Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

Bild:
<< vorherige Seite

vorhandenen Armenfonds, Armen-Cassen,
Allmosen-Cassen, Spitalpflegen
etc. die hiezu
nöthigen Mittel gefunden; wenigstens haben diese Cas-
sen an mehreren Orten einen Theil, z. B. die Hälfte,
oder den dritten Theil dieser Kosten übernehmen kön-
nen. -- An einigen Orten freylich wird darüber ge-
klagt, daß die ursprünglich örtlichen Stiftungen in
neueren Zeiten mit anderen Verwaltungen vereinigt,
und der Disposition der Ortsbehörden entzogen worden
seyen. An anderen Orten wird geklagt, daß die vor-
handenen Fonds nicht flüssig seyen, wiewohl es bey
gutem Willen oft nicht schwer seyn möchte, dergleichen
todte Capitalien wieder lebendig zu machen. An man-
chen Orten scheinen auch wirklich die vorhandenen Fonds
so erschöpft, so verschuldet, so verarmt, oder von je-
her so beschränkt und gering zu seyn, daß oft nicht ein-
mal die ihnen ursprünglich obliegenden Ausgaben da-
von bestritten werden können, daß schon diese Ausga-
ben oft auf die Kirchspiels-Verwandte umgelegt werden
müssen, und daß also diese Cassen keine neuen Aus-
gaben dieser Art übernehmen können. Es gibt auch
Orte, welche gar keine solche Stiftung, welche über-
haupt nicht einmal einen Heiligen zu haben scheinen.

§. 96.

Allein wenn eine Gemeinde auch keine besonderen
Stiftungen dieser Art besitzt; so hat sie doch oft ande-
res Gemeinde-Vermögen, wovon sie einen Theil
zu Gründung und Unterhaltung einer Jndustrie-Schule
verwenden könnte. -- Wie leicht könnte manche Ge-
meinde ein Stück Allmand dem Jndustrie-Lehrer zur
Besoldung anweisen, oder aus ihren Waldungen

9 *

vorhandenen Armenfonds, Armen-Caſſen,
Allmoſen-Caſſen, Spitalpflegen
ꝛc. die hiezu
noͤthigen Mittel gefunden; wenigſtens haben dieſe Caſ-
ſen an mehreren Orten einen Theil, z. B. die Haͤlfte,
oder den dritten Theil dieſer Koſten uͤbernehmen koͤn-
nen. — An einigen Orten freylich wird daruͤber ge-
klagt, daß die urſpruͤnglich oͤrtlichen Stiftungen in
neueren Zeiten mit anderen Verwaltungen vereinigt,
und der Diſpoſition der Ortsbehoͤrden entzogen worden
ſeyen. An anderen Orten wird geklagt, daß die vor-
handenen Fonds nicht fluͤſſig ſeyen, wiewohl es bey
gutem Willen oft nicht ſchwer ſeyn moͤchte, dergleichen
todte Capitalien wieder lebendig zu machen. An man-
chen Orten ſcheinen auch wirklich die vorhandenen Fonds
ſo erſchoͤpft, ſo verſchuldet, ſo verarmt, oder von je-
her ſo beſchraͤnkt und gering zu ſeyn, daß oft nicht ein-
mal die ihnen urſpruͤnglich obliegenden Ausgaben da-
von beſtritten werden koͤnnen, daß ſchon dieſe Ausga-
ben oft auf die Kirchſpiels-Verwandte umgelegt werden
muͤſſen, und daß alſo dieſe Caſſen keine neuen Aus-
gaben dieſer Art uͤbernehmen koͤnnen. Es gibt auch
Orte, welche gar keine ſolche Stiftung, welche uͤber-
haupt nicht einmal einen Heiligen zu haben ſcheinen.

§. 96.

Allein wenn eine Gemeinde auch keine beſonderen
Stiftungen dieſer Art beſitzt; ſo hat ſie doch oft ande-
res Gemeinde-Vermoͤgen, wovon ſie einen Theil
zu Gruͤndung und Unterhaltung einer Jnduſtrie-Schule
verwenden koͤnnte. — Wie leicht koͤnnte manche Ge-
meinde ein Stuͤck Allmand dem Jnduſtrie-Lehrer zur
Beſoldung anweiſen, oder aus ihren Waldungen

