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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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ziehung der G. V. v. Dec. 1810 auf, und empfahl
denselben, unter Beyziehung der Schulconferenz-Direc-
toren Sorge zu tragen, daß wenigstens in jedem Ober-
amts- und Decanatorte, in Verbindung mit der Ele-
mentar-Schule, eine Jndustrie-Schule errichtet werde, --
und unterm 25. Aug. 1818 ließ eben dieses Consistorium
den Decanen durch die General-Superintendenten auf-
geben, die Geistlichen zur thätigen Verwendung für
die Errichtung und Belebung der Jndustrie-Schulen
zu ermuntern, und in die Visitations-Berichte über den
Zustand der freywilligen Jndustrie-Anstalten, und über
den Antheil, den die Orts-Geistlichen daran nehmen,
die nöthigen Angaben einzurücken; auch wieß es die
General-Superintendenten an, das Nöthige aus die-
sen Berichten in die von ihnen zu fertigenden Gene-
ralberichte aufzunehmen, und die Geistlichen, welche
mit besonderer Thätigkeit die Errichtung und die Auf-
nahme von Jndustrie-Anstalten befördern, zu benennen.
-- Besonders empfahlen und unterstützten auch Jhre
Majestät, die nun verewigte Königin Ca-
tharina,
die Errichtung und Erhaltung solcher Jn-
stitute, weil der nicht von allen gefaßte Zweck des von
Jhr gestifteten Wohlthätigkeits-Vereins, zunächst zwar
Abhülfe der damaligen Noth, hingegen, den Verein als
bleibende Anstalt betrachtet, die Erziehung des Volks,
besonders der niedrigsten Classen desselben, zur Sitt-
lichkeit, und Abgewöhnung von den Lastern, welche
die gewöhnliche Folge der Armuth sind, war. -- Seine
Majestät der König
verewigten die segensreichen
Bemühungen der hohen Vollendeten, indem Sie unterm
1. März 1819 gnädigst genehmigten, daß alle die Be-
förderung der Arbeitsamkeit und Jndustrie bezwecken-
den Jnstitute, welche durch Veranlassung Jhrer Maje-

ziehung der G. V. v. Dec. 1810 auf, und empfahl
denſelben, unter Beyziehung der Schulconferenz-Direc-
toren Sorge zu tragen, daß wenigſtens in jedem Ober-
amts- und Decanatorte, in Verbindung mit der Ele-
mentar-Schule, eine Jnduſtrie-Schule errichtet werde, —
und unterm 25. Aug. 1818 ließ eben dieſes Conſiſtorium
den Decanen durch die General-Superintendenten auf-
geben, die Geiſtlichen zur thaͤtigen Verwendung fuͤr
die Errichtung und Belebung der Jnduſtrie-Schulen
zu ermuntern, und in die Viſitations-Berichte uͤber den
Zuſtand der freywilligen Jnduſtrie-Anſtalten, und uͤber
den Antheil, den die Orts-Geiſtlichen daran nehmen,
die noͤthigen Angaben einzuruͤcken; auch wieß es die
General-Superintendenten an, das Noͤthige aus die-
ſen Berichten in die von ihnen zu fertigenden Gene-
ralberichte aufzunehmen, und die Geiſtlichen, welche
mit beſonderer Thaͤtigkeit die Errichtung und die Auf-
nahme von Jnduſtrie-Anſtalten befoͤrdern, zu benennen.
— Beſonders empfahlen und unterſtuͤtzten auch Jhre
Majeſtaͤt, die nun verewigte Koͤnigin Ca-
tharina,
die Errichtung und Erhaltung ſolcher Jn-
ſtitute, weil der nicht von allen gefaßte Zweck des von
Jhr geſtifteten Wohlthaͤtigkeits-Vereins, zunaͤchſt zwar
Abhuͤlfe der damaligen Noth, hingegen, den Verein als
bleibende Anſtalt betrachtet, die Erziehung des Volks,
beſonders der niedrigſten Claſſen deſſelben, zur Sitt-
lichkeit, und Abgewoͤhnung von den Laſtern, welche
die gewoͤhnliche Folge der Armuth ſind, war. — Seine
Majeſtaͤt der Koͤnig
verewigten die ſegensreichen
Bemuͤhungen der hohen Vollendeten, indem Sie unterm
1. Maͤrz 1819 gnaͤdigſt genehmigten, daß alle die Be-
foͤrderung der Arbeitſamkeit und Jnduſtrie bezwecken-
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[31/0041] ziehung der G. V. v. [FORMEL] Dec. 1810 auf, und empfahl denſelben, unter Beyziehung der Schulconferenz-Direc- toren Sorge zu tragen, daß wenigſtens in jedem Ober- amts- und Decanatorte, in Verbindung mit der Ele- mentar-Schule, eine Jnduſtrie-Schule errichtet werde, — und unterm 25. Aug. 1818 ließ eben dieſes Conſiſtorium den Decanen durch die General-Superintendenten auf- geben, die Geiſtlichen zur thaͤtigen Verwendung fuͤr die Errichtung und Belebung der Jnduſtrie-Schulen zu ermuntern, und in die Viſitations-Berichte uͤber den Zuſtand der freywilligen Jnduſtrie-Anſtalten, und uͤber den Antheil, den die Orts-Geiſtlichen daran nehmen, die noͤthigen Angaben einzuruͤcken; auch wieß es die General-Superintendenten an, das Noͤthige aus die- ſen Berichten in die von ihnen zu fertigenden Gene- ralberichte aufzunehmen, und die Geiſtlichen, welche mit beſonderer Thaͤtigkeit die Errichtung und die Auf- nahme von Jnduſtrie-Anſtalten befoͤrdern, zu benennen. — Beſonders empfahlen und unterſtuͤtzten auch Jhre Majeſtaͤt, die nun verewigte Koͤnigin Ca- tharina, die Errichtung und Erhaltung ſolcher Jn- ſtitute, weil der nicht von allen gefaßte Zweck des von Jhr geſtifteten Wohlthaͤtigkeits-Vereins, zunaͤchſt zwar Abhuͤlfe der damaligen Noth, hingegen, den Verein als bleibende Anſtalt betrachtet, die Erziehung des Volks, beſonders der niedrigſten Claſſen deſſelben, zur Sitt- lichkeit, und Abgewoͤhnung von den Laſtern, welche die gewoͤhnliche Folge der Armuth ſind, war. — Seine Majeſtaͤt der Koͤnig verewigten die ſegensreichen Bemuͤhungen der hohen Vollendeten, indem Sie unterm 1. Maͤrz 1819 gnaͤdigſt genehmigten, daß alle die Be- foͤrderung der Arbeitſamkeit und Jnduſtrie bezwecken- den Jnſtitute, welche durch Veranlaſſung Jhrer Maje-

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/41>, abgerufen am 20.04.2024.