und unterstützten auch Jhre Majestät, die nun verewigte Königin Ca- tharina, die Errichtung und Erhaltung solcher Jn- stitute, weil der nicht von allen gefaßte Zweck des von Jhr gestifteten Wohlthätigkeits-Vereins, zunächst zwar Abhülfe der damaligen Noth, hingegen, den Verein als bleibende Anstalt betrachtet, die Erziehung des Volks, besonders der niedrigsten Classen desselben, zur Sitt- lichkeit, und Abgewöhnung von den Lastern, welche die gewöhnliche Folge der Armuth sind, war. -- Seine Majestät der König verewigten die segensreichen Bemühungen der hohen Vollendeten, indem Sie unterm 1. März 1819 gnädigst genehmigten, daß alle die Be- förderung der Arbeitsamkeit und Jndustrie bezwecken- den Jnstitute, welche durch Veranlassung Jhrer Maje-
ziehung der G. V. v. Dec. 1810 auf, und empfahl denſelben, unter Beyziehung der Schulconferenz-Direc- toren Sorge zu tragen, daß wenigſtens in jedem Ober- amts- und Decanatorte, in Verbindung mit der Ele- mentar-Schule, eine Jnduſtrie-Schule errichtet werde, — und unterm 25. Aug. 1818 ließ eben dieſes Conſiſtorium den Decanen durch die General-Superintendenten auf- geben, die Geiſtlichen zur thaͤtigen Verwendung fuͤr die Errichtung und Belebung der Jnduſtrie-Schulen zu ermuntern, und in die Viſitations-Berichte uͤber den Zuſtand der freywilligen Jnduſtrie-Anſtalten, und uͤber den Antheil, den die Orts-Geiſtlichen daran nehmen, die noͤthigen Angaben einzuruͤcken; auch wieß es die General-Superintendenten an, das Noͤthige aus die- ſen Berichten in die von ihnen zu fertigenden Gene- ralberichte aufzunehmen, und die Geiſtlichen, welche mit beſonderer Thaͤtigkeit die Errichtung und die Auf- nahme von Jnduſtrie-Anſtalten befoͤrdern, zu benennen. — Beſonders empfahlen und unterſtuͤtzten auch Jhre Majeſtaͤt, die nun verewigte Koͤnigin Ca- tharina, die Errichtung und Erhaltung ſolcher Jn- ſtitute, weil der nicht von allen gefaßte Zweck des von Jhr geſtifteten Wohlthaͤtigkeits-Vereins, zunaͤchſt zwar Abhuͤlfe der damaligen Noth, hingegen, den Verein als bleibende Anſtalt betrachtet, die Erziehung des Volks, beſonders der niedrigſten Claſſen deſſelben, zur Sitt- lichkeit, und Abgewoͤhnung von den Laſtern, welche die gewoͤhnliche Folge der Armuth ſind, war. — Seine Majeſtaͤt der Koͤnig verewigten die ſegensreichen Bemuͤhungen der hohen Vollendeten, indem Sie unterm 1. Maͤrz 1819 gnaͤdigſt genehmigten, daß alle die Be- foͤrderung der Arbeitſamkeit und Jnduſtrie bezwecken- den Jnſtitute, welche durch Veranlaſſung Jhrer Maje-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0041"n="31"/>
ziehung der G. V. v. <formulanotation="TeX">\frac{25}{31}</formula> Dec. 1810 auf, und empfahl<lb/>
denſelben, unter Beyziehung der Schulconferenz-Direc-<lb/>
toren Sorge zu tragen, daß wenigſtens in jedem Ober-<lb/>
amts- und Decanatorte, in Verbindung mit der Ele-<lb/>
mentar-Schule, eine Jnduſtrie-Schule errichtet werde, —<lb/>
und unterm 25. Aug. 1818 ließ eben dieſes Conſiſtorium<lb/>
den Decanen durch die General-Superintendenten auf-<lb/>
geben, die Geiſtlichen zur thaͤtigen Verwendung fuͤr<lb/>
die Errichtung und Belebung der Jnduſtrie-Schulen<lb/>
zu ermuntern, und in die Viſitations-Berichte uͤber den<lb/>
Zuſtand der freywilligen Jnduſtrie-Anſtalten, und uͤber<lb/>
