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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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§. 9.

Wie gut wäre es auch für manchen Hausvater,
wenn er zuweilen eine kleine Arbeit, wofür er außerdem
Geld ausgeben muß, in müßigen Stunden selbst ver-
fertigen könnte! -- Wie gut wäre es, wenn Fami-
lien
, welche wenige oder gar keine Güter oder sonsti-
ges Vermögen haben, -- wenn Professionisten, wie
z. B. Jpser, Maurer, Zimmerleute etc., welche in der
Regel im Winter auf ihrem Handwerk keine Arbeit fin-
den, -- oder wenn erwachsene unverheirathete,
besonders wenn am Körper gebrechliche oder sonst
zu schwerer Arbeit untaugliche Personen,
-- oder wenn unbemittelte Jünglinge, welche für
den Militärdienst ausgehoben wurden, und,
wenn sie in Garnison liegen, so manche vom Dienste
freye Stunde haben, -- in ihrer Jugend eine oder
einige Handarbeiten gelernt hätten und verstünden, wo-
durch sie vor den unvermeidlichen Folgen des Müßig-
gangs verwahrt, und in den Stand gesetzt würden,
sich etwas zu verdienen, hiedurch sich vor Mangel und
Elend zu schützen, und die nöthigsten Lebens-Bedürf-
nisse zu verschaffen, oder durch eine solche Zulage zu
ihrem ordentlichen Einkommen ihre Lage erträglicher
und angenehmer zu machen.

§. 10.

Ueberhaupt ist den Kindern damit noch nicht immer
ganz geholfen, wenn ihnen Kenntnisse beygebracht wer-
den, durch deren Anwendung sie sich in späteren
Jahren
ihr Brod verdienen können; nicht selten wäre
es höchst wohlthätig, wenn sie schon als Kinder ge-
wisse Handarbeiten betreiben könnten, oft nicht sowohl,
um ihre eigene Lage dadurch zu verbessern,

§. 9.

Wie gut waͤre es auch fuͤr manchen Hausvater,
wenn er zuweilen eine kleine Arbeit, wofuͤr er außerdem
Geld ausgeben muß, in muͤßigen Stunden ſelbſt ver-
fertigen koͤnnte! — Wie gut waͤre es, wenn Fami-
lien
, welche wenige oder gar keine Guͤter oder ſonſti-
ges Vermoͤgen haben, — wenn Profeſſioniſten, wie
z. B. Jpſer, Maurer, Zimmerleute ꝛc., welche in der
Regel im Winter auf ihrem Handwerk keine Arbeit fin-
den, — oder wenn erwachſene unverheirathete,
beſonders wenn am Koͤrper gebrechliche oder ſonſt
zu ſchwerer Arbeit untaugliche Perſonen,
— oder wenn unbemittelte Juͤnglinge, welche fuͤr
den Militaͤrdienſt ausgehoben wurden, und,
wenn ſie in Garniſon liegen, ſo manche vom Dienſte
freye Stunde haben, — in ihrer Jugend eine oder
einige Handarbeiten gelernt haͤtten und verſtuͤnden, wo-
durch ſie vor den unvermeidlichen Folgen des Muͤßig-
gangs verwahrt, und in den Stand geſetzt wuͤrden,
ſich etwas zu verdienen, hiedurch ſich vor Mangel und
Elend zu ſchuͤtzen, und die noͤthigſten Lebens-Beduͤrf-
niſſe zu verſchaffen, oder durch eine ſolche Zulage zu
ihrem ordentlichen Einkommen ihre Lage ertraͤglicher
und angenehmer zu machen.

§. 10.

Ueberhaupt iſt den Kindern damit noch nicht immer
ganz geholfen, wenn ihnen Kenntniſſe beygebracht wer-
den, durch deren Anwendung ſie ſich in ſpaͤteren
Jahren
ihr Brod verdienen koͤnnen; nicht ſelten waͤre
es hoͤchſt wohlthaͤtig, wenn ſie ſchon als Kinder ge-
wiſſe Handarbeiten betreiben koͤnnten, oft nicht ſowohl,
um ihre eigene Lage dadurch zu verbeſſern,

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[11/0021] §. 9. Wie gut waͤre es auch fuͤr manchen Hausvater, wenn er zuweilen eine kleine Arbeit, wofuͤr er außerdem Geld ausgeben muß, in muͤßigen Stunden ſelbſt ver- fertigen koͤnnte! — Wie gut waͤre es, wenn Fami- lien, welche wenige oder gar keine Guͤter oder ſonſti- ges Vermoͤgen haben, — wenn Profeſſioniſten, wie z. B. Jpſer, Maurer, Zimmerleute ꝛc., welche in der Regel im Winter auf ihrem Handwerk keine Arbeit fin- den, — oder wenn erwachſene unverheirathete, beſonders wenn am Koͤrper gebrechliche oder ſonſt zu ſchwerer Arbeit untaugliche Perſonen, — oder wenn unbemittelte Juͤnglinge, welche fuͤr den Militaͤrdienſt ausgehoben wurden, und, wenn ſie in Garniſon liegen, ſo manche vom Dienſte freye Stunde haben, — in ihrer Jugend eine oder einige Handarbeiten gelernt haͤtten und verſtuͤnden, wo- durch ſie vor den unvermeidlichen Folgen des Muͤßig- gangs verwahrt, und in den Stand geſetzt wuͤrden, ſich etwas zu verdienen, hiedurch ſich vor Mangel und Elend zu ſchuͤtzen, und die noͤthigſten Lebens-Beduͤrf- niſſe zu verſchaffen, oder durch eine ſolche Zulage zu ihrem ordentlichen Einkommen ihre Lage ertraͤglicher und angenehmer zu machen. §. 10. Ueberhaupt iſt den Kindern damit noch nicht immer ganz geholfen, wenn ihnen Kenntniſſe beygebracht wer- den, durch deren Anwendung ſie ſich in ſpaͤteren Jahren ihr Brod verdienen koͤnnen; nicht ſelten waͤre es hoͤchſt wohlthaͤtig, wenn ſie ſchon als Kinder ge- wiſſe Handarbeiten betreiben koͤnnten, oft nicht ſowohl, um ihre eigene Lage dadurch zu verbeſſern,

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/21>, abgerufen am 24.04.2024.