von Böhmen sind, und das Belehnungs-Recht auf die Lausitz, kommt dieser Cron auch zu.
V.Die Staats-Maximen und Jnteresse.
1. Hier ist eine beständige Maxime des Re- genten, alles in acht zu nehmen, um die absolu- te Herrschafft allezeit in ihrer Consistentz zu be- halten.
2. Mithin vorzubauen, daß die Unterthanen, weder an ihre vorige Religion noch Freyheit zu gedencken, Gelegenheit haben möchten.
3. Diesen Landen beständig Ruhe zu schaffen, und zu unterhalten, um deren Uberfluß desto besser nutzen zu können.
4. Auf alle Nachbahrn, bey sich ereignen- den Conjuncturen, ein wachsames Auge zu haben.
5. Und da fraget sich, auf welchen wohl am meisten? dieses müssen die Zeiten und Umstän- de zu erkennen geben.
VI.Die Prätensiones.
Daß die Cron Böhmen einige Ansprüche zu formiren habe, ist uns unbekannt.
VII.Das Wappen.
1. Hier fraget sich, ob Böhmen in alten Zei- ten einen schwartzen Adler geführet, und ob der heutige Löwe vom Kayser Friderico I. her- komme?
2. He-
XII. Von Boͤhmen.
von Boͤhmen ſind, und das Belehnungs-Recht auf die Lauſitz, kommt dieſer Cron auch zu.
V.Die Staats-Maximen und Jntereſſe.
1. Hier iſt eine beſtaͤndige Maxime des Re- genten, alles in acht zu nehmen, um die abſolu- te Herrſchafft allezeit in ihrer Conſiſtentz zu be- halten.
2. Mithin vorzubauen, daß die Unterthanen, weder an ihre vorige Religion noch Freyheit zu gedencken, Gelegenheit haben moͤchten.
3. Dieſen Landen beſtaͤndig Ruhe zu ſchaffen, und zu unterhalten, um deren Uberfluß deſto beſſer nutzen zu koͤnnen.
4. Auf alle Nachbahrn, bey ſich ereignen- den Conjuncturen, ein wachſames Auge zu haben.
5. Und da fraget ſich, auf welchen wohl am meiſten? dieſes muͤſſen die Zeiten und Umſtaͤn- de zu erkennen geben.
VI.Die Praͤtenſiones.
Daß die Cron Boͤhmen einige Anſpruͤche zu formiren habe, iſt uns unbekannt.
VII.Das Wappen.
1. Hier fraget ſich, ob Boͤhmen in alten Zei- ten einen ſchwartzen Adler gefuͤhret, und ob der heutige Loͤwe vom Kayſer Friderico I. her- komme?
2. He-
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XII. Von Boͤhmen.
von Boͤhmen ſind, und das Belehnungs-Recht
auf die Lauſitz, kommt dieſer Cron auch zu.
V. Die Staats-Maximen und Jntereſſe.
1. Hier iſt eine beſtaͤndige Maxime des Re-
genten, alles in acht zu nehmen, um die abſolu-
te Herrſchafft allezeit in ihrer Conſiſtentz zu be-
halten.
2. Mithin vorzubauen, daß die Unterthanen,
weder an ihre vorige Religion noch Freyheit zu
gedencken, Gelegenheit haben moͤchten.
3. Dieſen Landen beſtaͤndig Ruhe zu ſchaffen,
und zu unterhalten, um deren Uberfluß deſto
beſſer nutzen zu koͤnnen.
4. Auf alle Nachbahrn, bey ſich ereignen-
den Conjuncturen, ein wachſames Auge zu
haben.
5. Und da fraget ſich, auf welchen wohl am
meiſten? dieſes muͤſſen die Zeiten und Umſtaͤn-
de zu erkennen geben.
VI. Die Praͤtenſiones.
Daß die Cron Boͤhmen einige Anſpruͤche zu
formiren habe, iſt uns unbekannt.
VII. Das Wappen.
1. Hier fraget ſich, ob Boͤhmen in alten Zei-
ten einen ſchwartzen Adler gefuͤhret, und ob der
heutige Loͤwe vom Kayſer Friderico I. her-
komme?
2. He-
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/212>, abgerufen am 16.02.2025.
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