Schlegel, August Wilhelm von; Schlegel, Friedrich von (Hrsg.): Athenaeum. Bd. 2. Berlin, 1799.wir nothwendig auch jene, und die Behauptung der erstern muß folglich auch abgeleitet werden von der Behauptung der letztern. Dies bestätigt die obige Forderung, daß in dem ursprünglichen und bleibenden Verhältnisse der Menschen alle übrige Bestimmungen sich wieder finden müssen, und ich gebe hierüber diese Erklärung. Jedes Verhältniß der Menschen ist ihr eignes freies Handeln, und die Bestimmung desselben durch Anschauung und Urtheil ist folglich ein Bestimmen dieses freien Handelns. Jedes Verhältniß bekömmt also die Bestimmung des praktischen, und kann nicht anders verstanden werden, als in einer nothwendigen intensiven und extensiven Erweiterung seiner selbst. Unser Handeln geht auf Anschauung seiner selbst und ist uur dadurch ein Handeln. Also sind Anschauen und Augeschautes nicht zu trennen, und in sich eines und dasselbe. Auf dieselbe Weise begreifen wir unser Verhältniß. Wie es ist, so ist es nur durch eine fortgehende Bestimmung, und folglich nur als ein Verhältniß unsers ganzen praktischen Daseyns. So verstanden ist es frei und vollendet in sich selbst, und bedeutet jede Erscheinung in ihm den ganzen unendlichen Zusammenhang unsers Thuns und Wirkens. Kein Mensch kann außer diesem Zusammenhange handeln, und jede mögliche That hat also nur ihre Wahrheit durch Beziehung auf das Vollendete. "Jn diesem ursprünglichen Verhältnisse unsers "freyen Handelns strebt jeder Mensch nach derfrei"sten Beherrschung und dem vollsten Genusse der gan"zen wir nothwendig auch jene, und die Behauptung der erstern muß folglich auch abgeleitet werden von der Behauptung der letztern. Dies bestaͤtigt die obige Forderung, daß in dem urspruͤnglichen und bleibenden Verhaͤltnisse der Menschen alle uͤbrige Bestimmungen sich wieder finden muͤssen, und ich gebe hieruͤber diese Erklaͤrung. Jedes Verhaͤltniß der Menschen ist ihr eignes freies Handeln, und die Bestimmung desselben durch Anschauung und Urtheil ist folglich ein Bestimmen dieses freien Handelns. Jedes Verhaͤltniß bekoͤmmt also die Bestimmung des praktischen, und kann nicht anders verstanden werden, als in einer nothwendigen intensiven und extensiven Erweiterung seiner selbst. Unser Handeln geht auf Anschauung seiner selbst und ist uur dadurch ein Handeln. Also sind Anschauen und Augeschautes nicht zu trennen, und in sich eines und dasselbe. Auf dieselbe Weise begreifen wir unser Verhaͤltniß. Wie es ist, so ist es nur durch eine fortgehende Bestimmung, und folglich nur als ein Verhaͤltniß unsers ganzen praktischen Daseyns. So verstanden ist es frei und vollendet in sich selbst, und bedeutet jede Erscheinung in ihm den ganzen unendlichen Zusammenhang unsers Thuns und Wirkens. Kein Mensch kann außer diesem Zusammenhange handeln, und jede moͤgliche That hat also nur ihre Wahrheit durch Beziehung auf das Vollendete. “Jn diesem urspruͤnglichen Verhaͤltnisse unsers “freyen Handelns strebt jeder Mensch nach derfrei“sten Beherrschung und dem vollsten Genusse der gan“zen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0177" n="169"/> wir nothwendig auch jene, und die Behauptung der erstern muß folglich auch abgeleitet werden von der Behauptung der letztern. Dies bestaͤtigt die obige Forderung, daß in dem urspruͤnglichen und bleibenden Verhaͤltnisse der Menschen alle uͤbrige Bestimmungen sich wieder finden muͤssen, und ich gebe hieruͤber diese Erklaͤrung.</p><lb/> <p>Jedes Verhaͤltniß der Menschen ist ihr eignes freies Handeln, und die Bestimmung desselben durch Anschauung und Urtheil ist folglich ein Bestimmen dieses freien Handelns. Jedes Verhaͤltniß bekoͤmmt also die Bestimmung des praktischen, und kann nicht anders verstanden werden, als in einer nothwendigen intensiven und extensiven Erweiterung seiner selbst.</p><lb/> <p>Unser Handeln geht auf Anschauung seiner selbst und ist uur dadurch ein Handeln. Also sind Anschauen und Augeschautes nicht zu trennen, und in sich eines und dasselbe. Auf dieselbe Weise begreifen wir unser Verhaͤltniß. Wie es ist, so ist es nur durch eine fortgehende Bestimmung, und folglich nur als ein Verhaͤltniß unsers ganzen praktischen Daseyns. So verstanden ist es frei und vollendet in sich selbst, und bedeutet jede Erscheinung in ihm den ganzen unendlichen Zusammenhang unsers Thuns und Wirkens. Kein Mensch kann außer diesem Zusammenhange handeln, und jede moͤgliche That hat also nur ihre Wahrheit durch Beziehung auf das Vollendete.</p><lb/> <p>“Jn diesem urspruͤnglichen Verhaͤltnisse unsers “freyen Handelns strebt jeder Mensch nach derfrei“sten Beherrschung und dem vollsten Genusse der gan“zen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [169/0177]
wir nothwendig auch jene, und die Behauptung der erstern muß folglich auch abgeleitet werden von der Behauptung der letztern. Dies bestaͤtigt die obige Forderung, daß in dem urspruͤnglichen und bleibenden Verhaͤltnisse der Menschen alle uͤbrige Bestimmungen sich wieder finden muͤssen, und ich gebe hieruͤber diese Erklaͤrung.
Jedes Verhaͤltniß der Menschen ist ihr eignes freies Handeln, und die Bestimmung desselben durch Anschauung und Urtheil ist folglich ein Bestimmen dieses freien Handelns. Jedes Verhaͤltniß bekoͤmmt also die Bestimmung des praktischen, und kann nicht anders verstanden werden, als in einer nothwendigen intensiven und extensiven Erweiterung seiner selbst.
Unser Handeln geht auf Anschauung seiner selbst und ist uur dadurch ein Handeln. Also sind Anschauen und Augeschautes nicht zu trennen, und in sich eines und dasselbe. Auf dieselbe Weise begreifen wir unser Verhaͤltniß. Wie es ist, so ist es nur durch eine fortgehende Bestimmung, und folglich nur als ein Verhaͤltniß unsers ganzen praktischen Daseyns. So verstanden ist es frei und vollendet in sich selbst, und bedeutet jede Erscheinung in ihm den ganzen unendlichen Zusammenhang unsers Thuns und Wirkens. Kein Mensch kann außer diesem Zusammenhange handeln, und jede moͤgliche That hat also nur ihre Wahrheit durch Beziehung auf das Vollendete.
“Jn diesem urspruͤnglichen Verhaͤltnisse unsers “freyen Handelns strebt jeder Mensch nach derfrei“sten Beherrschung und dem vollsten Genusse der gan“zen
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Zitationshilfe: | Schlegel, August Wilhelm von; Schlegel, Friedrich von (Hrsg.): Athenaeum. Bd. 2. Berlin, 1799, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schlegel_athenaeum_1799/177>, abgerufen am 16.02.2025. |