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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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"germaßen den Anfang machen, nur etwas leisten,
"nur diesen oder jenen Gegenstand der Jndustrie her-
"vorziehen werden", -- und durch die evangelische
Schul-Ordnung v. . Decbr. 1810. wurde in der
Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der allgemeineren
Beybringung und Verbreitung von Kenntnissen und
Fertigkeiten, womit sich die Kinder späterhin manche
Ausgabe ersparen, und ihr Brod selbst und reichlicher
verdienen können, verordnet, "daß mit jeder öffent-
"lichen Schule in der Regel eine Jndustrie- oder Ar-
"beits-Schule theils für Knaben, theils für Mädchen
"verbunden, und von den gemeinschaftlichen Ober-
"ämtern über die Ausführbarkeit dieser Anordnung
"nach der Localität jeden Orts baldmöglichst Bericht
"an das Königl. Ober-Consistorium erstattet werden
"soll."

Wirklich wurden auch hieranf in mehreren Orten,
z. B. im Jahre 1808. in Hall, -- und im J. 1810.
in Tettnang, -- besonders aber in den Jahren
1811. u. 1812. nur in dem evangelischen Theile
des Königreichs
an 40. und auch in dem katho-
lischen Theile
mehrere Arbeitsschulen errichtet, --
eine Wirkung jener Gesetze, welche man, da damals
die vorangegangenen und bevorstehenden Kriege alle
Kräfte der Gemeinden in Anspruch genommen hatten,
die frommen Stiftungen, denen zunächst die Förde-
rung solcher Anstalten oblag, der Verwaltung der Orts-
behörden entzogen worden waren, und die Oberämter
so viele anderwärtige Geschäfte hatten, auch oft so
kurz auf ihren Stellen blieben, daß sie dem inneren
Zustande der Gemeinden und der Bildung der Jugend
wenige Aufmerksamkeit wiedmen konnten, zu dieser
Zeit allerdings für bedeutend halten, und womit man

„germaßen den Anfang machen, nur etwas leiſten,
„nur dieſen oder jenen Gegenſtand der Jnduſtrie her-
„vorziehen werden“, — und durch die evangeliſche
Schul-Ordnung v. . Decbr. 1810. wurde in der
Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der allgemeineren
Beybringung und Verbreitung von Kenntniſſen und
Fertigkeiten, womit ſich die Kinder ſpaͤterhin manche
Ausgabe erſparen, und ihr Brod ſelbſt und reichlicher
verdienen koͤnnen, verordnet, „daß mit jeder oͤffent-
„lichen Schule in der Regel eine Jnduſtrie- oder Ar-
„beits-Schule theils fuͤr Knaben, theils fuͤr Maͤdchen
„verbunden, und von den gemeinſchaftlichen Ober-
„aͤmtern uͤber die Ausfuͤhrbarkeit dieſer Anordnung
„nach der Localitaͤt jeden Orts baldmoͤglichſt Bericht
„an das Koͤnigl. Ober-Conſiſtorium erſtattet werden
„ſoll.“

Wirklich wurden auch hieranf in mehreren Orten,
z. B. im Jahre 1808. in Hall, — und im J. 1810.
in Tettnang, — beſonders aber in den Jahren
1811. u. 1812. nur in dem evangeliſchen Theile
des Koͤnigreichs
an 40. und auch in dem katho-
liſchen Theile
mehrere Arbeitsſchulen errichtet, —
eine Wirkung jener Geſetze, welche man, da damals
die vorangegangenen und bevorſtehenden Kriege alle
Kraͤfte der Gemeinden in Anſpruch genommen hatten,
die frommen Stiftungen, denen zunaͤchſt die Foͤrde-
rung ſolcher Anſtalten oblag, der Verwaltung der Orts-
behoͤrden entzogen worden waren, und die Oberaͤmter
ſo viele anderwaͤrtige Geſchaͤfte hatten, auch oft ſo
kurz auf ihren Stellen blieben, daß ſie dem inneren
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[29/0039] „germaßen den Anfang machen, nur etwas leiſten, „nur dieſen oder jenen Gegenſtand der Jnduſtrie her- „vorziehen werden“, — und durch die evangeliſche Schul-Ordnung v. [FORMEL]. Decbr. 1810. wurde in der Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der allgemeineren Beybringung und Verbreitung von Kenntniſſen und Fertigkeiten, womit ſich die Kinder ſpaͤterhin manche Ausgabe erſparen, und ihr Brod ſelbſt und reichlicher verdienen koͤnnen, verordnet, „daß mit jeder oͤffent- „lichen Schule in der Regel eine Jnduſtrie- oder Ar- „beits-Schule theils fuͤr Knaben, theils fuͤr Maͤdchen „verbunden, und von den gemeinſchaftlichen Ober- „aͤmtern uͤber die Ausfuͤhrbarkeit dieſer Anordnung „nach der Localitaͤt jeden Orts baldmoͤglichſt Bericht „an das Koͤnigl. Ober-Conſiſtorium erſtattet werden „ſoll.“ Wirklich wurden auch hieranf in mehreren Orten, z. B. im Jahre 1808. in Hall, — und im J. 1810. in Tettnang, — beſonders aber in den Jahren 1811. u. 1812. nur in dem evangeliſchen Theile des Koͤnigreichs an 40. und auch in dem katho- liſchen Theile mehrere Arbeitsſchulen errichtet, — eine Wirkung jener Geſetze, welche man, da damals die vorangegangenen und bevorſtehenden Kriege alle Kraͤfte der Gemeinden in Anſpruch genommen hatten, die frommen Stiftungen, denen zunaͤchſt die Foͤrde- rung ſolcher Anſtalten oblag, der Verwaltung der Orts- behoͤrden entzogen worden waren, und die Oberaͤmter ſo viele anderwaͤrtige Geſchaͤfte hatten, auch oft ſo kurz auf ihren Stellen blieben, daß ſie dem inneren Zuſtande der Gemeinden und der Bildung der Jugend wenige Aufmerkſamkeit wiedmen konnten, zu dieſer Zeit allerdings fuͤr bedeutend halten, und womit man

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/39>, abgerufen am 23.04.2024.