2. Dieser hat das grosse Tribunal, und in selbigem verschiedene Assessorn nebst sich, welche das Regiment administriren.
3. Grosse Gewalt dieses hohen Raths, in geist- und weltlichen Sachen; übrige Staats- Bedienten und Collegia.
4. Es fraget sich, ob auch der Pabst in die- sem Reich vieles, weniges, oder gar nichts zu sagen habe?
5. Die Sicilioten haben grosse Rechte und Privilegien, und müssen sehr gelinde tractiret werden.
6. Daraus erhellet, daß der Regent nicht souverain, sondern an gewisse Fundamental- Gesetze gebunden sey.
7. Hieher gehörige Schrifften.
III.Die Einkünffte und Macht.
1. Die Einkünffte werden gehoben aus den Zöllen, ordentlichen und ausserordentlichen Con- tributionen.
2. Sie sollen sich kaum über eine Million Thaler erstrecken, und zu den Staats-Ausgaben fast nicht hinlänglich seyn.
3. Die Macht, so in diesem Reich, zu Was- ser und Land aufzubringen, ist auch ziemlich mäßig.
4. Ursachen sothanen Defects.
5. Nachricht von den Müntz-Sorten.
IV. An
XV. Von Jtalien
2. Dieſer hat das groſſe Tribunal, und in ſelbigem verſchiedene Aſſeſſorn nebſt ſich, welche das Regiment adminiſtriren.
3. Groſſe Gewalt dieſes hohen Raths, in geiſt- und weltlichen Sachen; uͤbrige Staats- Bedienten und Collegia.
4. Es fraget ſich, ob auch der Pabſt in die- ſem Reich vieles, weniges, oder gar nichts zu ſagen habe?
5. Die Sicilioten haben groſſe Rechte und Privilegien, und muͤſſen ſehr gelinde tractiret werden.
6. Daraus erhellet, daß der Regent nicht ſouverain, ſondern an gewiſſe Fundamental- Geſetze gebunden ſey.
7. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III.Die Einkuͤnffte und Macht.
1. Die Einkuͤnffte werden gehoben aus den Zoͤllen, ordentlichen und auſſerordentlichen Con- tributionen.
2. Sie ſollen ſich kaum uͤber eine Million Thaler erſtrecken, und zu den Staats-Ausgaben faſt nicht hinlaͤnglich ſeyn.
3. Die Macht, ſo in dieſem Reich, zu Waſ- ſer und Land aufzubringen, iſt auch ziemlich maͤßig.
4. Urſachen ſothanen Defects.
5. Nachricht von den Muͤntz-Sorten.
IV. An
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[212/0240]
XV. Von Jtalien
2. Dieſer hat das groſſe Tribunal, und in
ſelbigem verſchiedene Aſſeſſorn nebſt ſich, welche
das Regiment adminiſtriren.
3. Groſſe Gewalt dieſes hohen Raths, in
geiſt- und weltlichen Sachen; uͤbrige Staats-
Bedienten und Collegia.
4. Es fraget ſich, ob auch der Pabſt in die-
ſem Reich vieles, weniges, oder gar nichts zu
ſagen habe?
5. Die Sicilioten haben groſſe Rechte und
Privilegien, und muͤſſen ſehr gelinde tractiret
werden.
6. Daraus erhellet, daß der Regent nicht
ſouverain, ſondern an gewiſſe Fundamental-
Geſetze gebunden ſey.
7. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III. Die Einkuͤnffte und Macht.
1. Die Einkuͤnffte werden gehoben aus den
Zoͤllen, ordentlichen und auſſerordentlichen Con-
tributionen.
2. Sie ſollen ſich kaum uͤber eine Million
Thaler erſtrecken, und zu den Staats-Ausgaben
faſt nicht hinlaͤnglich ſeyn.
3. Die Macht, ſo in dieſem Reich, zu Waſ-
ſer und Land aufzubringen, iſt auch ziemlich
maͤßig.
4. Urſachen ſothanen Defects.
5. Nachricht von den Muͤntz-Sorten.
IV. An
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/240>, abgerufen am 17.07.2024.
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