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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Jahr-Zahl anzeiget (durch was vor Veranlassung? ist unbekannt) dahin gesetzet worden. 5, die übrig gewesene Epitaphia oder Grabschriften, welche in dieser Kirche, sonderlich im Chor derselben, in der Mauer, annoch in ziemlicher Anzahl befindlich waren, und meistentheils Gräflichen und Adelichen in Wißbaden verstorbenen, und in diese Kirche begrabenen Standes-Personen zum Andencken waren errichtet worden. Es wären diese Grabschriften gar wohl werth gewesen, daß man sie nicht veräusert, sondern zum Gedächtnüß solcher verstorbenen Personen, ja auch zur Erläuterung der Wißbadischen Geschichten, beybehalten hätte. Es mag auch solches, wie vorgegeben wird, denen Mauer-Arbeitern bey dieser Kirch-Veränderung, von einigen Amts-Personen damals anbefohlen, solcher Befehl aber, wie es bey dergleichen Fällen öfters zu ergehen pfleget, nicht zum besten befolget worden seyn. Auf dem Boden der Kirche, sonderlich des Chors, liegen zwar noch viele solcher alten Grabsteinen, sie sind aber meistentheils abgetreten, und nicht wohl mehr zu lesen. In der Mauer das Chors stehen noch zwey alte Grabsteine, welche aber anfänglich daselbst nicht gestanden, sondern aus dem oben bemeldten Closter Clarenthal dahin sind versetzet worden. Auf dem einen stehet eine Weibs-Person abgebildet, mit einer Crone auf dem Haupt, aber ohne

Jahr-Zahl anzeiget (durch was vor Veranlassung? ist unbekannt) dahin gesetzet worden. 5, die übrig gewesene Epitaphia oder Grabschriften, welche in dieser Kirche, sonderlich im Chor derselben, in der Mauer, annoch in ziemlicher Anzahl befindlich waren, und meistentheils Gräflichen und Adelichen in Wißbaden verstorbenen, und in diese Kirche begrabenen Standes-Personen zum Andencken waren errichtet worden. Es wären diese Grabschriften gar wohl werth gewesen, daß man sie nicht veräusert, sondern zum Gedächtnüß solcher verstorbenen Personen, ja auch zur Erläuterung der Wißbadischen Geschichten, beybehalten hätte. Es mag auch solches, wie vorgegeben wird, denen Mauer-Arbeitern bey dieser Kirch-Veränderung, von einigen Amts-Personen damals anbefohlen, solcher Befehl aber, wie es bey dergleichen Fällen öfters zu ergehen pfleget, nicht zum besten befolget worden seyn. Auf dem Boden der Kirche, sonderlich des Chors, liegen zwar noch viele solcher alten Grabsteinen, sie sind aber meistentheils abgetreten, und nicht wohl mehr zu lesen. In der Mauer das Chors stehen noch zwey alte Grabsteine, welche aber anfänglich daselbst nicht gestanden, sondern aus dem oben bemeldten Closter Clarenthal dahin sind versetzet worden. Auf dem einen stehet eine Weibs-Person abgebildet, mit einer Crone auf dem Haupt, aber ohne

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Jahr-Zahl anzeiget (durch was vor Veranlassung? ist unbekannt) dahin gesetzet worden. 5, die übrig gewesene Epitaphia oder Grabschriften, welche in dieser Kirche, sonderlich im Chor derselben, in der Mauer, annoch in ziemlicher Anzahl befindlich waren, und meistentheils Gräflichen und Adelichen in Wißbaden verstorbenen, und in diese Kirche begrabenen Standes-Personen zum Andencken waren errichtet worden. Es wären diese Grabschriften gar wohl werth gewesen, daß man sie nicht veräusert, sondern zum Gedächtnüß solcher verstorbenen Personen, ja auch zur Erläuterung der Wißbadischen Geschichten, beybehalten hätte. Es mag auch solches, wie vorgegeben wird, denen Mauer-Arbeitern bey dieser Kirch-Veränderung, von einigen Amts-Personen damals anbefohlen, solcher Befehl aber, wie es bey dergleichen Fällen öfters zu ergehen pfleget, nicht zum besten befolget worden seyn. Auf dem Boden der Kirche, sonderlich des Chors, liegen zwar noch viele solcher alten Grabsteinen, sie sind aber meistentheils abgetreten, und nicht wohl mehr zu lesen. In der Mauer das Chors stehen noch zwey alte Grabsteine, welche aber anfänglich daselbst nicht gestanden, sondern aus dem oben bemeldten Closter Clarenthal dahin sind versetzet worden. Auf dem einen stehet eine Weibs-Person abgebildet, mit einer Crone auf dem Haupt, aber ohne
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[328/0364] Jahr-Zahl anzeiget (durch was vor Veranlassung? ist unbekannt) dahin gesetzet worden. 5, die übrig gewesene Epitaphia oder Grabschriften, welche in dieser Kirche, sonderlich im Chor derselben, in der Mauer, annoch in ziemlicher Anzahl befindlich waren, und meistentheils Gräflichen und Adelichen in Wißbaden verstorbenen, und in diese Kirche begrabenen Standes-Personen zum Andencken waren errichtet worden. Es wären diese Grabschriften gar wohl werth gewesen, daß man sie nicht veräusert, sondern zum Gedächtnüß solcher verstorbenen Personen, ja auch zur Erläuterung der Wißbadischen Geschichten, beybehalten hätte. Es mag auch solches, wie vorgegeben wird, denen Mauer-Arbeitern bey dieser Kirch-Veränderung, von einigen Amts-Personen damals anbefohlen, solcher Befehl aber, wie es bey dergleichen Fällen öfters zu ergehen pfleget, nicht zum besten befolget worden seyn. Auf dem Boden der Kirche, sonderlich des Chors, liegen zwar noch viele solcher alten Grabsteinen, sie sind aber meistentheils abgetreten, und nicht wohl mehr zu lesen. In der Mauer das Chors stehen noch zwey alte Grabsteine, welche aber anfänglich daselbst nicht gestanden, sondern aus dem oben bemeldten Closter Clarenthal dahin sind versetzet worden. Auf dem einen stehet eine Weibs-Person abgebildet, mit einer Crone auf dem Haupt, aber ohne

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 328. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/364>, abgerufen am 27.04.2024.