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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Wißbaden, und der dazu gehörigen Herrschaft, wiederum völlig und durchgängig eingeführet. Es ist auch dieselbe von damals an bis in die Zeiten des dreyßig-jährigen Krieges gantz allein in der öffentlichen Uebung in unserm Wißbad gewesen, und ist den andern Religions-Partheyen keine öffentliche Pflegung ihres Gottes-Dienstes daselbst verstattet worden. Zwar wird in des Jöchers Gelehrten-Lexico, und in des Becmans Anhaltischen Historie, in der Lebens-Beschreibung des Joh. Hofmeisters, eines reformirten Gottes-Gelehrten, gemeldet, daß derselbe im Jahr 1621 Prediger zu Wißbaden gewesen, wegen Nachstellung aber der Römisch-Catholischen, nach Jahres-Frist, genöthiget worden sey, sein Amt zu verlassen, und sich bey Nacht durch die Flucht, dazu ihm eine Christliche Frauens-Person, durch Umwechselung der Kleider, behülflich gewesen, zu retten. Allein es hat dieses Vorgeben, wenn es von der Stadt-Gemeinde des Wißbads soll zu verstehen seyn, gar keinen Grund. Denn bey derselben ist niemals (wie alle vorhandene Urkunden der Stadt beweisen) die reformirte Religion in Uebung, noch ein Prediger derselben daselbst vorhanden gewesen. Es hat aber des, in dem Jahr 1596 verstorbenen, regierenden Grafens von Nassau-Wißbaden, Joh. Ludwigs, nachgelassene Wittwe, Maria, eine gebohrne Gräfin von Nassau-Dillenburg,

Wißbaden, und der dazu gehörigen Herrschaft, wiederum völlig und durchgängig eingeführet. Es ist auch dieselbe von damals an bis in die Zeiten des dreyßig–jährigen Krieges gantz allein in der öffentlichen Uebung in unserm Wißbad gewesen, und ist den andern Religions-Partheyen keine öffentliche Pflegung ihres Gottes-Dienstes daselbst verstattet worden. Zwar wird in des Jöchers Gelehrten-Lexico, und in des Becmans Anhaltischen Historie, in der Lebens-Beschreibung des Joh. Hofmeisters, eines reformirten Gottes-Gelehrten, gemeldet, daß derselbe im Jahr 1621 Prediger zu Wißbaden gewesen, wegen Nachstellung aber der Römisch-Catholischen, nach Jahres-Frist, genöthiget worden sey, sein Amt zu verlassen, und sich bey Nacht durch die Flucht, dazu ihm eine Christliche Frauens-Person, durch Umwechselung der Kleider, behülflich gewesen, zu retten. Allein es hat dieses Vorgeben, wenn es von der Stadt-Gemeinde des Wißbads soll zu verstehen seyn, gar keinen Grund. Denn bey derselben ist niemals (wie alle vorhandene Urkunden der Stadt beweisen) die reformirte Religion in Uebung, noch ein Prediger derselben daselbst vorhanden gewesen. Es hat aber des, in dem Jahr 1596 verstorbenen, regierenden Grafens von Nassau-Wißbaden, Joh. Ludwigs, nachgelassene Wittwe, Maria, eine gebohrne Gräfin von Nassau-Dillenburg,

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Wißbaden, und der dazu gehörigen Herrschaft, wiederum völlig und durchgängig eingeführet. Es ist auch dieselbe von damals an bis in die Zeiten des dreyßig&#x2013;jährigen Krieges gantz allein in der öffentlichen Uebung in unserm Wißbad gewesen, und ist den andern Religions-Partheyen keine öffentliche Pflegung ihres Gottes-Dienstes daselbst verstattet worden. Zwar wird in des Jöchers Gelehrten-Lexico, und in des Becmans Anhaltischen Historie, in der Lebens-Beschreibung des Joh. Hofmeisters, eines reformirten Gottes-Gelehrten, gemeldet, daß derselbe im Jahr 1621 Prediger zu Wißbaden gewesen, wegen Nachstellung aber der Römisch-Catholischen, nach Jahres-Frist, genöthiget worden sey, sein Amt zu verlassen, und sich bey Nacht durch die Flucht, dazu ihm eine Christliche Frauens-Person, durch Umwechselung der Kleider, behülflich gewesen, zu retten. Allein es hat dieses Vorgeben, wenn es von der Stadt-Gemeinde des Wißbads soll zu verstehen seyn, gar keinen Grund. Denn bey derselben ist niemals (wie alle vorhandene Urkunden der Stadt beweisen) die reformirte Religion in Uebung, noch ein Prediger derselben daselbst vorhanden gewesen. Es hat aber des, in dem Jahr 1596 verstorbenen, regierenden Grafens von Nassau-Wißbaden, Joh. Ludwigs, nachgelassene Wittwe, Maria, eine gebohrne Gräfin von Nassau-Dillenburg,
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[233/0269] Wißbaden, und der dazu gehörigen Herrschaft, wiederum völlig und durchgängig eingeführet. Es ist auch dieselbe von damals an bis in die Zeiten des dreyßig–jährigen Krieges gantz allein in der öffentlichen Uebung in unserm Wißbad gewesen, und ist den andern Religions-Partheyen keine öffentliche Pflegung ihres Gottes-Dienstes daselbst verstattet worden. Zwar wird in des Jöchers Gelehrten-Lexico, und in des Becmans Anhaltischen Historie, in der Lebens-Beschreibung des Joh. Hofmeisters, eines reformirten Gottes-Gelehrten, gemeldet, daß derselbe im Jahr 1621 Prediger zu Wißbaden gewesen, wegen Nachstellung aber der Römisch-Catholischen, nach Jahres-Frist, genöthiget worden sey, sein Amt zu verlassen, und sich bey Nacht durch die Flucht, dazu ihm eine Christliche Frauens-Person, durch Umwechselung der Kleider, behülflich gewesen, zu retten. Allein es hat dieses Vorgeben, wenn es von der Stadt-Gemeinde des Wißbads soll zu verstehen seyn, gar keinen Grund. Denn bey derselben ist niemals (wie alle vorhandene Urkunden der Stadt beweisen) die reformirte Religion in Uebung, noch ein Prediger derselben daselbst vorhanden gewesen. Es hat aber des, in dem Jahr 1596 verstorbenen, regierenden Grafens von Nassau-Wißbaden, Joh. Ludwigs, nachgelassene Wittwe, Maria, eine gebohrne Gräfin von Nassau-Dillenburg,

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/269>, abgerufen am 26.11.2024.