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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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daß sich die gemeldte elendige Brüder in Wißbaden insonderheit auch der milden Vermächtnüssen* daselbst angenommen, und vor

* Man muß sich billig bey Durchlesung der alten Wißbadischen Schriften über die viele Vermächtnüsse an die Kirchen und Armen, welche vormals von den Einwohnern des Wißbads immerzu geschehen sind, verwundern. Nicht nur die Kirchen und Capellen in der Stadt und dem Wißbadischen Lande, auch nicht nur die Clöster und geistliche Stifter in der Nachbarschaft (davon man einige in des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreibern T. II. p. 514. 602 etc. und aus denselben in des Verfassers Merckw. der Stadt Wißb. P. I. p. 61 benennet finden kan) sondern auch viele Clöster und Stifter in auswärtigen Landes-Gegenden, z. E. in Trier- und Cöllnischen Landen, haben ihre jährliche reiche Gefälle, und viele derselben ihre eigene Frey-Höfe, (die sie nachmals unter der Hand selber gelegentlich käuflich veräusert haben) kraft solcher geschehenen Vermächtnüssen, in unserer Stadt gehabt. Und da in den Zeiten des 15 und 16 Jahrhundert fast nichts mehr an liegenden Gütern zu vermachen übrig gewesen ist, so haben sie doch wenigstens etwas Geld, Frucht, Kleider etc. an Kirchen und Arme gestiftet. Und ist fast keine eintzige testamentliche Verordnung, wie aus dem alten Gerichts-Buche der Stadt zu ersehen ist, gemacht worden, darin nicht die Kirchen und die Arme ausnehmend sehr bedacht worden sind. Z. E. so heisset es in dem Testament einer Burgers-Frau in Wißbaden von dem Jahr 1515

daß sich die gemeldte elendige Brüder in Wißbaden insonderheit auch der milden Vermächtnüssen* daselbst angenommen, und vor

* Man muß sich billig bey Durchlesung der alten Wißbadischen Schriften über die viele Vermächtnüsse an die Kirchen und Armen, welche vormals von den Einwohnern des Wißbads immerzu geschehen sind, verwundern. Nicht nur die Kirchen und Capellen in der Stadt und dem Wißbadischen Lande, auch nicht nur die Clöster und geistliche Stifter in der Nachbarschaft (davon man einige in des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreibern T. II. p. 514. 602 etc. und aus denselben in des Verfassers Merckw. der Stadt Wißb. P. I. p. 61 benennet finden kan) sondern auch viele Clöster und Stifter in auswärtigen Landes-Gegenden, z. E. in Trier- und Cöllnischen Landen, haben ihre jährliche reiche Gefälle, und viele derselben ihre eigene Frey-Höfe, (die sie nachmals unter der Hand selber gelegentlich käuflich veräusert haben) kraft solcher geschehenen Vermächtnüssen, in unserer Stadt gehabt. Und da in den Zeiten des 15 und 16 Jahrhundert fast nichts mehr an liegenden Gütern zu vermachen übrig gewesen ist, so haben sie doch wenigstens etwas Geld, Frucht, Kleider etc. an Kirchen und Arme gestiftet. Und ist fast keine eintzige testamentliche Verordnung, wie aus dem alten Gerichts-Buche der Stadt zu ersehen ist, gemacht worden, darin nicht die Kirchen und die Arme ausnehmend sehr bedacht worden sind. Z. E. so heisset es in dem Testament einer Burgers-Frau in Wißbaden von dem Jahr 1515
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[320/0356] daß sich die gemeldte elendige Brüder in Wißbaden insonderheit auch der milden Vermächtnüssen * daselbst angenommen, und vor * Man muß sich billig bey Durchlesung der alten Wißbadischen Schriften über die viele Vermächtnüsse an die Kirchen und Armen, welche vormals von den Einwohnern des Wißbads immerzu geschehen sind, verwundern. Nicht nur die Kirchen und Capellen in der Stadt und dem Wißbadischen Lande, auch nicht nur die Clöster und geistliche Stifter in der Nachbarschaft (davon man einige in des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreibern T. II. p. 514. 602 etc. und aus denselben in des Verfassers Merckw. der Stadt Wißb. P. I. p. 61 benennet finden kan) sondern auch viele Clöster und Stifter in auswärtigen Landes-Gegenden, z. E. in Trier- und Cöllnischen Landen, haben ihre jährliche reiche Gefälle, und viele derselben ihre eigene Frey-Höfe, (die sie nachmals unter der Hand selber gelegentlich käuflich veräusert haben) kraft solcher geschehenen Vermächtnüssen, in unserer Stadt gehabt. Und da in den Zeiten des 15 und 16 Jahrhundert fast nichts mehr an liegenden Gütern zu vermachen übrig gewesen ist, so haben sie doch wenigstens etwas Geld, Frucht, Kleider etc. an Kirchen und Arme gestiftet. Und ist fast keine eintzige testamentliche Verordnung, wie aus dem alten Gerichts-Buche der Stadt zu ersehen ist, gemacht worden, darin nicht die Kirchen und die Arme ausnehmend sehr bedacht worden sind. Z. E. so heisset es in dem Testament einer Burgers-Frau in Wißbaden von dem Jahr 1515

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/356>, abgerufen am 27.04.2024.