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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.

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VI. Von Schweden.
Souverainite, und mit dieser auch das gros[se]
Ansehen in Abnahme gerathen.

6. Was dieser König vor einen Rang ha[-]
be, und da fraget sichs, ob die Souverainit[e]
einem Potentaten, vor andern, die da nich[t]
unumschränckt regieren, einen Rang mache?

7. Ob auch in Schweden von Ritter-Or[-]
den etwas zu hören sey?

V. Die Maximen und Jnteresse.

1. Diese geben sich auch in diesem Reich, be[y]
gegenwärtigen Umständen, unterschiedlich zu
erkennen, in Ansehen des Hofs, des gantzen
Reichs, und derer auswärtigen Potentzen.

2. Ob bey jetziger Verfassung, auch alle
Stände wohl Ursache haben möchten, selbige
beständig aufrecht zu behalten, oder, ob nicht
einige an die vorige Zeiten, unter der Hand,
gedencken möchten?

3. Ob auch wohl der Hof dergleichen Ma-
ximen hegen dürffte, an die ehemahlige Erbfol-
ge und Souverainite zu gedencken?

4. Ob das Jnteresse des gantzen Reichs,
oder nur etlicher Stände, es erfordere, die ge-
genwärtige Verfassung nach allem Vermögen
beyzubehalten?

5. Was auswärtige Staaten betrifft, so er-
fordert der gegenwärtige Zustand von Schwe-
den, mit allen Nachbahrn in Ruhe und gutem
Vernehmen zu bleiben.

6. Jn-

VI. Von Schweden.
Souverainitê, und mit dieſer auch das groſ[ſe]
Anſehen in Abnahme gerathen.

6. Was dieſer Koͤnig vor einen Rang ha[-]
be, und da fraget ſichs, ob die Souverainit[é]
einem Potentaten, vor andern, die da nich[t]
unumſchraͤnckt regieren, einen Rang mache?

7. Ob auch in Schweden von Ritter-Or[-]
den etwas zu hoͤren ſey?

V. Die Maximen und Jntereſſe.

1. Dieſe geben ſich auch in dieſem Reich, be[y]
gegenwaͤrtigen Umſtaͤnden, unterſchiedlich zu
erkennen, in Anſehen des Hofs, des gantzen
Reichs, und derer auswaͤrtigen Potentzen.

2. Ob bey jetziger Verfaſſung, auch alle
Staͤnde wohl Urſache haben moͤchten, ſelbige
beſtaͤndig aufrecht zu behalten, oder, ob nicht
einige an die vorige Zeiten, unter der Hand,
gedencken moͤchten?

3. Ob auch wohl der Hof dergleichen Ma-
ximen hegen duͤrffte, an die ehemahlige Erbfol-
ge und Souverainité zu gedencken?

4. Ob das Jntereſſe des gantzen Reichs,
oder nur etlicher Staͤnde, es erfordere, die ge-
genwaͤrtige Verfaſſung nach allem Vermoͤgen
beyzubehalten?

5. Was auswaͤrtige Staaten betrifft, ſo er-
fordert der gegenwaͤrtige Zuſtand von Schwe-
den, mit allen Nachbahrn in Ruhe und gutem
Vernehmen zu bleiben.

6. Jn-
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[106/0134] VI. Von Schweden. Souverainitê, und mit dieſer auch das groſſe Anſehen in Abnahme gerathen. 6. Was dieſer Koͤnig vor einen Rang ha- be, und da fraget ſichs, ob die Souverainité einem Potentaten, vor andern, die da nicht unumſchraͤnckt regieren, einen Rang mache? 7. Ob auch in Schweden von Ritter-Or- den etwas zu hoͤren ſey? V. Die Maximen und Jntereſſe. 1. Dieſe geben ſich auch in dieſem Reich, bey gegenwaͤrtigen Umſtaͤnden, unterſchiedlich zu erkennen, in Anſehen des Hofs, des gantzen Reichs, und derer auswaͤrtigen Potentzen. 2. Ob bey jetziger Verfaſſung, auch alle Staͤnde wohl Urſache haben moͤchten, ſelbige beſtaͤndig aufrecht zu behalten, oder, ob nicht einige an die vorige Zeiten, unter der Hand, gedencken moͤchten? 3. Ob auch wohl der Hof dergleichen Ma- ximen hegen duͤrffte, an die ehemahlige Erbfol- ge und Souverainité zu gedencken? 4. Ob das Jntereſſe des gantzen Reichs, oder nur etlicher Staͤnde, es erfordere, die ge- genwaͤrtige Verfaſſung nach allem Vermoͤgen beyzubehalten? 5. Was auswaͤrtige Staaten betrifft, ſo er- fordert der gegenwaͤrtige Zuſtand von Schwe- den, mit allen Nachbahrn in Ruhe und gutem Vernehmen zu bleiben. 6. Jn-

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Zitationshilfe: Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/134>, abgerufen am 19.05.2024.