Jacob, auf geschehenen Antrag, L. U. verordnet worden, die zu diesem Altar gehörige Gottes-dienstliche Verrichtungen in die Wißbadische Pfarr-Kirche, entweder auf den hohen, oder einen andern Neben-Altar, zu verlegen, doch so, daß die besondere Fest-Tage dieses Ertz-Engels annoch jährlich in dem Bein-Haus vor dem gemeldten Altar desselben sollten begangen werden. Es ist nachmals das Bein-Haus selbst, und also auch der Altar desselben, (welcher zwey Altaristen gehabt hat) eingegangen. In dem Jahr 1573 wurde bey den Einwohnern unseres Wißbads (L. St. f. 54) in den Vorschlag gebracht, den Kirchhof oder die gemeine Begräbnüsse von der Kirche weg, und vor das Heidnische Thor zu verlegen. Es kam aber dieser Vorschlag damals nicht zu Stande. Doch wurden einsweil die Armen daselbst hin begraben, und dieser Begräbnüß-Ort, weil er an der Heidnischen Mauer lag, damals insgemein der Heidnische Kirchhof genennet. Um das Jahr 1690 aber wurde endlich (weil der alte Kirchhof bey der Pfarr-Kirche, wegen des starcken Anwachses der Einwohner des Wißbads, zu den Begräbnüssen zu klein hat werden wollen, auch sonst noch andere Ungemächlichkeiten sich dabey geäusert) der gesammte Burger-Kirchhof, oder das gemeine Stadt-Begräbnüß würcklich an den gemeldten Ort, vor das Heidnische Thor, verleget, und zu dem Ende des daselbst gewesene
Jacob, auf geschehenen Antrag, L. U. verordnet worden, die zu diesem Altar gehörige Gottes-dienstliche Verrichtungen in die Wißbadische Pfarr-Kirche, entweder auf den hohen, oder einen andern Neben-Altar, zu verlegen, doch so, daß die besondere Fest-Tage dieses Ertz-Engels annoch jährlich in dem Bein-Haus vor dem gemeldten Altar desselben sollten begangen werden. Es ist nachmals das Bein-Haus selbst, und also auch der Altar desselben, (welcher zwey Altaristen gehabt hat) eingegangen. In dem Jahr 1573 wurde bey den Einwohnern unseres Wißbads (L. St. f. 54) in den Vorschlag gebracht, den Kirchhof oder die gemeine Begräbnüsse von der Kirche weg, und vor das Heidnische Thor zu verlegen. Es kam aber dieser Vorschlag damals nicht zu Stande. Doch wurden einsweil die Armen daselbst hin begraben, und dieser Begräbnüß-Ort, weil er an der Heidnischen Mauer lag, damals insgemein der Heidnische Kirchhof genennet. Um das Jahr 1690 aber wurde endlich (weil der alte Kirchhof bey der Pfarr-Kirche, wegen des starcken Anwachses der Einwohner des Wißbads, zu den Begräbnüssen zu klein hat werden wollen, auch sonst noch andere Ungemächlichkeiten sich dabey geäusert) der gesammte Burger-Kirchhof, oder das gemeine Stadt-Begräbnüß würcklich an den gemeldten Ort, vor das Heidnische Thor, verleget, und zu dem Ende des daselbst gewesene
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Jacob, auf geschehenen Antrag, L. U. verordnet worden, die zu diesem Altar gehörige Gottes-dienstliche Verrichtungen in die Wißbadische Pfarr-Kirche, entweder auf den hohen, oder einen andern Neben-Altar, zu verlegen, doch so, daß die besondere Fest-Tage dieses Ertz-Engels annoch jährlich in dem Bein-Haus vor dem gemeldten Altar desselben sollten begangen werden. Es ist nachmals das Bein-Haus selbst, und also auch der Altar desselben, (welcher zwey Altaristen gehabt hat) eingegangen. In dem Jahr 1573 wurde bey den Einwohnern unseres Wißbads (L. St. <hirendition="#aq">f.</hi> 54) in den Vorschlag gebracht, den Kirchhof oder die gemeine Begräbnüsse von der Kirche weg, und vor das Heidnische Thor zu verlegen. Es kam aber dieser Vorschlag damals nicht zu Stande. Doch wurden einsweil die Armen daselbst hin begraben, und dieser Begräbnüß-Ort, weil er an der Heidnischen Mauer lag, damals insgemein der Heidnische Kirchhof genennet. Um das Jahr 1690 aber wurde endlich (weil der alte Kirchhof bey der Pfarr-Kirche, wegen des starcken Anwachses der Einwohner des Wißbads, zu den Begräbnüssen zu klein hat werden wollen, auch sonst noch andere Ungemächlichkeiten sich dabey geäusert) der gesammte Burger-Kirchhof, oder das gemeine Stadt-Begräbnüß würcklich an den gemeldten Ort, vor das Heidnische Thor, verleget, und zu dem Ende des daselbst gewesene
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Jacob, auf geschehenen Antrag, L. U. verordnet worden, die zu diesem Altar gehörige Gottes-dienstliche Verrichtungen in die Wißbadische Pfarr-Kirche, entweder auf den hohen, oder einen andern Neben-Altar, zu verlegen, doch so, daß die besondere Fest-Tage dieses Ertz-Engels annoch jährlich in dem Bein-Haus vor dem gemeldten Altar desselben sollten begangen werden. Es ist nachmals das Bein-Haus selbst, und also auch der Altar desselben, (welcher zwey Altaristen gehabt hat) eingegangen. In dem Jahr 1573 wurde bey den Einwohnern unseres Wißbads (L. St. f. 54) in den Vorschlag gebracht, den Kirchhof oder die gemeine Begräbnüsse von der Kirche weg, und vor das Heidnische Thor zu verlegen. Es kam aber dieser Vorschlag damals nicht zu Stande. Doch wurden einsweil die Armen daselbst hin begraben, und dieser Begräbnüß-Ort, weil er an der Heidnischen Mauer lag, damals insgemein der Heidnische Kirchhof genennet. Um das Jahr 1690 aber wurde endlich (weil der alte Kirchhof bey der Pfarr-Kirche, wegen des starcken Anwachses der Einwohner des Wißbads, zu den Begräbnüssen zu klein hat werden wollen, auch sonst noch andere Ungemächlichkeiten sich dabey geäusert) der gesammte Burger-Kirchhof, oder das gemeine Stadt-Begräbnüß würcklich an den gemeldten Ort, vor das Heidnische Thor, verleget, und zu dem Ende des daselbst gewesene
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 346. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/382>, abgerufen am 16.02.2025.
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