Verkaufung dieses oder jenes Hauses der Stadt gemeldet wird, in welchem Theil der Stadt dieses oder jenes Haus gelegen habe, so wird nicht ein eintziges mahl berühret, daß eines derselben in der Burg gelegen habe. Es ist also fast zu vermuthen, daß man in der angeführten Maintzischen Urkunde nicht: Schloß, Burg, sondern Schloßburg (welches in dergleichen alten Schriften, darin die eigentliche Fügung der Worte nicht allezeit kenntlich genug ausgedrucket ist, gar leicht statt hat) zu lesen, und also nur eine eintzige Sache, nemlich die Herrschaftliche Residentz-Wohnung, dadurch zu verstehen habe. Wie denn bedencklich ist, daß l. c. noch eine andere Urkunde von dem Jahr 1432, darin eben das, was in der erstgemeldten erzehlet wird, vorkommt, in welcher ist nur allein heisset: Burg und Stadt Wiesebaden. Und also scheinet es fast, daß dieser oftgemeldte besondere Theil unserer Stadt niemals mit dem Nahmen Burg, sondern nur allein mit dem Nahmen Stadt genennet worden sey. Doch ist freylich hierbey so viel gantz richtig, daß, wenn der Nahme Stadt diesem gedachten Bezirck insbesondere beygeleget wird, derselbe nichts anders anzeige, als eine Burg-Stadt, Veste (wie es in der oben berührten Urkunde des Kaysers Adolph heisset) oder feste Stadt. Denn eine eigentliche und völlige Stadt ist derselbe nicht gewesen, massen
Verkaufung dieses oder jenes Hauses der Stadt gemeldet wird, in welchem Theil der Stadt dieses oder jenes Haus gelegen habe, so wird nicht ein eintziges mahl berühret, daß eines derselben in der Burg gelegen habe. Es ist also fast zu vermuthen, daß man in der angeführten Maintzischen Urkunde nicht: Schloß, Burg, sondern Schloßburg (welches in dergleichen alten Schriften, darin die eigentliche Fügung der Worte nicht allezeit kenntlich genug ausgedrucket ist, gar leicht statt hat) zu lesen, und also nur eine eintzige Sache, nemlich die Herrschaftliche Residentz-Wohnung, dadurch zu verstehen habe. Wie denn bedencklich ist, daß l. c. noch eine andere Urkunde von dem Jahr 1432, darin eben das, was in der erstgemeldten erzehlet wird, vorkommt, in welcher ist nur allein heisset: Burg und Stadt Wiesebaden. Und also scheinet es fast, daß dieser oftgemeldte besondere Theil unserer Stadt niemals mit dem Nahmen Burg, sondern nur allein mit dem Nahmen Stadt genennet worden sey. Doch ist freylich hierbey so viel gantz richtig, daß, wenn der Nahme Stadt diesem gedachten Bezirck insbesondere beygeleget wird, derselbe nichts anders anzeige, als eine Burg-Stadt, Veste (wie es in der oben berührten Urkunde des Kaysers Adolph heisset) oder feste Stadt. Denn eine eigentliche und völlige Stadt ist derselbe nicht gewesen, massen
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Verkaufung dieses oder jenes Hauses der Stadt gemeldet wird, in welchem Theil der Stadt dieses oder jenes Haus gelegen habe, so wird nicht ein eintziges mahl berühret, daß eines derselben in der Burg gelegen habe. Es ist also fast zu vermuthen, daß man in der angeführten Maintzischen Urkunde nicht: Schloß, Burg, sondern Schloßburg (welches in dergleichen alten Schriften, darin die eigentliche Fügung der Worte nicht allezeit kenntlich genug ausgedrucket ist, gar leicht statt hat) zu lesen, und also nur eine eintzige Sache, nemlich die Herrschaftliche Residentz-Wohnung, dadurch zu verstehen habe. Wie denn bedencklich ist, daß <hirendition="#aq">l. c.</hi> noch eine andere Urkunde von dem Jahr 1432, darin eben das, was in der erstgemeldten erzehlet wird, vorkommt, in welcher ist nur allein heisset: Burg und Stadt Wiesebaden. Und also scheinet es fast, daß dieser oftgemeldte besondere Theil unserer Stadt niemals mit dem Nahmen Burg, sondern nur allein mit dem Nahmen Stadt genennet worden sey. Doch ist freylich hierbey so viel gantz richtig, daß, wenn der Nahme Stadt diesem gedachten Bezirck insbesondere beygeleget wird, derselbe nichts anders anzeige, als eine Burg-Stadt, Veste (wie es in der oben berührten Urkunde des Kaysers Adolph heisset) oder feste Stadt. Denn eine eigentliche und völlige Stadt ist derselbe nicht gewesen, massen
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Verkaufung dieses oder jenes Hauses der Stadt gemeldet wird, in welchem Theil der Stadt dieses oder jenes Haus gelegen habe, so wird nicht ein eintziges mahl berühret, daß eines derselben in der Burg gelegen habe. Es ist also fast zu vermuthen, daß man in der angeführten Maintzischen Urkunde nicht: Schloß, Burg, sondern Schloßburg (welches in dergleichen alten Schriften, darin die eigentliche Fügung der Worte nicht allezeit kenntlich genug ausgedrucket ist, gar leicht statt hat) zu lesen, und also nur eine eintzige Sache, nemlich die Herrschaftliche Residentz-Wohnung, dadurch zu verstehen habe. Wie denn bedencklich ist, daß l. c. noch eine andere Urkunde von dem Jahr 1432, darin eben das, was in der erstgemeldten erzehlet wird, vorkommt, in welcher ist nur allein heisset: Burg und Stadt Wiesebaden. Und also scheinet es fast, daß dieser oftgemeldte besondere Theil unserer Stadt niemals mit dem Nahmen Burg, sondern nur allein mit dem Nahmen Stadt genennet worden sey. Doch ist freylich hierbey so viel gantz richtig, daß, wenn der Nahme Stadt diesem gedachten Bezirck insbesondere beygeleget wird, derselbe nichts anders anzeige, als eine Burg-Stadt, Veste (wie es in der oben berührten Urkunde des Kaysers Adolph heisset) oder feste Stadt. Denn eine eigentliche und völlige Stadt ist derselbe nicht gewesen, massen
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/246>, abgerufen am 22.07.2024.
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