den Antheil, den die Orts-Geiſtlichen daran nehmen,<lb/>
die noͤthigen Angaben einzuruͤcken; auch wieß es die<lb/>
General-Superintendenten an, das Noͤthige aus die-<lb/>ſen Berichten in die von ihnen zu fertigenden Gene-<lb/>
ralberichte aufzunehmen, und die Geiſtlichen, welche<lb/>
mit beſonderer Thaͤtigkeit die Errichtung und die Auf-<lb/>
nahme von Jnduſtrie-Anſtalten befoͤrdern, zu benennen.<lb/>— Beſonders empfahlen und unterſtuͤtzten auch <hirendition="#g">Jhre<lb/>
Majeſtaͤt, die nun verewigte Koͤnigin Ca-<lb/>
tharina,</hi> die Errichtung und Erhaltung ſolcher Jn-<lb/>ſtitute, weil der nicht von allen gefaßte Zweck des von<lb/>
Jhr geſtifteten Wohlthaͤtigkeits-Vereins, zunaͤchſt zwar<lb/>
Abhuͤlfe der damaligen Noth, hingegen, den Verein als<lb/>
bleibende Anſtalt betrachtet, die Erziehung des Volks,<lb/>
beſonders der niedrigſten Claſſen deſſelben, zur Sitt-<lb/>
lichkeit, und Abgewoͤhnung von den Laſtern, welche<lb/>
die gewoͤhnliche Folge der Armuth ſind, war. —<hirendition="#g">Seine<lb/>
Majeſtaͤt der Koͤnig</hi> verewigten die ſegensreichen<lb/>
Bemuͤhungen der hohen Vollendeten, indem Sie unterm<lb/>
1. Maͤrz 1819 gnaͤdigſt genehmigten, daß alle die Be-<lb/>
foͤrderung der Arbeitſamkeit und Jnduſtrie bezwecken-<lb/>
den Jnſtitute, welche durch Veranlaſſung Jhrer Maje-<lb/></p></div></body></text></TEI>
[31/0041]
ziehung der G. V. v. [FORMEL] Dec. 1810 auf, und empfahl
denſelben, unter Beyziehung der Schulconferenz-Direc-
toren Sorge zu tragen, daß wenigſtens in jedem Ober-
amts- und Decanatorte, in Verbindung mit der Ele-
mentar-Schule, eine Jnduſtrie-Schule errichtet werde, —
und unterm 25. Aug. 1818 ließ eben dieſes Conſiſtorium
den Decanen durch die General-Superintendenten auf-
geben, die Geiſtlichen zur thaͤtigen Verwendung fuͤr
die Errichtung und Belebung der Jnduſtrie-Schulen
zu ermuntern, und in die Viſitations-Berichte uͤber den
Zuſtand der freywilligen Jnduſtrie-Anſtalten, und uͤber
den Antheil, den die Orts-Geiſtlichen daran nehmen,
die noͤthigen Angaben einzuruͤcken; auch wieß es die
General-Superintendenten an, das Noͤthige aus die-
ſen Berichten in die von ihnen zu fertigenden Gene-
ralberichte aufzunehmen, und die Geiſtlichen, welche
mit beſonderer Thaͤtigkeit die Errichtung und die Auf-
nahme von Jnduſtrie-Anſtalten befoͤrdern, zu benennen.
— Beſonders empfahlen und unterſtuͤtzten auch Jhre
Majeſtaͤt, die nun verewigte Koͤnigin Ca-
tharina, die Errichtung und Erhaltung ſolcher Jn-
ſtitute, weil der nicht von allen gefaßte Zweck des von
Jhr geſtifteten Wohlthaͤtigkeits-Vereins, zunaͤchſt zwar
Abhuͤlfe der damaligen Noth, hingegen, den Verein als
bleibende Anſtalt betrachtet, die Erziehung des Volks,
beſonders der niedrigſten Claſſen deſſelben, zur Sitt-
lichkeit, und Abgewoͤhnung von den Laſtern, welche
die gewoͤhnliche Folge der Armuth ſind, war. — Seine
Majeſtaͤt der Koͤnig verewigten die ſegensreichen
Bemuͤhungen der hohen Vollendeten, indem Sie unterm
1. Maͤrz 1819 gnaͤdigſt genehmigten, daß alle die Be-
foͤrderung der Arbeitſamkeit und Jnduſtrie bezwecken-
den Jnſtitute, welche durch Veranlaſſung Jhrer Maje-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/41>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.