7. Warum ihre Force zu Wasser und Land, so mäßig, gegen die vorige Zeiten sey, wie das jetzige Exempel mit Corsica ausweiset? was die Vasallen der Republic zu leisten schuldig.
8. Die Haupt-Maxime dieses Staats be- ruhet auf Beybehaltung reicher Einwohner, und was selbige Absicht befördern kan, fleißig in acht zu nehmen.
9. Spanien und Franckreich nicht zu belei- digen, damit sie bey jenem, wegen der alten Schuld-Forderungen nicht Gefahr lauffen, und dieses seine Macht nicht auf den Halse zie- hen möge.
10. Ob ihr Ansehen an auswärtigen Höfen so groß als der Republic Venedig? Titulatur derselben.
11. Nachricht, vom Wappen dieser Re- public.
12. Staats-Historie dieser Republic.
13. Jn den alten Zeiten war diese Gegend ein Stücke von Ligurien.
14. Hernach gerieth sie unter die Herrschafft der Römer, und ward auch von den Cartha- ginensern eingenommen.
15. Als die Gothen, Longobarden und Fran- cken, Jtalien unter sich hatten, hat Genua gleich- mäßiges Schicksal erlebet.
16. Nach Abgang der Carolinger, setzte sich die Stadt Genua in die Freyheit, und hat im XI. Seculo grosse Macht erhalten, sonderlich bey Gelegenheit der Creutz-Farthen.
17. Jm
Q 4
und inſonderheit von der Republic Genua.
7. Warum ihre Force zu Waſſer und Land, ſo maͤßig, gegen die vorige Zeiten ſey, wie das jetzige Exempel mit Corſica ausweiſet? was die Vaſallen der Republic zu leiſten ſchuldig.
8. Die Haupt-Maxime dieſes Staats be- ruhet auf Beybehaltung reicher Einwohner, und was ſelbige Abſicht befoͤrdern kan, fleißig in acht zu nehmen.
9. Spanien und Franckreich nicht zu belei- digen, damit ſie bey jenem, wegen der alten Schuld-Forderungen nicht Gefahr lauffen, und dieſes ſeine Macht nicht auf den Halſe zie- hen moͤge.
10. Ob ihr Anſehen an auswaͤrtigen Hoͤfen ſo groß als der Republic Venedig? Titulatur derſelben.
11. Nachricht, vom Wappen dieſer Re- public.
12. Staats-Hiſtorie dieſer Republic.
13. Jn den alten Zeiten war dieſe Gegend ein Stuͤcke von Ligurien.
14. Hernach gerieth ſie unter die Herrſchafft der Roͤmer, und ward auch von den Cartha- ginenſern eingenommen.
15. Als die Gothen, Longobarden und Fran- cken, Jtalien unter ſich hatten, hat Genua gleich- maͤßiges Schickſal erlebet.
16. Nach Abgang der Carolinger, ſetzte ſich die Stadt Genua in die Freyheit, und hat im XI. Seculo groſſe Macht erhalten, ſonderlich bey Gelegenheit der Creutz-Farthen.
17. Jm
Q 4
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und inſonderheit von der Republic Genua.
7. Warum ihre Force zu Waſſer und Land,
ſo maͤßig, gegen die vorige Zeiten ſey, wie das
jetzige Exempel mit Corſica ausweiſet? was
die Vaſallen der Republic zu leiſten ſchuldig.
8. Die Haupt-Maxime dieſes Staats be-
ruhet auf Beybehaltung reicher Einwohner, und
was ſelbige Abſicht befoͤrdern kan, fleißig in acht
zu nehmen.
9. Spanien und Franckreich nicht zu belei-
digen, damit ſie bey jenem, wegen der alten
Schuld-Forderungen nicht Gefahr lauffen,
und dieſes ſeine Macht nicht auf den Halſe zie-
hen moͤge.
10. Ob ihr Anſehen an auswaͤrtigen Hoͤfen
ſo groß als der Republic Venedig? Titulatur
derſelben.
11. Nachricht, vom Wappen dieſer Re-
public.
12. Staats-Hiſtorie dieſer Republic.
13. Jn den alten Zeiten war dieſe Gegend
ein Stuͤcke von Ligurien.
14. Hernach gerieth ſie unter die Herrſchafft
der Roͤmer, und ward auch von den Cartha-
ginenſern eingenommen.
15. Als die Gothen, Longobarden und Fran-
cken, Jtalien unter ſich hatten, hat Genua gleich-
maͤßiges Schickſal erlebet.
16. Nach Abgang der Carolinger, ſetzte ſich
die Stadt Genua in die Freyheit, und hat im
XI. Seculo groſſe Macht erhalten, ſonderlich
bey Gelegenheit der Creutz-Farthen.
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/275>, abgerufen am 16.07.2024.
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