Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.und insonderheit von Sicilien. IV. An Prärogativen ist bey diesem Reich nichts zu gedencken. V. Die Maximen und Jnteresse. 1. Jn Ansehen des jetzigen Regenten, müssen 2. Und die Einwohner lassen dieses als eine 3. Mit denen Maltheser-Rittern allezeit in 4. Mit andern Staaten hat dieses Reich VI. Von Prätensionen ist hier nichts sonderliches zu hören, denn VII. Das Wappen. Dieses bestehet aus dem Aragonischen und III. Die Staats-Historie von Sicilien. I. Der alte Zustand erstrecket sich von den ersten Zeiten biß ins V. Seculum. 1. Was O 3
und inſonderheit von Sicilien. IV. An Praͤrogativen iſt bey dieſem Reich nichts zu gedencken. V. Die Maximen und Jntereſſe. 1. Jn Anſehen des jetzigen Regenten, muͤſſen 2. Und die Einwohner laſſen dieſes als eine 3. Mit denen Maltheſer-Rittern allezeit in 4. Mit andern Staaten hat dieſes Reich VI. Von Praͤtenſionen iſt hier nichts ſonderliches zu hoͤren, denn VII. Das Wappen. Dieſes beſtehet aus dem Aragoniſchen und III. Die Staats-Hiſtorie von Sicilien. I. Der alte Zuſtand erſtrecket ſich von den erſten Zeiten biß ins V. Seculum. 1. Was O 3
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und inſonderheit von Sicilien.
IV. An Praͤrogativen
iſt bey dieſem Reich nichts zu gedencken.
V. Die Maximen und Jntereſſe.
1. Jn Anſehen des jetzigen Regenten, muͤſſen
die ohnedem zur Rebellion geneigte Sicilioten,
ſo viel moͤglich, gelinde tractiret werden, damit
ſie nicht den Mantel nach dem Winde aus
Spanien haͤngen moͤgen.
2. Und die Einwohner laſſen dieſes als eine
beſtaͤndige Maxime ſeyn, auf ihre Freyheiten
gar genau verpicht und achtſam zu ſeyn.
3. Mit denen Maltheſer-Rittern allezeit in
gutem und mutuellen Vernehmen zu ſtehen,
in caſu, wider die Tuͤrcken und Africaniſche
See-Raͤuber.
4. Mit andern Staaten hat dieſes Reich
keine ſonderliche Verbindung.
VI. Von Praͤtenſionen
iſt hier nichts ſonderliches zu hoͤren, denn
der Anſpruch auf das ehemahlige Koͤnigreich
Jeruſalem, iſt billig unter die vergeſſenen Dinge
zu rechnen.
VII. Das Wappen.
Dieſes beſtehet aus dem Aragoniſchen und
eigentlichen Sicilianiſchen, und ſoll gehoͤrig be-
ſchrieben werden.
III. Die Staats-Hiſtorie von Sicilien.
I. Der alte Zuſtand erſtrecket ſich von
den erſten Zeiten biß ins V. Seculum.
1. Was
O 3
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