Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.B. Bey der Aristocratia ist folgendes zu mercken: 1. Daß durch die vornehmsten von Rechts- wegen, die klügsten und geschicktesten zu verstehen seyen, 2. Daß ein doppelter Weg sey, ein Glied der Republic zu werden durch die Geburth, oder durch die Wahl, und dieses entweder wegen Meriten oder wegen des Geldes. 3. Daß in solchen Staaten ein gewisses Haupt sey, entweder auf Leb-Zeit oder auf eine gewisse Zeit. 4. Daß die Administration bey dem gan- tzen Senat bestehe, der zu diesen und je- nen Affairen gewisse Glieder determini- ret; die Schlüsse gehen secundum plura. C. Bey der Democratia ist zu wissen. 1. Daß das gesammte Volck in einem solchen Staat, aus seinem Mittel ein Collegium Senatorum erwähle, aus edlen oder uned- len, wenn sie nur die Capacität besitzen; doch aber ist heut in allen, etwas aristo- cratisches mit eingemischet. 2. Daß die heutige Democratien aus ver- schiedenen Republiquen bestehen, und also ein Corpus Confoederatorum ausmachen. 3. Daß
B. Bey der Ariſtocratia iſt folgendes zu mercken: 1. Daß durch die vornehmſten von Rechts- wegen, die kluͤgſten und geſchickteſten zu verſtehen ſeyen, 2. Daß ein doppelter Weg ſey, ein Glied der Republic zu werden durch die Geburth, oder durch die Wahl, und dieſes entweder wegen Meriten oder wegen des Geldes. 3. Daß in ſolchen Staaten ein gewiſſes Haupt ſey, entweder auf Leb-Zeit oder auf eine gewiſſe Zeit. 4. Daß die Adminiſtration bey dem gan- tzen Senat beſtehe, der zu dieſen und je- nen Affairen gewiſſe Glieder determini- ret; die Schluͤſſe gehen ſecundum plura. C. Bey der Democratia iſt zu wiſſen. 1. Daß das geſammte Volck in einem ſolchen Staat, aus ſeinem Mittel ein Collegium Senatorum erwaͤhle, aus edlen oder uned- len, wenn ſie nur die Capacitaͤt beſitzen; doch aber iſt heut in allen, etwas ariſto- cratiſches mit eingemiſchet. 2. Daß die heutige Democratien aus ver- ſchiedenen Republiquen beſtehen, und alſo ein Corpus Confœderatorum ausmachen. 3. Daß
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B. Bey der Ariſtocratia iſt folgendes zu
mercken:
1. Daß durch die vornehmſten von Rechts-
wegen, die kluͤgſten und geſchickteſten zu
verſtehen ſeyen,
2. Daß ein doppelter Weg ſey, ein Glied
der Republic zu werden
durch die Geburth, oder
durch die Wahl, und dieſes
entweder wegen Meriten
oder wegen des Geldes.
3. Daß in ſolchen Staaten ein gewiſſes
Haupt ſey,
entweder auf Leb-Zeit
oder auf eine gewiſſe Zeit.
4. Daß die Adminiſtration bey dem gan-
tzen Senat beſtehe, der zu dieſen und je-
nen Affairen gewiſſe Glieder determini-
ret; die Schluͤſſe gehen ſecundum plura.
C. Bey der Democratia iſt zu wiſſen.
1. Daß das geſammte Volck in einem ſolchen
Staat, aus ſeinem Mittel ein Collegium
Senatorum erwaͤhle, aus edlen oder uned-
len, wenn ſie nur die Capacitaͤt beſitzen;
doch aber iſt heut in allen, etwas ariſto-
cratiſches mit eingemiſchet.
2. Daß die heutige Democratien aus ver-
ſchiedenen Republiquen beſtehen, und alſo
ein Corpus Confœderatorum ausmachen.
3. Daß
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