Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821."germaßen den Anfang machen, nur etwas leisten, Wirklich wurden auch hieranf in mehreren Orten, „germaßen den Anfang machen, nur etwas leiſten, Wirklich wurden auch hieranf in mehreren Orten, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0039" n="29"/> „germaßen den Anfang machen, nur etwas leiſten,<lb/> „nur dieſen oder jenen Gegenſtand der Jnduſtrie her-<lb/> „vorziehen werden“, — und durch die evangeliſche<lb/> Schul-Ordnung v. <formula notation="TeX">\frac{26}{31}</formula>. Decbr. 1810. wurde in der<lb/> Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der allgemeineren<lb/> Beybringung und Verbreitung von Kenntniſſen und<lb/> Fertigkeiten, womit ſich die Kinder ſpaͤterhin manche<lb/> Ausgabe erſparen, und ihr Brod ſelbſt und reichlicher<lb/> verdienen koͤnnen, verordnet, „daß mit <hi rendition="#g">jeder</hi> oͤffent-<lb/> „lichen Schule in der Regel eine Jnduſtrie- oder Ar-<lb/> „beits-Schule theils fuͤr Knaben, theils fuͤr Maͤdchen<lb/> „verbunden, und von den gemeinſchaftlichen Ober-<lb/> „aͤmtern uͤber die Ausfuͤhrbarkeit dieſer Anordnung<lb/> „nach der Localitaͤt jeden Orts baldmoͤglichſt Bericht<lb/> „an das Koͤnigl. Ober-Conſiſtorium erſtattet werden<lb/> „ſoll.“</p><lb/> <p>Wirklich wurden auch hieranf in mehreren Orten,<lb/> z. B. im Jahre 1808. in <hi rendition="#g">Hall</hi>, — und im J. 1810.<lb/> in <hi rendition="#g">Tettnang</hi>, — beſonders aber in den Jahren<lb/> 1811. u. 1812. nur <hi rendition="#g">in dem evangeliſchen Theile<lb/> des Koͤnigreichs</hi> an 40. und auch <hi rendition="#g">in dem katho-<lb/> liſchen Theile</hi> mehrere Arbeitsſchulen errichtet, —<lb/> eine Wirkung jener Geſetze, welche man, da damals<lb/> die vorangegangenen und bevorſtehenden Kriege alle<lb/> Kraͤfte der Gemeinden in Anſpruch genommen hatten,<lb/> die frommen Stiftungen, denen zunaͤchſt die Foͤrde-<lb/> rung ſolcher Anſtalten oblag, der Verwaltung der Orts-<lb/> behoͤrden entzogen worden waren, und die Oberaͤmter<lb/> ſo viele anderwaͤrtige Geſchaͤfte hatten, auch oft ſo<lb/> kurz auf ihren Stellen blieben, daß ſie dem inneren<lb/> Zuſtande der Gemeinden und der Bildung der Jugend<lb/> wenige Aufmerkſamkeit wiedmen konnten, zu dieſer<lb/> Zeit allerdings fuͤr bedeutend halten, und womit man<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [29/0039]
„germaßen den Anfang machen, nur etwas leiſten,
„nur dieſen oder jenen Gegenſtand der Jnduſtrie her-
„vorziehen werden“, — und durch die evangeliſche
Schul-Ordnung v. [FORMEL]. Decbr. 1810. wurde in der
Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der allgemeineren
Beybringung und Verbreitung von Kenntniſſen und
Fertigkeiten, womit ſich die Kinder ſpaͤterhin manche
Ausgabe erſparen, und ihr Brod ſelbſt und reichlicher
verdienen koͤnnen, verordnet, „daß mit jeder oͤffent-
„lichen Schule in der Regel eine Jnduſtrie- oder Ar-
„beits-Schule theils fuͤr Knaben, theils fuͤr Maͤdchen
„verbunden, und von den gemeinſchaftlichen Ober-
„aͤmtern uͤber die Ausfuͤhrbarkeit dieſer Anordnung
„nach der Localitaͤt jeden Orts baldmoͤglichſt Bericht
„an das Koͤnigl. Ober-Conſiſtorium erſtattet werden
„ſoll.“
Wirklich wurden auch hieranf in mehreren Orten,
z. B. im Jahre 1808. in Hall, — und im J. 1810.
in Tettnang, — beſonders aber in den Jahren
1811. u. 1812. nur in dem evangeliſchen Theile
des Koͤnigreichs an 40. und auch in dem katho-
liſchen Theile mehrere Arbeitsſchulen errichtet, —
eine Wirkung jener Geſetze, welche man, da damals
die vorangegangenen und bevorſtehenden Kriege alle
Kraͤfte der Gemeinden in Anſpruch genommen hatten,
die frommen Stiftungen, denen zunaͤchſt die Foͤrde-
rung ſolcher Anſtalten oblag, der Verwaltung der Orts-
behoͤrden entzogen worden waren, und die Oberaͤmter
ſo viele anderwaͤrtige Geſchaͤfte hatten, auch oft ſo
kurz auf ihren Stellen blieben, daß ſie dem inneren
Zuſtande der Gemeinden und der Bildung der Jugend
wenige Aufmerkſamkeit wiedmen konnten, zu dieſer
Zeit allerdings fuͤr bedeutend halten, und womit man
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