Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.den. An einigen Orten wird den Schülern der ganze den. An einigen Orten wird den Schuͤlern der ganze <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0101" n="91"/> den. An einigen Orten wird den Schuͤlern der ganze<lb/><hi rendition="#g">Erloͤß aus ihrer Arbeit</hi>, theils mit, theils ohne<lb/> Abzug deſſen, was die Materialien gekoſtet haben,<lb/> uͤberlaſſen. — Vorzuͤglicher jedoch ſcheint die an vielen<lb/> Orten, beſonders da, wo fuͤr Fremde gearbeitet wird,<lb/> beſtehende Einrichtung zu ſeyn, nach welcher die Kin-<lb/> der fuͤr ihre Arbeit einen <hi rendition="#g">Lohn</hi>, und zwar eben denſelben<lb/> Lohn, welcher auch ſonſt im gemeinen Leben fuͤr Ar-<lb/> beiten von gleicher Beſchaffenheit bezahlt wird, erhal-<lb/> ten; es muß jedoch nur wirklich kaufmannsgute Waare<lb/> fuͤr gut angenommen, und fuͤr verdorbene oder ganz<lb/> unbrauchbare Fabrikate auch nur ein verhaͤltnißmaͤßig<lb/> kleinerer oder auch gar kein Lohn bezahlt werden; hie-<lb/> durch wird, wie die Erfahrung bereits gelehrt hat, der<lb/> Eifer, gut und fleißig zu arbeiten, ungemein erhoͤht,<lb/> und bey fleißigen Kindern belaͤuft ſich zum Theil ihr<lb/> Verdienſt bereits hoͤher, als das Allmoſen, das ſie zu-<lb/> vor erhielten; es gibt Kinder, welche ſich woͤchentlich<lb/> von 3 kr. bis 48 kr., zum Theil auch uͤber 1 Gulden<lb/> auf dieſe Art verdienen. — Ueber den Verdienſt der<lb/> Kinder wird nicht nur ein eigenes <hi rendition="#g">Buch</hi> gefuͤhrt, ſon-<lb/> dern es erhaͤlt auch jedes Kind ſein eigenes <hi rendition="#g">Arbeits-<lb/> buͤchlein</hi>, in welches ihm jede gelieferte Arbeit, nebſt<lb/> dem ihm dafuͤr gebuͤhrenden Verdienſte, eingeſchrieben<lb/> wird, eine Einrichtung, welche nicht nur den Nutzen<lb/> gewaͤhrt, daß mit jedem neu eingeſchriebenen Verdien-<lb/> ſte das Kind eine neue Aufmunterung zum Fleiße er-<lb/> haͤlt, und gewoͤhnt wird, ſeinen Fleiß als die Be-<lb/> dingung eines jeden Erwerbs anzuſehen, ſondern auch<lb/> zugleich zur Aufmunterung der Eltern dient, ihre Kin-<lb/> der zum fleißigen Beſuche der Jnduſtrie-Schule anzu-<lb/> halten. — An einigen Orten wird den Kindern ihr<lb/> Arbeitslohn ſo lange nicht <hi rendition="#g">ausbezahlt</hi>, bis ſie con-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [91/0101]
den. An einigen Orten wird den Schuͤlern der ganze
Erloͤß aus ihrer Arbeit, theils mit, theils ohne
Abzug deſſen, was die Materialien gekoſtet haben,
uͤberlaſſen. — Vorzuͤglicher jedoch ſcheint die an vielen
Orten, beſonders da, wo fuͤr Fremde gearbeitet wird,
beſtehende Einrichtung zu ſeyn, nach welcher die Kin-
der fuͤr ihre Arbeit einen Lohn, und zwar eben denſelben
Lohn, welcher auch ſonſt im gemeinen Leben fuͤr Ar-
beiten von gleicher Beſchaffenheit bezahlt wird, erhal-
ten; es muß jedoch nur wirklich kaufmannsgute Waare
fuͤr gut angenommen, und fuͤr verdorbene oder ganz
unbrauchbare Fabrikate auch nur ein verhaͤltnißmaͤßig
kleinerer oder auch gar kein Lohn bezahlt werden; hie-
durch wird, wie die Erfahrung bereits gelehrt hat, der
Eifer, gut und fleißig zu arbeiten, ungemein erhoͤht,
und bey fleißigen Kindern belaͤuft ſich zum Theil ihr
Verdienſt bereits hoͤher, als das Allmoſen, das ſie zu-
vor erhielten; es gibt Kinder, welche ſich woͤchentlich
von 3 kr. bis 48 kr., zum Theil auch uͤber 1 Gulden
auf dieſe Art verdienen. — Ueber den Verdienſt der
Kinder wird nicht nur ein eigenes Buch gefuͤhrt, ſon-
dern es erhaͤlt auch jedes Kind ſein eigenes Arbeits-
buͤchlein, in welches ihm jede gelieferte Arbeit, nebſt
dem ihm dafuͤr gebuͤhrenden Verdienſte, eingeſchrieben
wird, eine Einrichtung, welche nicht nur den Nutzen
gewaͤhrt, daß mit jedem neu eingeſchriebenen Verdien-
ſte das Kind eine neue Aufmunterung zum Fleiße er-
haͤlt, und gewoͤhnt wird, ſeinen Fleiß als die Be-
dingung eines jeden Erwerbs anzuſehen, ſondern auch
zugleich zur Aufmunterung der Eltern dient, ihre Kin-
der zum fleißigen Beſuche der Jnduſtrie-Schule anzu-
halten. — An einigen Orten wird den Kindern ihr
Arbeitslohn ſo lange nicht ausbezahlt, bis ſie con-
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