welcher gewesen ist ein Sohn des Herrn Adolphs, Römischen Königes. Weil nun manche diese Schrift obenhin gelesen, so haben sie davor gehalten, es sey solcher Stein ein würckliches Grabmal des Kaysers Adolphs selber gewesen. Es ist aber dieser Stein ebenfalls abgängig worden. Die Einkünfte oder Gefälle, welche diese Wißbadische Pfarr-Kirche hat, und welche, der alten löblichen Gewohnheit nach, theils anfänglich bey Errichtung derselben, theils nachher unter der Hand, von gutwilligen Leuten, zum Unterhalt der, bey dem öffentlichen Gottes-Dienst nöthigen Personen und Sachen, sind gestiftet worden, und, wie aus den bald anzuführenden Urkunden der Grafen Henrichs und Ruprechts, und des Kaysers Friederichs II, wie auch des Maintzischen Ertzbischofs Siegfrieds, nicht undeutlich erhellet, vormals sehr wichtig und einträglich gewesen sind, werden Praesentz-Gefälle genennet, und durch einen eigenen Praesentz-Meister oder Kirchen-Schaffner verwaltet. Es sind zwar sonsten die Praesentz-Gefälle, ihrem ersten Ursprung nach, eigentlich solche Kirchen-Gefälle, welche die Praesentes im Chor, oder diejenige geistliche Personen, welche in ihren gesetzten Chor-Stunden ordentlich und beständig zugegen sind, zu geniessen haben. Es ist aber diese Benennung nachmals an manchen Orten auf alle Kirchen-Gefälle überhaupt
welcher gewesen ist ein Sohn des Herrn Adolphs, Römischen Königes. Weil nun manche diese Schrift obenhin gelesen, so haben sie davor gehalten, es sey solcher Stein ein würckliches Grabmal des Kaysers Adolphs selber gewesen. Es ist aber dieser Stein ebenfalls abgängig worden. Die Einkünfte oder Gefälle, welche diese Wißbadische Pfarr-Kirche hat, und welche, der alten löblichen Gewohnheit nach, theils anfänglich bey Errichtung derselben, theils nachher unter der Hand, von gutwilligen Leuten, zum Unterhalt der, bey dem öffentlichen Gottes-Dienst nöthigen Personen und Sachen, sind gestiftet worden, und, wie aus den bald anzuführenden Urkunden der Grafen Henrichs und Ruprechts, und des Kaysers Friederichs II, wie auch des Maintzischen Ertzbischofs Siegfrieds, nicht undeutlich erhellet, vormals sehr wichtig und einträglich gewesen sind, werden Praesentz-Gefälle genennet, und durch einen eigenen Praesentz-Meister oder Kirchen-Schaffner verwaltet. Es sind zwar sonsten die Praesentz-Gefälle, ihrem ersten Ursprung nach, eigentlich solche Kirchen-Gefälle, welche die Praesentes im Chor, oder diejenige geistliche Personen, welche in ihren gesetzten Chor-Stunden ordentlich und beständig zugegen sind, zu geniessen haben. Es ist aber diese Benennung nachmals an manchen Orten auf alle Kirchen-Gefälle überhaupt
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welcher gewesen ist ein Sohn des Herrn Adolphs, Römischen Königes. Weil nun manche diese Schrift obenhin gelesen, so haben sie davor gehalten, es sey solcher Stein ein würckliches Grabmal des Kaysers Adolphs selber gewesen. Es ist aber dieser Stein ebenfalls abgängig worden. Die Einkünfte oder Gefälle, welche diese Wißbadische Pfarr-Kirche hat, und welche, der alten löblichen Gewohnheit nach, theils anfänglich bey Errichtung derselben, theils nachher unter der Hand, von gutwilligen Leuten, zum Unterhalt der, bey dem öffentlichen Gottes-Dienst nöthigen Personen und Sachen, sind gestiftet worden, und, wie aus den bald anzuführenden Urkunden der Grafen Henrichs und Ruprechts, und des Kaysers Friederichs II, wie auch des Maintzischen Ertzbischofs Siegfrieds, nicht undeutlich erhellet, vormals sehr wichtig und einträglich gewesen sind, werden Praesentz-Gefälle genennet, und durch einen eigenen Praesentz-Meister oder Kirchen-Schaffner verwaltet. Es sind zwar sonsten die Praesentz-Gefälle, ihrem ersten Ursprung nach, eigentlich solche Kirchen-Gefälle, welche die <hirendition="#aq">Praesentes</hi> im Chor, oder diejenige geistliche Personen, welche in ihren gesetzten Chor-Stunden ordentlich und beständig zugegen sind, zu geniessen haben. Es ist aber diese Benennung nachmals an manchen Orten auf alle Kirchen-Gefälle überhaupt
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welcher gewesen ist ein Sohn des Herrn Adolphs, Römischen Königes. Weil nun manche diese Schrift obenhin gelesen, so haben sie davor gehalten, es sey solcher Stein ein würckliches Grabmal des Kaysers Adolphs selber gewesen. Es ist aber dieser Stein ebenfalls abgängig worden. Die Einkünfte oder Gefälle, welche diese Wißbadische Pfarr-Kirche hat, und welche, der alten löblichen Gewohnheit nach, theils anfänglich bey Errichtung derselben, theils nachher unter der Hand, von gutwilligen Leuten, zum Unterhalt der, bey dem öffentlichen Gottes-Dienst nöthigen Personen und Sachen, sind gestiftet worden, und, wie aus den bald anzuführenden Urkunden der Grafen Henrichs und Ruprechts, und des Kaysers Friederichs II, wie auch des Maintzischen Ertzbischofs Siegfrieds, nicht undeutlich erhellet, vormals sehr wichtig und einträglich gewesen sind, werden Praesentz-Gefälle genennet, und durch einen eigenen Praesentz-Meister oder Kirchen-Schaffner verwaltet. Es sind zwar sonsten die Praesentz-Gefälle, ihrem ersten Ursprung nach, eigentlich solche Kirchen-Gefälle, welche die Praesentes im Chor, oder diejenige geistliche Personen, welche in ihren gesetzten Chor-Stunden ordentlich und beständig zugegen sind, zu geniessen haben. Es ist aber diese Benennung nachmals an manchen Orten auf alle Kirchen-Gefälle überhaupt
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 332. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/368>, abgerufen am 22.07.2024.
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