Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.Ueberbliebene Alterthümer oder Denckmale das Teutschen und Römischen Wißbads. Diese sind vornemlich folgende: 1. Die Heidnische Todten-Gräber, Todten-Töpfe, Todten-Krüge, Todten-Sarg bey und in Wißbaden. Diese Todten-Behältnüsse sind gantz vermuthlich das erste und gewisseste Alterthum oder überbliebene älteste historische Denckmal der ehemaligen ersten Bewohner der Wißbadischen Gegend. Denn sobald sich daselbst, so wohl anfänglich Teutsche, als auch nachmals Römer, als Einwohner des Landes, niedergelassen haben, so bald hat es auch unter ihnen, als Menschen, Todte und Todten-Gräber gegeben, welche zu einem gewissen Zeugnüß ihres damaligen Aufenthaltes daselbst ihren Nachkommenen dienen können. Fast so, wie ehedessen der Ertz-Vatter Abraham, bey seinem Aufenthalt in dem verheissenen Lande Canaan, ein Todten-Grab zum ersten Eigenthum überkommen, und solches nochmals, als das älteste und gewisseste Denckmal seiner daselbst gehabten Wohn-Stätte seinen Nachkommen Ueberbliebene Alterthümer oder Denckmale das Teutschen und Römischen Wißbads. Diese sind vornemlich folgende: 1. Die Heidnische Todten-Gräber, Todten-Töpfe, Todten-Krüge, Todten-Sarg bey und in Wißbaden. Diese Todten-Behältnüsse sind gantz vermuthlich das erste und gewisseste Alterthum oder überbliebene älteste historische Denckmal der ehemaligen ersten Bewohner der Wißbadischen Gegend. Denn sobald sich daselbst, so wohl anfänglich Teutsche, als auch nachmals Römer, als Einwohner des Landes, niedergelassen haben, so bald hat es auch unter ihnen, als Menschen, Todte und Todten-Gräber gegeben, welche zu einem gewissen Zeugnüß ihres damaligen Aufenthaltes daselbst ihren Nachkommenen dienen können. Fast so, wie ehedessen der Ertz-Vatter Abraham, bey seinem Aufenthalt in dem verheissenen Lande Canaan, ein Todten-Grab zum ersten Eigenthum überkommen, und solches nochmals, als das älteste und gewisseste Denckmal seiner daselbst gehabten Wohn-Stätte seinen Nachkommen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0104" n="68"/> <div n="2"> <head>Ueberbliebene Alterthümer oder<lb/> Denckmale<lb/> das Teutschen und Römischen<lb/> Wißbads.</head><lb/> <p>Diese sind vornemlich folgende:</p> <p>1. Die Heidnische Todten-Gräber, Todten-Töpfe, Todten-Krüge, Todten-Sarg bey und in Wißbaden. Diese Todten-Behältnüsse sind gantz vermuthlich das erste und gewisseste Alterthum oder überbliebene älteste historische Denckmal der ehemaligen ersten Bewohner der Wißbadischen Gegend. Denn sobald sich daselbst, so wohl anfänglich Teutsche, als auch nachmals Römer, als Einwohner des Landes, niedergelassen haben, so bald hat es auch unter ihnen, als Menschen, Todte und Todten-Gräber gegeben, welche zu einem gewissen Zeugnüß ihres damaligen Aufenthaltes daselbst ihren Nachkommenen dienen können. Fast so, wie ehedessen der Ertz-Vatter Abraham, bey seinem Aufenthalt in dem verheissenen Lande Canaan, ein Todten-Grab zum ersten Eigenthum überkommen, und solches nochmals, als das älteste und gewisseste Denckmal seiner daselbst gehabten Wohn-Stätte seinen Nachkommen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [68/0104]
Ueberbliebene Alterthümer oder
Denckmale
das Teutschen und Römischen
Wißbads.
Diese sind vornemlich folgende:
1. Die Heidnische Todten-Gräber, Todten-Töpfe, Todten-Krüge, Todten-Sarg bey und in Wißbaden. Diese Todten-Behältnüsse sind gantz vermuthlich das erste und gewisseste Alterthum oder überbliebene älteste historische Denckmal der ehemaligen ersten Bewohner der Wißbadischen Gegend. Denn sobald sich daselbst, so wohl anfänglich Teutsche, als auch nachmals Römer, als Einwohner des Landes, niedergelassen haben, so bald hat es auch unter ihnen, als Menschen, Todte und Todten-Gräber gegeben, welche zu einem gewissen Zeugnüß ihres damaligen Aufenthaltes daselbst ihren Nachkommenen dienen können. Fast so, wie ehedessen der Ertz-Vatter Abraham, bey seinem Aufenthalt in dem verheissenen Lande Canaan, ein Todten-Grab zum ersten Eigenthum überkommen, und solches nochmals, als das älteste und gewisseste Denckmal seiner daselbst gehabten Wohn-Stätte seinen Nachkommen
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