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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.

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XVI. Von der Schweitz.

2. Mithin alles beyzutragen oder abzuwen-
den, was diesen Zweck befördern oder hindern
kan.

3. Jnsonderheit aber dahin zu sehen, daß
das Band ihres ewigen Bundes fest möge un-
terhalten werden.

4. Die Ubung in Waffen in beständigen
Lauff zu unterhalten, als das eintzige Mittel,
ihre Freyheit zu mainteniren.

5. Das äusserliche Jnteresse bestehet in Be-
sorgung, das gute Vernehmen mit allen Nach-
bahrn zu unterhalten.

6. Bey auswärtigen Kriegen-lieber neutral
zu bleiben, als Parthey nehmen, anbey demje-
nigen Volck zu überlassen, und Werbungen
zu erlauben, der am meisten den Beuthel auf-
thut.

7. Auf die Oesterreichische und Savoysche
Nachbahrschafft allezeit ein wachsames Auge
zu haben.

VI. Die Prätensiones.

Bey diesem Punct ist nichts zu erinnern, weil
bey den Schweitzern von Activ-Prätensionen
nichts, wohl aber von Paßiven zu reden ist.

VII. Das Wappen.

Gleich wie ein jeder Canton, und fast alle
Bunds-Verwandten, ihr eigenes Wappen füh-
ret, so brauchen sie auch in ihren Siegeln, ein jeder

das
XVI. Von der Schweitz.

2. Mithin alles beyzutragen oder abzuwen-
den, was dieſen Zweck befoͤrdern oder hindern
kan.

3. Jnſonderheit aber dahin zu ſehen, daß
das Band ihres ewigen Bundes feſt moͤge un-
terhalten werden.

4. Die Ubung in Waffen in beſtaͤndigen
Lauff zu unterhalten, als das eintzige Mittel,
ihre Freyheit zu mainteniren.

5. Das aͤuſſerliche Jntereſſe beſtehet in Be-
ſorgung, das gute Vernehmen mit allen Nach-
bahrn zu unterhalten.

6. Bey auswaͤrtigen Kriegen-lieber neutral
zu bleiben, als Parthey nehmen, anbey demje-
nigen Volck zu uͤberlaſſen, und Werbungen
zu erlauben, der am meiſten den Beuthel auf-
thut.

7. Auf die Oeſterreichiſche und Savoyſche
Nachbahrſchafft allezeit ein wachſames Auge
zu haben.

VI. Die Praͤtenſiones.

Bey dieſem Punct iſt nichts zu erinnern, weil
bey den Schweitzern von Activ-Praͤtenſionen
nichts, wohl aber von Paßiven zu reden iſt.

VII. Das Wappen.

Gleich wie ein jeder Canton, und faſt alle
Bunds-Verwandten, ihr eigenes Wappen fuͤh-
ret, ſo brauchen ſie auch in ihren Siegeln, ein jeder

das
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[282/0310] XVI. Von der Schweitz. 2. Mithin alles beyzutragen oder abzuwen- den, was dieſen Zweck befoͤrdern oder hindern kan. 3. Jnſonderheit aber dahin zu ſehen, daß das Band ihres ewigen Bundes feſt moͤge un- terhalten werden. 4. Die Ubung in Waffen in beſtaͤndigen Lauff zu unterhalten, als das eintzige Mittel, ihre Freyheit zu mainteniren. 5. Das aͤuſſerliche Jntereſſe beſtehet in Be- ſorgung, das gute Vernehmen mit allen Nach- bahrn zu unterhalten. 6. Bey auswaͤrtigen Kriegen-lieber neutral zu bleiben, als Parthey nehmen, anbey demje- nigen Volck zu uͤberlaſſen, und Werbungen zu erlauben, der am meiſten den Beuthel auf- thut. 7. Auf die Oeſterreichiſche und Savoyſche Nachbahrſchafft allezeit ein wachſames Auge zu haben. VI. Die Praͤtenſiones. Bey dieſem Punct iſt nichts zu erinnern, weil bey den Schweitzern von Activ-Praͤtenſionen nichts, wohl aber von Paßiven zu reden iſt. VII. Das Wappen. Gleich wie ein jeder Canton, und faſt alle Bunds-Verwandten, ihr eigenes Wappen fuͤh- ret, ſo brauchen ſie auch in ihren Siegeln, ein jeder das

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Zitationshilfe: Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/310>, abgerufen am 19.05.2024.