Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

Saal- oder Pfaltz-Graf befunden, welcher die, zu dem Saal gehörige, Güter verwaltet, und andere ihm zukommende Rechte besorget hat. Da nun die Stadt Wißbaden in diesem Zeit-Lauf, wie oben bewiesen worden, den Fränckischen Königen, und den nachmals aufgekommenen Teutschen Kaysern eigenthümlich zugehöret hat, und dazu noch, wie unten ausführlich wird bewiesen werden, eine Königliche und Kayserliche Saal- oder Pfaltz-Stadt gewesen ist, so läßt sich gar leicht erachten, daß die vorbenennte, damals üblichgewesene, Regiments-Gewohnheiten, so viel die Verfassung der Stadt erfordert hat, ebenfalls bey derselben werden üblich und im Gang gewesen seyn; folglich also dieselbe überhaupt unter einem besonderen Gau-Grafen gestanden, dabey ihren eigenen Saal- oder Pfaltz-Grafen, wie auch ihre Sculteten und Scabinen gehabt, und ihre gewisse Privilegien und Freyheiten werde genossen haben. Wir können aber keine nahmentliche Umstände wegen Mangel nöthiger Urkunden, davon anführen, sondern müssen uns bloß an diesen allgemeinen Nachrichten, welche man bey allen denen, die die Geschichten der alten Fränckischen Königen und Teutschen Kaysern beschrieben haben, überflüßig genug bestättiget findet, begnügen lassen. Wir können uns aber dabey versichert halten, daß wir bey diesem Schluß von dem allgemeinen auf das

Saal- oder Pfaltz-Graf befunden, welcher die, zu dem Saal gehörige, Güter verwaltet, und andere ihm zukommende Rechte besorget hat. Da nun die Stadt Wißbaden in diesem Zeit-Lauf, wie oben bewiesen worden, den Fränckischen Königen, und den nachmals aufgekommenen Teutschen Kaysern eigenthümlich zugehöret hat, und dazu noch, wie unten ausführlich wird bewiesen werden, eine Königliche und Kayserliche Saal- oder Pfaltz-Stadt gewesen ist, so läßt sich gar leicht erachten, daß die vorbenennte, damals üblichgewesene, Regiments-Gewohnheiten, so viel die Verfassung der Stadt erfordert hat, ebenfalls bey derselben werden üblich und im Gang gewesen seyn; folglich also dieselbe überhaupt unter einem besonderen Gau-Grafen gestanden, dabey ihren eigenen Saal- oder Pfaltz-Grafen, wie auch ihre Sculteten und Scabinen gehabt, und ihre gewisse Privilegien und Freyheiten werde genossen haben. Wir können aber keine nahmentliche Umstände wegen Mangel nöthiger Urkunden, davon anführen, sondern müssen uns bloß an diesen allgemeinen Nachrichten, welche man bey allen denen, die die Geschichten der alten Fränckischen Königen und Teutschen Kaysern beschrieben haben, überflüßig genug bestättiget findet, begnügen lassen. Wir können uns aber dabey versichert halten, daß wir bey diesem Schluß von dem allgemeinen auf das

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0169" n="133"/>
Saal- oder Pfaltz-Graf befunden, welcher die, zu dem Saal gehörige, Güter verwaltet, und andere ihm zukommende Rechte besorget hat. Da nun die Stadt Wißbaden in diesem Zeit-Lauf, wie oben bewiesen worden, den Fränckischen Königen, und den nachmals aufgekommenen Teutschen Kaysern eigenthümlich zugehöret hat, und dazu noch, wie unten ausführlich wird bewiesen werden, eine Königliche und Kayserliche Saal- oder Pfaltz-Stadt gewesen ist, so läßt sich gar leicht erachten, daß die vorbenennte, damals üblichgewesene, Regiments-Gewohnheiten, so viel die Verfassung der Stadt erfordert hat, ebenfalls bey derselben werden üblich und im Gang gewesen seyn; folglich also dieselbe überhaupt unter einem besonderen Gau-Grafen gestanden, dabey ihren eigenen Saal- oder Pfaltz-Grafen, wie auch ihre Sculteten und Scabinen gehabt, und ihre gewisse Privilegien und Freyheiten werde genossen haben. Wir können aber keine nahmentliche Umstände wegen Mangel nöthiger Urkunden, davon anführen, sondern müssen uns bloß an diesen allgemeinen Nachrichten, welche man bey allen denen, die die Geschichten der alten Fränckischen Königen und Teutschen Kaysern beschrieben haben, überflüßig genug bestättiget findet, begnügen lassen. Wir können uns aber dabey versichert halten, daß wir bey diesem Schluß von dem allgemeinen auf das
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[133/0169] Saal- oder Pfaltz-Graf befunden, welcher die, zu dem Saal gehörige, Güter verwaltet, und andere ihm zukommende Rechte besorget hat. Da nun die Stadt Wißbaden in diesem Zeit-Lauf, wie oben bewiesen worden, den Fränckischen Königen, und den nachmals aufgekommenen Teutschen Kaysern eigenthümlich zugehöret hat, und dazu noch, wie unten ausführlich wird bewiesen werden, eine Königliche und Kayserliche Saal- oder Pfaltz-Stadt gewesen ist, so läßt sich gar leicht erachten, daß die vorbenennte, damals üblichgewesene, Regiments-Gewohnheiten, so viel die Verfassung der Stadt erfordert hat, ebenfalls bey derselben werden üblich und im Gang gewesen seyn; folglich also dieselbe überhaupt unter einem besonderen Gau-Grafen gestanden, dabey ihren eigenen Saal- oder Pfaltz-Grafen, wie auch ihre Sculteten und Scabinen gehabt, und ihre gewisse Privilegien und Freyheiten werde genossen haben. Wir können aber keine nahmentliche Umstände wegen Mangel nöthiger Urkunden, davon anführen, sondern müssen uns bloß an diesen allgemeinen Nachrichten, welche man bey allen denen, die die Geschichten der alten Fränckischen Königen und Teutschen Kaysern beschrieben haben, überflüßig genug bestättiget findet, begnügen lassen. Wir können uns aber dabey versichert halten, daß wir bey diesem Schluß von dem allgemeinen auf das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-24T12:08:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-24T12:08:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wird ein Wort durch Seitenumbruch getrennt, so wird es vollständig auf die nächste Seite übernommen.
  • ß, das wegen einer Zeilentrennung zu ss wurde, wurde innerhalb der Zeile wieder zu ß transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/169
Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/169>, abgerufen am 12.05.2024.