12. Nachricht, vom Rußischen Adel, dessen Classen und Beschaffenheit.
13. Hieher gehörige Schrifften.
V.Die Maximen und Jnteresse.
1. Nach denen weitläufftigen Umständen die- ses Staats, auch Zeitherigen Absichten, wer- den auch die Maximen sehr viel und mancherley befunden.
2. Jndessen kömmt es auch hier auf Din- ge an, so entweder den Staat an sich, oder auswärtige Potentzen angehen, und zu beob- achten sind.
3. Von innern hat der Regent solche Ma- rimen zu practiciren, dadurch die grosse Gewalt desselben kan beybehalten werden.
4. Dahin gehöret, die Grossen nach allen ihren Classen, und die sämmtliche Geistlichkeit und Unterthanen, in dem Stand ihrer gegen- wärtigen Erniedrigung beständig zu unterhal- ten.
5. Alles, was diesen Zweck befördern kan, in acht zu nehmen, was demselben zuwider, in Zeiten zu unterbrechen.
6. Zu dem Ende, die Befehle des Souverains, Beförderung der Justitz, Unterhaltung guter Disciplin, mit der äussersten Schärffe, ohne Ansehen der Person, zu expediren und zu beför- dern. Besondere Exempel hievon.
7. Die
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VII. Von Rußland.
12. Nachricht, vom Rußiſchen Adel, deſſen Claſſen und Beſchaffenheit.
13. Hieher gehoͤrige Schrifften.
V.Die Maximen und Jntereſſe.
1. Nach denen weitlaͤufftigen Umſtaͤnden die- ſes Staats, auch Zeitherigen Abſichten, wer- den auch die Maximen ſehr viel und mancherley befunden.
2. Jndeſſen koͤmmt es auch hier auf Din- ge an, ſo entweder den Staat an ſich, oder auswaͤrtige Potentzen angehen, und zu beob- achten ſind.
3. Von innern hat der Regent ſolche Ma- rimen zu practiciren, dadurch die groſſe Gewalt deſſelben kan beybehalten werden.
4. Dahin gehoͤret, die Groſſen nach allen ihren Claſſen, und die ſaͤmmtliche Geiſtlichkeit und Unterthanen, in dem Stand ihrer gegen- waͤrtigen Erniedrigung beſtaͤndig zu unterhal- ten.
5. Alles, was dieſen Zweck befoͤrdern kan, in acht zu nehmen, was demſelben zuwider, in Zeiten zu unterbrechen.
6. Zu dem Ende, die Befehle des Souverains, Befoͤrderung der Juſtitz, Unterhaltung guter Diſciplin, mit der aͤuſſerſten Schaͤrffe, ohne Anſehen der Perſon, zu expediren und zu befoͤr- dern. Beſondere Exempel hievon.
7. Die
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VII. Von Rußland.
12. Nachricht, vom Rußiſchen Adel, deſſen
Claſſen und Beſchaffenheit.
13. Hieher gehoͤrige Schrifften.
V. Die Maximen und Jntereſſe.
1. Nach denen weitlaͤufftigen Umſtaͤnden die-
ſes Staats, auch Zeitherigen Abſichten, wer-
den auch die Maximen ſehr viel und mancherley
befunden.
2. Jndeſſen koͤmmt es auch hier auf Din-
ge an, ſo entweder den Staat an ſich, oder
auswaͤrtige Potentzen angehen, und zu beob-
achten ſind.
3. Von innern hat der Regent ſolche Ma-
rimen zu practiciren, dadurch die groſſe Gewalt
deſſelben kan beybehalten werden.
4. Dahin gehoͤret, die Groſſen nach allen
ihren Claſſen, und die ſaͤmmtliche Geiſtlichkeit
und Unterthanen, in dem Stand ihrer gegen-
waͤrtigen Erniedrigung beſtaͤndig zu unterhal-
ten.
5. Alles, was dieſen Zweck befoͤrdern kan,
in acht zu nehmen, was demſelben zuwider, in
Zeiten zu unterbrechen.
6. Zu dem Ende, die Befehle des Souverains,
Befoͤrderung der Juſtitz, Unterhaltung guter
Diſciplin, mit der aͤuſſerſten Schaͤrffe, ohne
Anſehen der Perſon, zu expediren und zu befoͤr-
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/145>, abgerufen am 16.02.2025.
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