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Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792.

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Kammergericht, wo sie zugleich mit dem Kaiser zu Gerichte saßen, für welches sie doch das ehemalige Fürstenrecht aufgegeben hatten, aufhören sollte, eine nothwendige Instanz zu seyn. Aber in den Köpfen dieses Zeitalters wurden oft die seltsamsten Widersprüche vereinigt. Dem Namen Kaiser, einem Vermächtniß des despotischen Roms, klebte damals noch ein Begriff von Machtvollkommenheit an, der gegen das übrige Staatsrecht der Deutschen den lächerlichsten Abstich machte, aber nichts desto weniger von den Juristen in Schuz genommen, von den Beförderern des Despotismus verbreitet, und von den Schwachen geglaubt wurde. Wie konnte es auch anders seyn, da sogar einer der ersten protestantischen Höfe Deutschlands verblendet genug war, eine Meinung zu unterhalten, welche die Grundverfassung des Reichs über den Haufen stürzte?

An diese allgemeinen Beschwerden schloß sich nach und nach eine Reihe von besondern Vorfällen an, welche die Besorglichkeit der Protestanten zulezt bis zu dem höchsten Mißtrauen spannten. Während der Spanischen Religionsverfolgungen in den Niederlanden hatten sich einige protestantische Familien in die katholische Reichsstadt Aachen geflüchtet, wo sie sich bleibend niederließen und unvermerkt ihren Anhang vermehrten. Nachdem es ihnen durch List gelungen war, einige ihres Glaubens in den Stadtrath zu bringen, so foderten sie eine eigene Kirche und einen öffentlichen Gottesdienst, welchen sie sich, da sie eine abschlägige Antwort erhielten, nebst dem ganzen Stadtregiment auf einem gewaltsamen Wege verschafften. Eine so ansehnliche Stadt in protestantischen Händen zu sehen, war ein zu harter Schlag für den Kaiser und die ganze katholische Parthey. Nachdem alle kaiserlichen Ermahnungen und Befehle zu Wiederherstellung des vorigen Zustands fruchtlos geblieben, erklärte ein Schluß des Reichshofraths die Stadt in die Reichsacht, welche aber erst unter der folgenden Regierung vollzogen wurde.

Kammergericht, wo sie zugleich mit dem Kaiser zu Gerichte saßen, für welches sie doch das ehemalige Fürstenrecht aufgegeben hatten, aufhören sollte, eine nothwendige Instanz zu seyn. Aber in den Köpfen dieses Zeitalters wurden oft die seltsamsten Widersprüche vereinigt. Dem Namen Kaiser, einem Vermächtniß des despotischen Roms, klebte damals noch ein Begriff von Machtvollkommenheit an, der gegen das übrige Staatsrecht der Deutschen den lächerlichsten Abstich machte, aber nichts desto weniger von den Juristen in Schuz genommen, von den Beförderern des Despotismus verbreitet, und von den Schwachen geglaubt wurde. Wie konnte es auch anders seyn, da sogar einer der ersten protestantischen Höfe Deutschlands verblendet genug war, eine Meinung zu unterhalten, welche die Grundverfassung des Reichs über den Haufen stürzte?

An diese allgemeinen Beschwerden schloß sich nach und nach eine Reihe von besondern Vorfällen an, welche die Besorglichkeit der Protestanten zulezt bis zu dem höchsten Mißtrauen spannten. Während der Spanischen Religionsverfolgungen in den Niederlanden hatten sich einige protestantische Familien in die katholische Reichsstadt Aachen geflüchtet, wo sie sich bleibend niederließen und unvermerkt ihren Anhang vermehrten. Nachdem es ihnen durch List gelungen war, einige ihres Glaubens in den Stadtrath zu bringen, so foderten sie eine eigene Kirche und einen öffentlichen Gottesdienst, welchen sie sich, da sie eine abschlägige Antwort erhielten, nebst dem ganzen Stadtregiment auf einem gewaltsamen Wege verschafften. Eine so ansehnliche Stadt in protestantischen Händen zu sehen, war ein zu harter Schlag für den Kaiser und die ganze katholische Parthey. Nachdem alle kaiserlichen Ermahnungen und Befehle zu Wiederherstellung des vorigen Zustands fruchtlos geblieben, erklärte ein Schluß des Reichshofraths die Stadt in die Reichsacht, welche aber erst unter der folgenden Regierung vollzogen wurde.

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Kammergericht, wo sie zugleich mit dem Kaiser zu Gerichte saßen, für welches sie doch           das ehemalige Fürstenrecht aufgegeben hatten, aufhören sollte, eine nothwendige Instanz zu           seyn. Aber in den Köpfen dieses Zeitalters wurden oft die seltsamsten Widersprüche           vereinigt. Dem Namen Kaiser, einem Vermächtniß des despotischen Roms, klebte damals noch           ein Begriff von Machtvollkommenheit an, der gegen das übrige Staatsrecht der Deutschen den           lächerlichsten Abstich machte, aber nichts desto weniger von den Juristen in Schuz           genommen, von den Beförderern des Despotismus verbreitet, und von den Schwachen geglaubt           wurde. Wie konnte es auch anders seyn, da sogar einer der ersten protestantischen Höfe           Deutschlands verblendet genug war, eine Meinung zu unterhalten, welche die Grundverfassung           des Reichs über den Haufen stürzte?</p>
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[44/0052] Kammergericht, wo sie zugleich mit dem Kaiser zu Gerichte saßen, für welches sie doch das ehemalige Fürstenrecht aufgegeben hatten, aufhören sollte, eine nothwendige Instanz zu seyn. Aber in den Köpfen dieses Zeitalters wurden oft die seltsamsten Widersprüche vereinigt. Dem Namen Kaiser, einem Vermächtniß des despotischen Roms, klebte damals noch ein Begriff von Machtvollkommenheit an, der gegen das übrige Staatsrecht der Deutschen den lächerlichsten Abstich machte, aber nichts desto weniger von den Juristen in Schuz genommen, von den Beförderern des Despotismus verbreitet, und von den Schwachen geglaubt wurde. Wie konnte es auch anders seyn, da sogar einer der ersten protestantischen Höfe Deutschlands verblendet genug war, eine Meinung zu unterhalten, welche die Grundverfassung des Reichs über den Haufen stürzte? An diese allgemeinen Beschwerden schloß sich nach und nach eine Reihe von besondern Vorfällen an, welche die Besorglichkeit der Protestanten zulezt bis zu dem höchsten Mißtrauen spannten. Während der Spanischen Religionsverfolgungen in den Niederlanden hatten sich einige protestantische Familien in die katholische Reichsstadt Aachen geflüchtet, wo sie sich bleibend niederließen und unvermerkt ihren Anhang vermehrten. Nachdem es ihnen durch List gelungen war, einige ihres Glaubens in den Stadtrath zu bringen, so foderten sie eine eigene Kirche und einen öffentlichen Gottesdienst, welchen sie sich, da sie eine abschlägige Antwort erhielten, nebst dem ganzen Stadtregiment auf einem gewaltsamen Wege verschafften. Eine so ansehnliche Stadt in protestantischen Händen zu sehen, war ein zu harter Schlag für den Kaiser und die ganze katholische Parthey. Nachdem alle kaiserlichen Ermahnungen und Befehle zu Wiederherstellung des vorigen Zustands fruchtlos geblieben, erklärte ein Schluß des Reichshofraths die Stadt in die Reichsacht, welche aber erst unter der folgenden Regierung vollzogen wurde.

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Zitationshilfe: Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schiller_krieg_1792/52>, abgerufen am 30.11.2024.