Heiden Zeit annoch herrühret. Sie wird unten ausführlich beschrieben werden. 2, Diese Mauer ist ohnstreitig eine Stadt- oder Ring-Mauer gewesen, welche das ehemalige Wißbaden umringet und verwahret hat. Denn sie ist in und bey der Stadt befindlich, und man kan nicht absehen, zu was Ende sie bey der Stadt sollte seyn errichtet worden, wenn sie nicht derselben zu einer Ring-Mauer gedienet hätte. 3, Sie scheidet die Bad-Gegend und den übrigen Theil des Wißbads gar kenntlich von einander. 4, Sie hat aber nicht die Bad-Gegend oder den alten Teutschen Bad-Ort des Wißbads, sondern den übrigen Theil desselben umgeben. Es ist zwar nur ein einfaches Stück dieser Mauer gegenwärtig vorhanden, und da der gegenseitige Umfang derselben (welcher doch nothwendig ehedessen ebenfalls muß vorhanden gewesen seyn, und die Stadt völlig umringet haben) heut zu Tage fehlet, so könnte man in einen Zweifel gerathen, ob die Stadt, welche diese Mauer umgeben, auf dieser oder jener Seite der Mauer gelegen habe, und also entweder der alte Bad-Ort, oder aber der anderweitige Theil des Wißbads von dieser Mauer umgeben worden wäre? Allein es sind deutliche Anzeigungen vorhanden, daraus man klärlich siehet, daß diese Mauer nicht den Bad-Ort, sondern den übrigen dabey liegenden Theil des Wißbads umgeben habe.
Heiden Zeit annoch herrühret. Sie wird unten ausführlich beschrieben werden. 2, Diese Mauer ist ohnstreitig eine Stadt- oder Ring-Mauer gewesen, welche das ehemalige Wißbaden umringet und verwahret hat. Denn sie ist in und bey der Stadt befindlich, und man kan nicht absehen, zu was Ende sie bey der Stadt sollte seyn errichtet worden, wenn sie nicht derselben zu einer Ring-Mauer gedienet hätte. 3, Sie scheidet die Bad-Gegend und den übrigen Theil des Wißbads gar kenntlich von einander. 4, Sie hat aber nicht die Bad-Gegend oder den alten Teutschen Bad-Ort des Wißbads, sondern den übrigen Theil desselben umgeben. Es ist zwar nur ein einfaches Stück dieser Mauer gegenwärtig vorhanden, und da der gegenseitige Umfang derselben (welcher doch nothwendig ehedessen ebenfalls muß vorhanden gewesen seyn, und die Stadt völlig umringet haben) heut zu Tage fehlet, so könnte man in einen Zweifel gerathen, ob die Stadt, welche diese Mauer umgeben, auf dieser oder jener Seite der Mauer gelegen habe, und also entweder der alte Bad-Ort, oder aber der anderweitige Theil des Wißbads von dieser Mauer umgeben worden wäre? Allein es sind deutliche Anzeigungen vorhanden, daraus man klärlich siehet, daß diese Mauer nicht den Bad-Ort, sondern den übrigen dabey liegenden Theil des Wißbads umgeben habe.
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Heiden Zeit annoch herrühret. Sie wird unten ausführlich beschrieben werden. 2, Diese Mauer ist ohnstreitig eine Stadt- oder Ring-Mauer gewesen, welche das ehemalige Wißbaden umringet und verwahret hat. Denn sie ist in und bey der Stadt befindlich, und man kan nicht absehen, zu was Ende sie bey der Stadt sollte seyn errichtet worden, wenn sie nicht derselben zu einer Ring-Mauer gedienet hätte. 3, Sie scheidet die Bad-Gegend und den übrigen Theil des Wißbads gar kenntlich von einander. 4, Sie hat aber nicht die Bad-Gegend oder den alten Teutschen Bad-Ort des Wißbads, sondern den übrigen Theil desselben umgeben. Es ist zwar nur ein einfaches Stück dieser Mauer gegenwärtig vorhanden, und da der gegenseitige Umfang derselben (welcher doch nothwendig ehedessen ebenfalls muß vorhanden gewesen seyn, und die Stadt völlig umringet haben) heut zu Tage fehlet, so könnte man in einen Zweifel gerathen, ob die Stadt, welche diese Mauer umgeben, auf dieser oder jener Seite der Mauer gelegen habe, und also entweder der alte Bad-Ort, oder aber der anderweitige Theil des Wißbads von dieser Mauer umgeben worden wäre? Allein es sind deutliche Anzeigungen vorhanden, daraus man klärlich siehet, daß diese Mauer nicht den Bad-Ort, sondern den übrigen dabey liegenden Theil des Wißbads umgeben habe.
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Heiden Zeit annoch herrühret. Sie wird unten ausführlich beschrieben werden. 2, Diese Mauer ist ohnstreitig eine Stadt- oder Ring-Mauer gewesen, welche das ehemalige Wißbaden umringet und verwahret hat. Denn sie ist in und bey der Stadt befindlich, und man kan nicht absehen, zu was Ende sie bey der Stadt sollte seyn errichtet worden, wenn sie nicht derselben zu einer Ring-Mauer gedienet hätte. 3, Sie scheidet die Bad-Gegend und den übrigen Theil des Wißbads gar kenntlich von einander. 4, Sie hat aber nicht die Bad-Gegend oder den alten Teutschen Bad-Ort des Wißbads, sondern den übrigen Theil desselben umgeben. Es ist zwar nur ein einfaches Stück dieser Mauer gegenwärtig vorhanden, und da der gegenseitige Umfang derselben (welcher doch nothwendig ehedessen ebenfalls muß vorhanden gewesen seyn, und die Stadt völlig umringet haben) heut zu Tage fehlet, so könnte man in einen Zweifel gerathen, ob die Stadt, welche diese Mauer umgeben, auf dieser oder jener Seite der Mauer gelegen habe, und also entweder der alte Bad-Ort, oder aber der anderweitige Theil des Wißbads von dieser Mauer umgeben worden wäre? Allein es sind deutliche Anzeigungen vorhanden, daraus man klärlich siehet, daß diese Mauer nicht den Bad-Ort, sondern den übrigen dabey liegenden Theil des Wißbads umgeben habe.
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/64>, abgerufen am 16.02.2025.
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