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Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792.

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gemißt werden, deren sich Wallenstein in seinem Vergleich mit dem Hofe zu bemächtigen suchte. Dieser Plan erfoderte, daß dem Kaiser alle Autorität in Deutschland entrissen, und seinem General in die Hände gespielt würde; dieß war erreicht, sobald Ferdinand jene Bedingungen unterzeichnete. Der Gebrauch, den Wallenstein von seiner Armee zu machen gesonnen war - von dem Zwecke freylich unendlich verschieden, zu welchem sie ihm untergeben ward - erlaubte keine getheilte Gewalt, und noch weit weniger eine höhere Autorität bey dem Heere, als die seinige war. Um der alleinige Herr ihres Willens zu seyn, mußte er den Truppen als der alleinige Herr ihres Schicksals erscheinen; um seinem Oberhaupte unvermerkt sich selbst unterzuschieben, und auf seine eigne Person die Souverainitätsrechte überzutragen, die ihm von der höchsten Gewalt nur geliehen waren, mußte er die Letztere sorgfältig aus den Augen der Truppen entfernen. Daher seine hartnäckige Weigerung, keinen Prinzen des Hauses Oesterreich bey dem Heere zu dulden. Die Freyheit, über alle im Reich eingezogne und eroberte Güter nach Gutdünken zu verfügen, reichte ihm furchtbare Mittel dar, sich Anhänger und dienstbare Werkzeuge zu erkaufen, und mehr, als je ein Kaiser in Friedenszeiten sich herausnahm, den Diktator in Deutschland zu spielen. Durch das Recht, sich der Oesterreichischen Länder im Nothfall zu einem Zufluchtsorte zu bedienen, erhielt er freye Gewalt, den Kaiser in seinem eigenen Reich und durch seine eigene Armee so gut als gefangen zu halten, das Mark dieser Länder auszusaugen, und die Oesterreichische Macht in ihren Grundfesten zu unterwühlen. Wie das Loos nun auch fallen mochte, so hatte er durch die Bedingungen, die er von dem Kaiser erpreßte, gleich gut für seinen Vortheil gesorgt. Zeigten sich die Vorfälle seinen verwegnen Entwürfen günstig, so machte ihm dieser Vertrag mit dem Kaiser ihre Ausführung leichter; widerriethen die Zeitläufte die

gemißt werden, deren sich Wallenstein in seinem Vergleich mit dem Hofe zu bemächtigen suchte. Dieser Plan erfoderte, daß dem Kaiser alle Autorität in Deutschland entrissen, und seinem General in die Hände gespielt würde; dieß war erreicht, sobald Ferdinand jene Bedingungen unterzeichnete. Der Gebrauch, den Wallenstein von seiner Armee zu machen gesonnen war – von dem Zwecke freylich unendlich verschieden, zu welchem sie ihm untergeben ward – erlaubte keine getheilte Gewalt, und noch weit weniger eine höhere Autorität bey dem Heere, als die seinige war. Um der alleinige Herr ihres Willens zu seyn, mußte er den Truppen als der alleinige Herr ihres Schicksals erscheinen; um seinem Oberhaupte unvermerkt sich selbst unterzuschieben, und auf seine eigne Person die Souverainitätsrechte überzutragen, die ihm von der höchsten Gewalt nur geliehen waren, mußte er die Letztere sorgfältig aus den Augen der Truppen entfernen. Daher seine hartnäckige Weigerung, keinen Prinzen des Hauses Oesterreich bey dem Heere zu dulden. Die Freyheit, über alle im Reich eingezogne und eroberte Güter nach Gutdünken zu verfügen, reichte ihm furchtbare Mittel dar, sich Anhänger und dienstbare Werkzeuge zu erkaufen, und mehr, als je ein Kaiser in Friedenszeiten sich herausnahm, den Diktator in Deutschland zu spielen. Durch das Recht, sich der Oesterreichischen Länder im Nothfall zu einem Zufluchtsorte zu bedienen, erhielt er freye Gewalt, den Kaiser in seinem eigenen Reich und durch seine eigene Armee so gut als gefangen zu halten, das Mark dieser Länder auszusaugen, und die Oesterreichische Macht in ihren Grundfesten zu unterwühlen. Wie das Loos nun auch fallen mochte, so hatte er durch die Bedingungen, die er von dem Kaiser erpreßte, gleich gut für seinen Vortheil gesorgt. Zeigten sich die Vorfälle seinen verwegnen Entwürfen günstig, so machte ihm dieser Vertrag mit dem Kaiser ihre Ausführung leichter; widerriethen die Zeitläufte die

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[306/0314] gemißt werden, deren sich Wallenstein in seinem Vergleich mit dem Hofe zu bemächtigen suchte. Dieser Plan erfoderte, daß dem Kaiser alle Autorität in Deutschland entrissen, und seinem General in die Hände gespielt würde; dieß war erreicht, sobald Ferdinand jene Bedingungen unterzeichnete. Der Gebrauch, den Wallenstein von seiner Armee zu machen gesonnen war – von dem Zwecke freylich unendlich verschieden, zu welchem sie ihm untergeben ward – erlaubte keine getheilte Gewalt, und noch weit weniger eine höhere Autorität bey dem Heere, als die seinige war. Um der alleinige Herr ihres Willens zu seyn, mußte er den Truppen als der alleinige Herr ihres Schicksals erscheinen; um seinem Oberhaupte unvermerkt sich selbst unterzuschieben, und auf seine eigne Person die Souverainitätsrechte überzutragen, die ihm von der höchsten Gewalt nur geliehen waren, mußte er die Letztere sorgfältig aus den Augen der Truppen entfernen. Daher seine hartnäckige Weigerung, keinen Prinzen des Hauses Oesterreich bey dem Heere zu dulden. Die Freyheit, über alle im Reich eingezogne und eroberte Güter nach Gutdünken zu verfügen, reichte ihm furchtbare Mittel dar, sich Anhänger und dienstbare Werkzeuge zu erkaufen, und mehr, als je ein Kaiser in Friedenszeiten sich herausnahm, den Diktator in Deutschland zu spielen. Durch das Recht, sich der Oesterreichischen Länder im Nothfall zu einem Zufluchtsorte zu bedienen, erhielt er freye Gewalt, den Kaiser in seinem eigenen Reich und durch seine eigene Armee so gut als gefangen zu halten, das Mark dieser Länder auszusaugen, und die Oesterreichische Macht in ihren Grundfesten zu unterwühlen. Wie das Loos nun auch fallen mochte, so hatte er durch die Bedingungen, die er von dem Kaiser erpreßte, gleich gut für seinen Vortheil gesorgt. Zeigten sich die Vorfälle seinen verwegnen Entwürfen günstig, so machte ihm dieser Vertrag mit dem Kaiser ihre Ausführung leichter; widerriethen die Zeitläufte die

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Zitationshilfe: Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schiller_krieg_1792/314>, abgerufen am 22.11.2024.