Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.Abgaben aller Art, theils zur Gemeinde- und Ober- §. 99. Jedoch auch solchen Gemeinden sind bisher zum Abgaben aller Art, theils zur Gemeinde- und Ober- §. 99. Jedoch auch ſolchen Gemeinden ſind bisher zum <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0145" n="135"/> Abgaben aller Art, theils zur Gemeinde- und Ober-<lb/> amts-Corporations, Caſſe, theils zur Staats Caſſe,<lb/> ſo ſehr belaſtet ſind, daß ſie ſchon dieſe, ſchon ihre<lb/> bisherigen laufenden Schuldigkeiten nicht zu bezahlen<lb/> vermoͤgen. Es gibt Gemeinden, welche uͤberdieß noch<lb/> mit aͤlteren, zum Theil ungeheuern, Steuerruͤckſtaͤnden<lb/> zu kaͤmpfen haben. Es gibt alſo Gemeinden, oder<lb/> wenigſtens einzelne Steuer-Contribuenten, welchen,<lb/> wenn ſie nicht vollends gaͤnzlich zu Grunde gerichtet<lb/> werden ſollen, abſolut keine neuen Ausgaben und Auf-<lb/> lagen dieſer Art zugemuthet werden koͤnnen und duͤrfen.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 99.</head><lb/> <p>Jedoch auch ſolchen Gemeinden ſind bisher zum<lb/> Theil einzelne wohlhabendere Einwohner mit <hi rendition="#g">freywil-<lb/> ligen Beytraͤgen</hi> zum Behuf der Errichtung und<lb/> Unterhaltung einer Jnduſtrie-Schule zu Huͤlfe gekom-<lb/> men. Es gibt Orte, wo die Gutsherrſchaft wenigſtens das<lb/> fuͤr eine ſolche Schule erforderliche Brennholz aus ihren<lb/> Waldungen unentgeldlich abgibt; an anderen Orten<lb/> werden woͤchentlich Beytraͤge von der Jnwohnerſchaft<lb/> eingeſammelt; wieder an anderen Orten ſind in dem<lb/> Lokal der Jnduſtrie-Schule Opferſtoͤcke zu freywilligen<lb/> Gaben zum Beſten derſelben aufgeſtellt. — Freylich<lb/> gibt es auch wieder andere Orte, wo man die Guts-<lb/> herrſchaft nicht auch zu dieſem Zwecke in Anſpruch neh-<lb/> men kann und will, weil ſie ſchon bisher fuͤr andere<lb/> wohlthaͤtige Zwecke alles Moͤgliche gethan hat; es gibt<lb/> Orte, wo uͤberhaupt keine reichen Perſonen ſind, wo<lb/> die ganze Einwohnerſchaft aus unvermoͤglichen Leuten<lb/> beſteht, wo der Wohlſtand der Einwohner ſo ſehr ge-<lb/> ſunken, ihre Mittelloſigkeit und Armuth ſo groß iſt,<lb/> daß ſie, beſonders bey dem gegenwaͤrtigen allgemeinen<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [135/0145]
Abgaben aller Art, theils zur Gemeinde- und Ober-
amts-Corporations, Caſſe, theils zur Staats Caſſe,
ſo ſehr belaſtet ſind, daß ſie ſchon dieſe, ſchon ihre
bisherigen laufenden Schuldigkeiten nicht zu bezahlen
vermoͤgen. Es gibt Gemeinden, welche uͤberdieß noch
mit aͤlteren, zum Theil ungeheuern, Steuerruͤckſtaͤnden
zu kaͤmpfen haben. Es gibt alſo Gemeinden, oder
wenigſtens einzelne Steuer-Contribuenten, welchen,
wenn ſie nicht vollends gaͤnzlich zu Grunde gerichtet
werden ſollen, abſolut keine neuen Ausgaben und Auf-
lagen dieſer Art zugemuthet werden koͤnnen und duͤrfen.
§. 99.
Jedoch auch ſolchen Gemeinden ſind bisher zum
Theil einzelne wohlhabendere Einwohner mit freywil-
ligen Beytraͤgen zum Behuf der Errichtung und
Unterhaltung einer Jnduſtrie-Schule zu Huͤlfe gekom-
men. Es gibt Orte, wo die Gutsherrſchaft wenigſtens das
fuͤr eine ſolche Schule erforderliche Brennholz aus ihren
Waldungen unentgeldlich abgibt; an anderen Orten
werden woͤchentlich Beytraͤge von der Jnwohnerſchaft
eingeſammelt; wieder an anderen Orten ſind in dem
Lokal der Jnduſtrie-Schule Opferſtoͤcke zu freywilligen
Gaben zum Beſten derſelben aufgeſtellt. — Freylich
gibt es auch wieder andere Orte, wo man die Guts-
herrſchaft nicht auch zu dieſem Zwecke in Anſpruch neh-
men kann und will, weil ſie ſchon bisher fuͤr andere
wohlthaͤtige Zwecke alles Moͤgliche gethan hat; es gibt
Orte, wo uͤberhaupt keine reichen Perſonen ſind, wo
die ganze Einwohnerſchaft aus unvermoͤglichen Leuten
beſteht, wo der Wohlſtand der Einwohner ſo ſehr ge-
ſunken, ihre Mittelloſigkeit und Armuth ſo groß iſt,
daß ſie, beſonders bey dem gegenwaͤrtigen allgemeinen
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