Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

Landes-Herrschaften und anderer gutthätigen Personen errichtet, auch bisher aus solchen zufälligen Beysteuern, welche sowohl Einheimische als Frembde beygetragen (besag der besonderen Nachrichten, welche gemeiniglich alle Jahre davon in den Druck gegeben werden) mehrentheils erhalten, und dadurch eine nahmhafte Anzahl armer Waysen-Kinder nothdürftig verpfleget worden. Und wird zu dem Ende nicht nur ein Praeceptor und Haus-Verwalter, sondern auch andere, bey dergleichen Anstalten nöthige, Personen beständig in demselben unterhalten, und zwar unter der Direction und Aufsicht des zeitlichen Inspectoris und Ober-Pfarrers in Wißbaden. Es ist auch ein kleiner Buchladen in diesem Waysenhause befindlich, welcher einige nützliche Bücher in seinem Verlag hat. Die an dieses Haus anstossende alte Stadt-Gräben sind von der hohen Landes-Herrschaft an dasselbe abgegeben, und nachmals in nützliche Gärten verwandelt worden. Auch ist ohnweit Wißbaden in dem offenen Felde eine Hanf-Stampf-Mühle befindlich, welche diesem Waysenhause zugehöret. So denn hat auch dasselbe einiges Holtz aus den Landes-Herrschaftlichen Waldungen, ohne Entgeld, zu geniessen. Auch kommt ihm, kraft einer besonderen Herrschaftlichen Verordnung, dasjenige Almosen-Geld zu, welches jedesmal an den Sonn- und Feyer-Tägen bey dem

Landes-Herrschaften und anderer gutthätigen Personen errichtet, auch bisher aus solchen zufälligen Beysteuern, welche sowohl Einheimische als Frembde beygetragen (besag der besonderen Nachrichten, welche gemeiniglich alle Jahre davon in den Druck gegeben werden) mehrentheils erhalten, und dadurch eine nahmhafte Anzahl armer Waysen-Kinder nothdürftig verpfleget worden. Und wird zu dem Ende nicht nur ein Praeceptor und Haus-Verwalter, sondern auch andere, bey dergleichen Anstalten nöthige, Personen beständig in demselben unterhalten, und zwar unter der Direction und Aufsicht des zeitlichen Inspectoris und Ober-Pfarrers in Wißbaden. Es ist auch ein kleiner Buchladen in diesem Waysenhause befindlich, welcher einige nützliche Bücher in seinem Verlag hat. Die an dieses Haus anstossende alte Stadt-Gräben sind von der hohen Landes-Herrschaft an dasselbe abgegeben, und nachmals in nützliche Gärten verwandelt worden. Auch ist ohnweit Wißbaden in dem offenen Felde eine Hanf-Stampf-Mühle befindlich, welche diesem Waysenhause zugehöret. So denn hat auch dasselbe einiges Holtz aus den Landes-Herrschaftlichen Waldungen, ohne Entgeld, zu geniessen. Auch kommt ihm, kraft einer besonderen Herrschaftlichen Verordnung, dasjenige Almosen-Geld zu, welches jedesmal an den Sonn- und Feyer-Tägen bey dem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0399" n="363"/>
Landes-Herrschaften und anderer gutthätigen Personen errichtet, auch bisher aus solchen zufälligen Beysteuern, welche sowohl Einheimische als Frembde beygetragen (besag der besonderen Nachrichten, welche gemeiniglich alle Jahre davon in den Druck gegeben werden) mehrentheils erhalten, und dadurch eine nahmhafte Anzahl armer Waysen-Kinder nothdürftig verpfleget worden. Und wird zu dem Ende nicht nur ein Praeceptor und Haus-Verwalter, sondern auch andere, bey dergleichen Anstalten nöthige, Personen beständig in demselben unterhalten, und zwar unter der Direction und Aufsicht des zeitlichen Inspectoris und Ober-Pfarrers in Wißbaden. Es ist auch ein kleiner Buchladen in diesem Waysenhause befindlich, welcher einige nützliche Bücher in seinem Verlag hat. Die an dieses Haus anstossende alte Stadt-Gräben sind von der hohen Landes-Herrschaft an dasselbe abgegeben, und nachmals in nützliche Gärten verwandelt worden. Auch ist ohnweit Wißbaden in dem offenen Felde eine Hanf-Stampf-Mühle befindlich, welche diesem Waysenhause zugehöret. So denn hat auch dasselbe einiges Holtz aus den Landes-Herrschaftlichen Waldungen, ohne Entgeld, zu geniessen. Auch kommt ihm, kraft einer besonderen Herrschaftlichen Verordnung, dasjenige Almosen-Geld zu, welches jedesmal an den Sonn- und Feyer-Tägen bey dem
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[363/0399] Landes-Herrschaften und anderer gutthätigen Personen errichtet, auch bisher aus solchen zufälligen Beysteuern, welche sowohl Einheimische als Frembde beygetragen (besag der besonderen Nachrichten, welche gemeiniglich alle Jahre davon in den Druck gegeben werden) mehrentheils erhalten, und dadurch eine nahmhafte Anzahl armer Waysen-Kinder nothdürftig verpfleget worden. Und wird zu dem Ende nicht nur ein Praeceptor und Haus-Verwalter, sondern auch andere, bey dergleichen Anstalten nöthige, Personen beständig in demselben unterhalten, und zwar unter der Direction und Aufsicht des zeitlichen Inspectoris und Ober-Pfarrers in Wißbaden. Es ist auch ein kleiner Buchladen in diesem Waysenhause befindlich, welcher einige nützliche Bücher in seinem Verlag hat. Die an dieses Haus anstossende alte Stadt-Gräben sind von der hohen Landes-Herrschaft an dasselbe abgegeben, und nachmals in nützliche Gärten verwandelt worden. Auch ist ohnweit Wißbaden in dem offenen Felde eine Hanf-Stampf-Mühle befindlich, welche diesem Waysenhause zugehöret. So denn hat auch dasselbe einiges Holtz aus den Landes-Herrschaftlichen Waldungen, ohne Entgeld, zu geniessen. Auch kommt ihm, kraft einer besonderen Herrschaftlichen Verordnung, dasjenige Almosen-Geld zu, welches jedesmal an den Sonn- und Feyer-Tägen bey dem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-24T12:08:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-24T12:08:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wird ein Wort durch Seitenumbruch getrennt, so wird es vollständig auf die nächste Seite übernommen.
  • ß, das wegen einer Zeilentrennung zu ss wurde, wurde innerhalb der Zeile wieder zu ß transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/399
Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/399>, abgerufen am 27.04.2024.