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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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bewogen, von neuem alles beyzutragen, damit dem Closter wiederum aufgeholfen würde. Zu dem Ende ließ der Graf Gerlach die Abgabe der Pfarrey Erbenheim, ohnweit Wißbaden gelegen, an das Closter, welche er bereits 1313 mit Wissen seiner Mutter Imagina und seines Bruders Walrams begonnen hatte, vollends zu Stande bringen, und durch eine Päbstliche Bulle bekräftigen. Da denn das Closter dem zeitlichen Pfarrern daselbst, durch einige Schieds-Richter, seine nöthige Gefälle auswerfen lassen, die übrige Kirchen-Güter aber in seine Benutzung genommen hat. Gleicher Gestalt und aus gleicher Ursache gab auch damals der Pfaltz-Graf Adolph, welcher des Churfürstens in der Pfaltz Rudolphs und der Mechtildis, des Kaysers Adolphs Tochter, Sohn war, die Pfarreyen zu Wisel (Weisel) und Cube (Caub) an das Closter, mit Einwilligung seiner Brüder, Rudolphs und Ruprechts, ab, und ließ solche Abgabe ebenfalls durch den Pabst Johannes XXII bestätigen. Gedachte Mechtild, oder, wie sie auch heisset, Mezza, (welche die eintzige weltliche Tochter des Kaysers Adolphs, die zu einem beträchtlichen Alter gekommen, gewesen ist) hat dem Closter in ihrer letzten Willens-Verordnung 1000 Pfund Heller vermacht, und ist, nach ihrem 1328 erfolgten Tode, in dasselbe, wie ihr daselbst vorhanden-gewesener Grab-Stein ausweiset, begraben worden.

bewogen, von neuem alles beyzutragen, damit dem Closter wiederum aufgeholfen würde. Zu dem Ende ließ der Graf Gerlach die Abgabe der Pfarrey Erbenheim, ohnweit Wißbaden gelegen, an das Closter, welche er bereits 1313 mit Wissen seiner Mutter Imagina und seines Bruders Walrams begonnen hatte, vollends zu Stande bringen, und durch eine Päbstliche Bulle bekräftigen. Da denn das Closter dem zeitlichen Pfarrern daselbst, durch einige Schieds-Richter, seine nöthige Gefälle auswerfen lassen, die übrige Kirchen-Güter aber in seine Benutzung genommen hat. Gleicher Gestalt und aus gleicher Ursache gab auch damals der Pfaltz-Graf Adolph, welcher des Churfürstens in der Pfaltz Rudolphs und der Mechtildis, des Kaysers Adolphs Tochter, Sohn war, die Pfarreyen zu Wisel (Weisel) und Cube (Caub) an das Closter, mit Einwilligung seiner Brüder, Rudolphs und Ruprechts, ab, und ließ solche Abgabe ebenfalls durch den Pabst Johannes XXII bestätigen. Gedachte Mechtild, oder, wie sie auch heisset, Mezza, (welche die eintzige weltliche Tochter des Kaysers Adolphs, die zu einem beträchtlichen Alter gekommen, gewesen ist) hat dem Closter in ihrer letzten Willens-Verordnung 1000 Pfund Heller vermacht, und ist, nach ihrem 1328 erfolgten Tode, in dasselbe, wie ihr daselbst vorhanden-gewesener Grab-Stein ausweiset, begraben worden.

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bewogen, von neuem alles beyzutragen, damit dem Closter wiederum aufgeholfen würde. Zu dem Ende ließ der Graf Gerlach die Abgabe der Pfarrey Erbenheim, ohnweit Wißbaden gelegen, an das Closter, welche er bereits 1313 mit Wissen seiner Mutter Imagina und seines Bruders Walrams begonnen hatte, vollends zu Stande bringen, und durch eine Päbstliche Bulle bekräftigen. Da denn das Closter dem zeitlichen Pfarrern daselbst, durch einige Schieds-Richter, seine nöthige Gefälle auswerfen lassen, die übrige Kirchen-Güter aber in seine Benutzung genommen hat. Gleicher Gestalt und aus gleicher Ursache gab auch damals der Pfaltz-Graf Adolph, welcher des Churfürstens in der Pfaltz Rudolphs und der Mechtildis, des Kaysers Adolphs Tochter, Sohn war, die Pfarreyen zu Wisel (Weisel) und Cube (Caub) an das Closter, mit Einwilligung seiner Brüder, Rudolphs und Ruprechts, ab, und ließ solche Abgabe ebenfalls durch den Pabst Johannes XXII bestätigen. Gedachte Mechtild, oder, wie sie auch heisset, Mezza, (welche die eintzige weltliche Tochter des Kaysers Adolphs, die zu einem beträchtlichen Alter gekommen, gewesen ist) hat dem Closter in ihrer letzten Willens-Verordnung 1000 Pfund Heller vermacht, und ist, nach ihrem 1328 erfolgten Tode, in dasselbe, wie ihr daselbst vorhanden-gewesener Grab-Stein ausweiset, begraben worden.
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[402/0438] bewogen, von neuem alles beyzutragen, damit dem Closter wiederum aufgeholfen würde. Zu dem Ende ließ der Graf Gerlach die Abgabe der Pfarrey Erbenheim, ohnweit Wißbaden gelegen, an das Closter, welche er bereits 1313 mit Wissen seiner Mutter Imagina und seines Bruders Walrams begonnen hatte, vollends zu Stande bringen, und durch eine Päbstliche Bulle bekräftigen. Da denn das Closter dem zeitlichen Pfarrern daselbst, durch einige Schieds-Richter, seine nöthige Gefälle auswerfen lassen, die übrige Kirchen-Güter aber in seine Benutzung genommen hat. Gleicher Gestalt und aus gleicher Ursache gab auch damals der Pfaltz-Graf Adolph, welcher des Churfürstens in der Pfaltz Rudolphs und der Mechtildis, des Kaysers Adolphs Tochter, Sohn war, die Pfarreyen zu Wisel (Weisel) und Cube (Caub) an das Closter, mit Einwilligung seiner Brüder, Rudolphs und Ruprechts, ab, und ließ solche Abgabe ebenfalls durch den Pabst Johannes XXII bestätigen. Gedachte Mechtild, oder, wie sie auch heisset, Mezza, (welche die eintzige weltliche Tochter des Kaysers Adolphs, die zu einem beträchtlichen Alter gekommen, gewesen ist) hat dem Closter in ihrer letzten Willens-Verordnung 1000 Pfund Heller vermacht, und ist, nach ihrem 1328 erfolgten Tode, in dasselbe, wie ihr daselbst vorhanden-gewesener Grab-Stein ausweiset, begraben worden.

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 402. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/438>, abgerufen am 24.11.2024.