abhängige, ihnen eigenthümlich inwohnende und wesentliche Realität erlangten.
Das erste Streben eines jeden, der die po¬ sitive Wissenschaft des Rechts und des Staats selbst als ein Freyer begreifen will, müßte die¬ ses seyn, sich durch Philosophie und Geschichte die lebendige Anschauung der späteren Welt und der in ihr nothwendigen Formen des öf¬ fentlichen Lebens zu verschaffen: es ist nicht zu berechnen, welche Quelle der Bildung in dieser Wissenschaft eröffnet werden könnte, wenn sie mit unabhängigem Geiste, frey von der Bezie¬ hung auf den Gebrauch und an sich behandelt würde.
Die wesentliche Voraussetzung hiezu ist die ächte und aus Ideen geführte Construction des Staats, eine Aufgabe, von welcher bis jetzt die Republik des Plato die einzige Auflö¬ sung ist. Obgleich wir auch hierinn den Ge¬ gensatz des Modernen und Antiken anerkennen müssen, wird dieses göttliche Werk doch im¬ mer das Urbild und Muster bleiben. Was sich über die wahre Synthesis des Staats,
abhaͤngige, ihnen eigenthuͤmlich inwohnende und weſentliche Realitaͤt erlangten.
Das erſte Streben eines jeden, der die po¬ ſitive Wiſſenſchaft des Rechts und des Staats ſelbſt als ein Freyer begreifen will, muͤßte die¬ ſes ſeyn, ſich durch Philoſophie und Geſchichte die lebendige Anſchauung der ſpaͤteren Welt und der in ihr nothwendigen Formen des oͤf¬ fentlichen Lebens zu verſchaffen: es iſt nicht zu berechnen, welche Quelle der Bildung in dieſer Wiſſenſchaft eroͤffnet werden koͤnnte, wenn ſie mit unabhaͤngigem Geiſte, frey von der Bezie¬ hung auf den Gebrauch und an ſich behandelt wuͤrde.
Die weſentliche Vorausſetzung hiezu iſt die aͤchte und aus Ideen gefuͤhrte Conſtruction des Staats, eine Aufgabe, von welcher bis jetzt die Republik des Plato die einzige Aufloͤ¬ ſung iſt. Obgleich wir auch hierinn den Ge¬ genſatz des Modernen und Antiken anerkennen muͤſſen, wird dieſes goͤttliche Werk doch im¬ mer das Urbild und Muſter bleiben. Was ſich uͤber die wahre Syntheſis des Staats,
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abhaͤngige, ihnen eigenthuͤmlich inwohnende
und weſentliche Realitaͤt erlangten.
Das erſte Streben eines jeden, der die po¬
ſitive Wiſſenſchaft des Rechts und des Staats
ſelbſt als ein Freyer begreifen will, muͤßte die¬
ſes ſeyn, ſich durch Philoſophie und Geſchichte
die lebendige Anſchauung der ſpaͤteren Welt
und der in ihr nothwendigen Formen des oͤf¬
fentlichen Lebens zu verſchaffen: es iſt nicht zu
berechnen, welche Quelle der Bildung in dieſer
Wiſſenſchaft eroͤffnet werden koͤnnte, wenn ſie
mit unabhaͤngigem Geiſte, frey von der Bezie¬
hung auf den Gebrauch und an ſich behandelt
wuͤrde.
Die weſentliche Vorausſetzung hiezu iſt
die aͤchte und aus Ideen gefuͤhrte Conſtruction
des Staats, eine Aufgabe, von welcher bis
jetzt die Republik des Plato die einzige Aufloͤ¬
ſung iſt. Obgleich wir auch hierinn den Ge¬
genſatz des Modernen und Antiken anerkennen
muͤſſen, wird dieſes goͤttliche Werk doch im¬
mer das Urbild und Muſter bleiben. Was
ſich uͤber die wahre Syntheſis des Staats,
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Schelling, Friedrich Wilhelm Joseph von: Vorlesungen über die Methode des academischen Studium. Tübingen, 1803, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schelling_methode_1803/241>, abgerufen am 22.11.2024.
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