Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.und insonderheit vom Staat des Papsts. 5. Als ein weltlicher Fürst nimmt er alle die- 6. Und da kommt es auf Dinge an, so gegen 7. Jn Ansehen der ersteren, muß ihnen alle 8. Dagegen müssen sie, in denen ihnen bey- 9. Was gegen auswärtige Potentaten zu 10. Uberhaupt, was den Kayser und das 11. Jndessen aber auch dem Kayser nicht 12. Bey Venedig und Toscana zu vigiliren, tem P 4
und inſonderheit vom Staat des Papſts. 5. Als ein weltlicher Fuͤrſt nimmt er alle die- 6. Und da kommt es auf Dinge an, ſo gegen 7. Jn Anſehen der erſteren, muß ihnen alle 8. Dagegen muͤſſen ſie, in denen ihnen bey- 9. Was gegen auswaͤrtige Potentaten zu 10. Uberhaupt, was den Kayſer und das 11. Jndeſſen aber auch dem Kayſer nicht 12. Bey Venedig und Toſcana zu vigiliren, tem P 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <pb facs="#f0259" n="231"/> <fw place="top" type="header">und inſonderheit vom Staat des Papſts.</fw><lb/> <p>5. Als ein weltlicher Fuͤrſt nimmt er alle die-<lb/> jenigen Staats-Regeln in acht, die alle Mo-<lb/> narchiſche Potentaten obſerviren muͤſſen.</p><lb/> <p>6. Und da kommt es auf Dinge an, ſo gegen<lb/> die Unterthanen, und dann gegen auswaͤrtige<lb/> Potentzen fleißig zu practiciren ſind.</p><lb/> <p>7. Jn Anſehen der erſteren, muß ihnen alle<lb/> Gelegenheit benommen werden, dadurch ſie in<lb/> Religions- und Politiſchen Dingen, etwa offene<lb/> Augen, und zum raiſonniren, Mittel bekom-<lb/> men moͤchten.</p><lb/> <p>8. Dagegen muͤſſen ſie, in denen ihnen bey-<lb/> gebrachten <hi rendition="#aq">Hypotheſibus,</hi> von Zeit zu Zeit un-<lb/> terhalten und geſtaͤrcket werden, als welche zu<lb/> Stabilirung der Hoheit des Papſts, eingerich-<lb/> tet ſind.</p><lb/> <p>9. Was gegen auswaͤrtige Potentaten zu<lb/> beobachten, richtet ſich, wie in andern Staaten,<lb/> gemeiniglich nach der Situation derer zeitigen<lb/> Conjuncturen.</p><lb/> <p>10. Uberhaupt, was den Kayſer und das<lb/> Reich betrifft, muß der Papſt dahin bedacht<lb/> ſeyn, zu verhuͤten, daß er in Jtalien nicht zu<lb/> maͤchtig werde, und das warum?</p><lb/> <p>11. Jndeſſen aber auch dem Kayſer nicht<lb/> leicht zu nahe zu treten, und Gelegenheit geben,<lb/> an die Zeiten <hi rendition="#aq">Caroli V.</hi> und <hi rendition="#aq">Joſephi</hi> zu geden-<lb/> cken.</p><lb/> <p>12. Bey Venedig und Toſcana zu vigiliren,<lb/> daß man mit dieſen Nachbahrn allezeit in gu-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">P 4</fw><fw place="bottom" type="catch">tem</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [231/0259]
und inſonderheit vom Staat des Papſts.
5. Als ein weltlicher Fuͤrſt nimmt er alle die-
jenigen Staats-Regeln in acht, die alle Mo-
narchiſche Potentaten obſerviren muͤſſen.
6. Und da kommt es auf Dinge an, ſo gegen
die Unterthanen, und dann gegen auswaͤrtige
Potentzen fleißig zu practiciren ſind.
7. Jn Anſehen der erſteren, muß ihnen alle
Gelegenheit benommen werden, dadurch ſie in
Religions- und Politiſchen Dingen, etwa offene
Augen, und zum raiſonniren, Mittel bekom-
men moͤchten.
8. Dagegen muͤſſen ſie, in denen ihnen bey-
gebrachten Hypotheſibus, von Zeit zu Zeit un-
terhalten und geſtaͤrcket werden, als welche zu
Stabilirung der Hoheit des Papſts, eingerich-
tet ſind.
9. Was gegen auswaͤrtige Potentaten zu
beobachten, richtet ſich, wie in andern Staaten,
gemeiniglich nach der Situation derer zeitigen
Conjuncturen.
10. Uberhaupt, was den Kayſer und das
Reich betrifft, muß der Papſt dahin bedacht
ſeyn, zu verhuͤten, daß er in Jtalien nicht zu
maͤchtig werde, und das warum?
11. Jndeſſen aber auch dem Kayſer nicht
leicht zu nahe zu treten, und Gelegenheit geben,
an die Zeiten Caroli V. und Joſephi zu geden-
cken.
12. Bey Venedig und Toſcana zu vigiliren,
daß man mit dieſen Nachbahrn allezeit in gu-
tem
P 4
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |