Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.vorhandenen Armenfonds, Armen-Cassen, §. 96. Allein wenn eine Gemeinde auch keine besonderen 9 *
vorhandenen Armenfonds, Armen-Caſſen, §. 96. Allein wenn eine Gemeinde auch keine beſonderen 9 *
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0141" n="131"/> vorhandenen <hi rendition="#g">Armenfonds, Armen-Caſſen,<lb/> Allmoſen-Caſſen, Spitalpflegen</hi> ꝛc. die hiezu<lb/> noͤthigen Mittel gefunden; wenigſtens haben dieſe Caſ-<lb/> ſen an mehreren Orten einen Theil, z. B. die Haͤlfte,<lb/> oder den dritten Theil dieſer Koſten uͤbernehmen koͤn-<lb/> nen. — An einigen Orten freylich wird daruͤber ge-<lb/> klagt, daß die urſpruͤnglich oͤrtlichen Stiftungen in<lb/> neueren Zeiten mit anderen Verwaltungen vereinigt,<lb/> und der Diſpoſition der Ortsbehoͤrden entzogen worden<lb/> ſeyen. An anderen Orten wird geklagt, daß die vor-<lb/> handenen Fonds nicht fluͤſſig ſeyen, wiewohl es bey<lb/> gutem Willen oft nicht ſchwer ſeyn moͤchte, dergleichen<lb/> todte Capitalien wieder lebendig zu machen. An man-<lb/> chen Orten ſcheinen auch wirklich die vorhandenen Fonds<lb/> ſo erſchoͤpft, ſo verſchuldet, ſo verarmt, oder von je-<lb/> her ſo beſchraͤnkt und gering zu ſeyn, daß oft nicht ein-<lb/> mal die ihnen urſpruͤnglich obliegenden Ausgaben da-<lb/> von beſtritten werden koͤnnen, daß ſchon dieſe Ausga-<lb/> ben oft auf die Kirchſpiels-Verwandte umgelegt werden<lb/> muͤſſen, und daß alſo dieſe Caſſen keine neuen Aus-<lb/> gaben dieſer Art uͤbernehmen koͤnnen. Es gibt auch<lb/> Orte, welche gar keine ſolche Stiftung, welche uͤber-<lb/> haupt nicht einmal einen Heiligen zu haben ſcheinen.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 96.</head><lb/> <p>Allein wenn eine Gemeinde auch keine beſonderen<lb/> Stiftungen dieſer Art beſitzt; ſo hat ſie doch oft ande-<lb/> res <hi rendition="#g">Gemeinde-Vermoͤgen,</hi> wovon ſie einen Theil<lb/> zu Gruͤndung und Unterhaltung einer Jnduſtrie-Schule<lb/> verwenden koͤnnte. — Wie leicht koͤnnte manche Ge-<lb/> meinde ein Stuͤck <hi rendition="#g">Allmand</hi> dem Jnduſtrie-Lehrer zur<lb/> Beſoldung anweiſen, oder aus ihren <hi rendition="#g">Waldungen</hi><lb/> <fw place="bottom" type="sig">9 *</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [131/0141]
vorhandenen Armenfonds, Armen-Caſſen,
Allmoſen-Caſſen, Spitalpflegen ꝛc. die hiezu
noͤthigen Mittel gefunden; wenigſtens haben dieſe Caſ-
ſen an mehreren Orten einen Theil, z. B. die Haͤlfte,
oder den dritten Theil dieſer Koſten uͤbernehmen koͤn-
nen. — An einigen Orten freylich wird daruͤber ge-
klagt, daß die urſpruͤnglich oͤrtlichen Stiftungen in
neueren Zeiten mit anderen Verwaltungen vereinigt,
und der Diſpoſition der Ortsbehoͤrden entzogen worden
ſeyen. An anderen Orten wird geklagt, daß die vor-
handenen Fonds nicht fluͤſſig ſeyen, wiewohl es bey
gutem Willen oft nicht ſchwer ſeyn moͤchte, dergleichen
todte Capitalien wieder lebendig zu machen. An man-
chen Orten ſcheinen auch wirklich die vorhandenen Fonds
ſo erſchoͤpft, ſo verſchuldet, ſo verarmt, oder von je-
her ſo beſchraͤnkt und gering zu ſeyn, daß oft nicht ein-
mal die ihnen urſpruͤnglich obliegenden Ausgaben da-
von beſtritten werden koͤnnen, daß ſchon dieſe Ausga-
ben oft auf die Kirchſpiels-Verwandte umgelegt werden
muͤſſen, und daß alſo dieſe Caſſen keine neuen Aus-
gaben dieſer Art uͤbernehmen koͤnnen. Es gibt auch
Orte, welche gar keine ſolche Stiftung, welche uͤber-
haupt nicht einmal einen Heiligen zu haben ſcheinen.
§. 96.
Allein wenn eine Gemeinde auch keine beſonderen
Stiftungen dieſer Art beſitzt; ſo hat ſie doch oft ande-
res Gemeinde-Vermoͤgen, wovon ſie einen Theil
zu Gruͤndung und Unterhaltung einer Jnduſtrie-Schule
verwenden koͤnnte. — Wie leicht koͤnnte manche Ge-
meinde ein Stuͤck Allmand dem Jnduſtrie-Lehrer zur
Beſoldung anweiſen, oder aus ihren Waldungen
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