9 *
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0141" n="131"/>
vorhandenen <hi rendition="#g">Armenfonds, Armen-Ca&#x017F;&#x017F;en,<lb/>
Allmo&#x017F;en-Ca&#x017F;&#x017F;en, Spitalpflegen</hi> &#xA75B;c. die hiezu<lb/>
no&#x0364;thigen Mittel gefunden; wenig&#x017F;tens haben die&#x017F;e Ca&#x017F;-<lb/>
&#x017F;en an mehreren Orten einen Theil, z. B. die Ha&#x0364;lfte,<lb/>
oder den dritten Theil die&#x017F;er Ko&#x017F;ten u&#x0364;bernehmen ko&#x0364;n-<lb/>
nen. &#x2014; An einigen Orten freylich wird daru&#x0364;ber ge-<lb/>
klagt, daß die ur&#x017F;pru&#x0364;nglich o&#x0364;rtlichen Stiftungen in<lb/>
neueren Zeiten mit anderen Verwaltungen vereinigt,<lb/>
und der Di&#x017F;po&#x017F;ition der Ortsbeho&#x0364;rden entzogen worden<lb/>
&#x017F;eyen. An anderen Orten wird geklagt, daß die vor-<lb/>
handenen Fonds nicht flu&#x0364;&#x017F;&#x017F;ig &#x017F;eyen, wiewohl es bey<lb/>
gutem Willen oft nicht &#x017F;chwer &#x017F;eyn mo&#x0364;chte, dergleichen<lb/>
todte Capitalien wieder lebendig zu machen. An man-<lb/>
chen Orten &#x017F;cheinen auch wirklich die vorhandenen Fonds<lb/>
&#x017F;o er&#x017F;cho&#x0364;pft, &#x017F;o ver&#x017F;chuldet, &#x017F;o verarmt, oder von je-<lb/>
her &#x017F;o be&#x017F;chra&#x0364;nkt und gering zu &#x017F;eyn, daß oft nicht ein-<lb/>
mal die ihnen ur&#x017F;pru&#x0364;nglich obliegenden Ausgaben da-<lb/>
von be&#x017F;tritten werden ko&#x0364;nnen, daß &#x017F;chon die&#x017F;e Ausga-<lb/>
ben oft auf die Kirch&#x017F;piels-Verwandte umgelegt werden<lb/>
mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en, und daß al&#x017F;o die&#x017F;e Ca&#x017F;&#x017F;en keine neuen Aus-<lb/>
gaben die&#x017F;er Art u&#x0364;bernehmen ko&#x0364;nnen. Es gibt auch<lb/>
Orte, welche gar keine &#x017F;olche Stiftung, welche u&#x0364;ber-<lb/>
haupt nicht einmal einen Heiligen zu haben &#x017F;cheinen.</p>
      </div><lb/>
      <div n="1">
        <head>§. 96.</head><lb/>
        <p>Allein wenn eine Gemeinde auch keine be&#x017F;onderen<lb/>
Stiftungen die&#x017F;er Art be&#x017F;itzt; &#x017F;o hat &#x017F;ie doch oft ande-<lb/>
res <hi rendition="#g">Gemeinde-Vermo&#x0364;gen,</hi> wovon &#x017F;ie einen Theil<lb/>
zu Gru&#x0364;ndung und Unterhaltung einer Jndu&#x017F;trie-Schule<lb/>
verwenden ko&#x0364;nnte. &#x2014; Wie leicht ko&#x0364;nnte manche Ge-<lb/>
meinde ein Stu&#x0364;ck <hi rendition="#g">Allmand</hi> dem Jndu&#x017F;trie-Lehrer zur<lb/>
Be&#x017F;oldung anwei&#x017F;en, oder aus ihren <hi rendition="#g">Waldungen</hi><lb/>
<fw place="bottom" type="sig">9 *</fw><lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[131/0141] vorhandenen Armenfonds, Armen-Caſſen, Allmoſen-Caſſen, Spitalpflegen ꝛc. die hiezu noͤthigen Mittel gefunden; wenigſtens haben dieſe Caſ- ſen an mehreren Orten einen Theil, z. B. die Haͤlfte, oder den dritten Theil dieſer Koſten uͤbernehmen koͤn- nen. — An einigen Orten freylich wird daruͤber ge- klagt, daß die urſpruͤnglich oͤrtlichen Stiftungen in neueren Zeiten mit anderen Verwaltungen vereinigt, und der Diſpoſition der Ortsbehoͤrden entzogen worden ſeyen. An anderen Orten wird geklagt, daß die vor- handenen Fonds nicht fluͤſſig ſeyen, wiewohl es bey gutem Willen oft nicht ſchwer ſeyn moͤchte, dergleichen todte Capitalien wieder lebendig zu machen. An man- chen Orten ſcheinen auch wirklich die vorhandenen Fonds ſo erſchoͤpft, ſo verſchuldet, ſo verarmt, oder von je- her ſo beſchraͤnkt und gering zu ſeyn, daß oft nicht ein- mal die ihnen urſpruͤnglich obliegenden Ausgaben da- von beſtritten werden koͤnnen, daß ſchon dieſe Ausga- ben oft auf die Kirchſpiels-Verwandte umgelegt werden muͤſſen, und daß alſo dieſe Caſſen keine neuen Aus- gaben dieſer Art uͤbernehmen koͤnnen. Es gibt auch Orte, welche gar keine ſolche Stiftung, welche uͤber- haupt nicht einmal einen Heiligen zu haben ſcheinen. §. 96. Allein wenn eine Gemeinde auch keine beſonderen Stiftungen dieſer Art beſitzt; ſo hat ſie doch oft ande- res Gemeinde-Vermoͤgen, wovon ſie einen Theil zu Gruͤndung und Unterhaltung einer Jnduſtrie-Schule verwenden koͤnnte. — Wie leicht koͤnnte manche Ge- meinde ein Stuͤck Allmand dem Jnduſtrie-Lehrer zur Beſoldung anweiſen, oder aus ihren Waldungen 9 *

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/141
Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/141>, abgerufen am 22.11.2024.