ohngerechnet der Scheueren und Ställen, in die Asche sind geleget worden, und heisset dieser Brand-Fall in den Wißbadischen Schriften derselben Zeit: der zweyte grosse Brand. In dem Jahr 1563 den 22 Febr. sind wiederum (L. St. f. 9) 5 Häuser, ohne die Scheuern und Ställe zu rechnen, abgebrannt. Und in dem Jahr 1570, wie auch 1586 haben sich abermal (L. St. f. 33 und 98) einige schwere Brand-Fälle daselbst begeben. Es ist also allerdings das damalige Jahrhundert, wegen dieser vielen und zum Theil sehr grossen Brand-Schäden, vor die Stadt Wißbaden ein sehr unglücklicher und nachdencklicher Zeit-Lauf gewesen. Ein gewisser damaliger Teutscher Geschicht-Schreiber, Nahmens Goldwurm, hat in seinem Geschicht-Buch (wie solches Lundorf in der Vorrede seines Wißbadischen Wiesenbrünnleins anführet) von dem ersten, im Jahr 1547 vorgefallenen, Brand in Wißbaden folgende bedenckliche Worte: Im Jahr 1548 (soll heissen 1547) ist Wißbaden gantz und gar verbrunnen, ohne Zweifel zur Strafe der grossen Bubenstück der Einheimischen und Ausländischen. Es siehet sich fast an, wenn man diese Worte in etwas erwäget, als ob etwan dieser Autor damals selber mehrmalen in Wißbaden gegenwärtig gewesen sey, und verschiedenes an Einheimischen und Frembden mit Augen gesehen habe, welches ihm äusserst mißfallen, und dieses scharfe
ohngerechnet der Scheueren und Ställen, in die Asche sind geleget worden, und heisset dieser Brand-Fall in den Wißbadischen Schriften derselben Zeit: der zweyte grosse Brand. In dem Jahr 1563 den 22 Febr. sind wiederum (L. St. f. 9) 5 Häuser, ohne die Scheuern und Ställe zu rechnen, abgebrannt. Und in dem Jahr 1570, wie auch 1586 haben sich abermal (L. St. f. 33 und 98) einige schwere Brand-Fälle daselbst begeben. Es ist also allerdings das damalige Jahrhundert, wegen dieser vielen und zum Theil sehr grossen Brand-Schäden, vor die Stadt Wißbaden ein sehr unglücklicher und nachdencklicher Zeit-Lauf gewesen. Ein gewisser damaliger Teutscher Geschicht-Schreiber, Nahmens Goldwurm, hat in seinem Geschicht-Buch (wie solches Lundorf in der Vorrede seines Wißbadischen Wiesenbrünnleins anführet) von dem ersten, im Jahr 1547 vorgefallenen, Brand in Wißbaden folgende bedenckliche Worte: Im Jahr 1548 (soll heissen 1547) ist Wißbaden gantz und gar verbrunnen, ohne Zweifel zur Strafe der grossen Bubenstück der Einheimischen und Ausländischen. Es siehet sich fast an, wenn man diese Worte in etwas erwäget, als ob etwan dieser Autor damals selber mehrmalen in Wißbaden gegenwärtig gewesen sey, und verschiedenes an Einheimischen und Frembden mit Augen gesehen habe, welches ihm äusserst mißfallen, und dieses scharfe
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ohngerechnet der Scheueren und Ställen, in die Asche sind geleget worden, und heisset dieser Brand-Fall in den Wißbadischen Schriften derselben Zeit: der zweyte grosse Brand. In dem Jahr 1563 den 22 Febr. sind wiederum (L. St. <hirendition="#aq">f. 9</hi>) 5 Häuser, ohne die Scheuern und Ställe zu rechnen, abgebrannt. Und in dem Jahr 1570, wie auch 1586 haben sich abermal (L. St. <hirendition="#aq">f. 33</hi> und <hirendition="#aq">98</hi>) einige schwere Brand-Fälle daselbst begeben. Es ist also allerdings das damalige Jahrhundert, wegen dieser vielen und zum Theil sehr grossen Brand-Schäden, vor die Stadt Wißbaden ein sehr unglücklicher und nachdencklicher Zeit-Lauf gewesen. Ein gewisser damaliger Teutscher Geschicht-Schreiber, Nahmens Goldwurm, hat in seinem Geschicht-Buch (wie solches Lundorf in der Vorrede seines Wißbadischen Wiesenbrünnleins anführet) von dem ersten, im Jahr 1547 vorgefallenen, Brand in Wißbaden folgende bedenckliche Worte: Im Jahr 1548 (soll heissen 1547) ist Wißbaden gantz und gar verbrunnen, ohne Zweifel zur Strafe der grossen Bubenstück der Einheimischen und Ausländischen. Es siehet sich fast an, wenn man diese Worte in etwas erwäget, als ob etwan dieser Autor damals selber mehrmalen in Wißbaden gegenwärtig gewesen sey, und verschiedenes an Einheimischen und Frembden mit Augen gesehen habe, welches ihm äusserst mißfallen, und dieses scharfe
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ohngerechnet der Scheueren und Ställen, in die Asche sind geleget worden, und heisset dieser Brand-Fall in den Wißbadischen Schriften derselben Zeit: der zweyte grosse Brand. In dem Jahr 1563 den 22 Febr. sind wiederum (L. St. f. 9) 5 Häuser, ohne die Scheuern und Ställe zu rechnen, abgebrannt. Und in dem Jahr 1570, wie auch 1586 haben sich abermal (L. St. f. 33 und 98) einige schwere Brand-Fälle daselbst begeben. Es ist also allerdings das damalige Jahrhundert, wegen dieser vielen und zum Theil sehr grossen Brand-Schäden, vor die Stadt Wißbaden ein sehr unglücklicher und nachdencklicher Zeit-Lauf gewesen. Ein gewisser damaliger Teutscher Geschicht-Schreiber, Nahmens Goldwurm, hat in seinem Geschicht-Buch (wie solches Lundorf in der Vorrede seines Wißbadischen Wiesenbrünnleins anführet) von dem ersten, im Jahr 1547 vorgefallenen, Brand in Wißbaden folgende bedenckliche Worte: Im Jahr 1548 (soll heissen 1547) ist Wißbaden gantz und gar verbrunnen, ohne Zweifel zur Strafe der grossen Bubenstück der Einheimischen und Ausländischen. Es siehet sich fast an, wenn man diese Worte in etwas erwäget, als ob etwan dieser Autor damals selber mehrmalen in Wißbaden gegenwärtig gewesen sey, und verschiedenes an Einheimischen und Frembden mit Augen gesehen habe, welches ihm äusserst mißfallen, und dieses scharfe
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 274. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/310>, abgerufen am 23.07.2024.
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