seiner Rede; denn ohne denselben war er nicht im Stande ein Wort hervorzubringen. Einer seiner Clienten, der mehr lustig, als klug war, stahl ihm eines Tages seinen Faden weg, eben da er vor Gericht treten sollte. Die Folge seines Scherzes war, daß er seinen Proceß verlor.
Wenn man das Gedächtniß von dem Erinne- rungsvermögen unterscheiden will; so geschieht dies durch die Recognition oder die Wiedererken- nung eines schon ehemals vorgestellten Gegenstan- des, als solchen. Hierzu ist also erforderlich, daß man gewisse Merkmale an dem Gegenstande entdeckt, wodurch sich die gegenwärtige Vorstel- lung desselben von der ehemaligen unterscheidet. Diese Merkmale indeß, wodurch ich denselben ge- genwärtigen Gegenstand, von dem ehemals schon vorgestellten unterscheide, dürfen nicht wesent- liche seyn, weil sonst der Gegenstand nicht der- selbe seyn könnte, sondern zufällige; solche z. B. welche aus Ort-, Zeit- oder andern zufälligen Verhältnissen hergenommen sind.
Neunte
ſeiner Rede; denn ohne denſelben war er nicht im Stande ein Wort hervorzubringen. Einer ſeiner Clienten, der mehr luſtig, als klug war, ſtahl ihm eines Tages ſeinen Faden weg, eben da er vor Gericht treten ſollte. Die Folge ſeines Scherzes war, daß er ſeinen Proceß verlor.
Wenn man das Gedaͤchtniß von dem Erinne- rungsvermoͤgen unterſcheiden will; ſo geſchieht dies durch die Recognition oder die Wiedererken- nung eines ſchon ehemals vorgeſtellten Gegenſtan- des, als ſolchen. Hierzu iſt alſo erforderlich, daß man gewiſſe Merkmale an dem Gegenſtande entdeckt, wodurch ſich die gegenwaͤrtige Vorſtel- lung deſſelben von der ehemaligen unterſcheidet. Dieſe Merkmale indeß, wodurch ich denſelben ge- genwaͤrtigen Gegenſtand, von dem ehemals ſchon vorgeſtellten unterſcheide, duͤrfen nicht weſent- liche ſeyn, weil ſonſt der Gegenſtand nicht der- ſelbe ſeyn koͤnnte, ſondern zufaͤllige; ſolche z. B. welche aus Ort-, Zeit- oder andern zufaͤlligen Verhaͤltniſſen hergenommen ſind.
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ſeiner Rede; denn ohne denſelben war er nicht
im Stande ein Wort hervorzubringen. Einer
ſeiner Clienten, der mehr luſtig, als klug war,
ſtahl ihm eines Tages ſeinen Faden weg, eben da
er vor Gericht treten ſollte. Die Folge ſeines
Scherzes war, daß er ſeinen Proceß verlor.
Wenn man das Gedaͤchtniß von dem Erinne-
rungsvermoͤgen unterſcheiden will; ſo geſchieht
dies durch die Recognition oder die Wiedererken-
nung eines ſchon ehemals vorgeſtellten Gegenſtan-
des, als ſolchen. Hierzu iſt alſo erforderlich,
daß man gewiſſe Merkmale an dem Gegenſtande
entdeckt, wodurch ſich die gegenwaͤrtige Vorſtel-
lung deſſelben von der ehemaligen unterſcheidet.
Dieſe Merkmale indeß, wodurch ich denſelben ge-
genwaͤrtigen Gegenſtand, von dem ehemals ſchon
vorgeſtellten unterſcheide, duͤrfen nicht weſent-
liche ſeyn, weil ſonſt der Gegenſtand nicht der-
ſelbe ſeyn koͤnnte, ſondern zufaͤllige; ſolche z. B.
welche aus Ort-, Zeit- oder andern zufaͤlligen
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Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Psyche oder Unterhaltungen über die Seele. Bd. 1. Halle, 1791, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schaumann_psyche01_1791/160>, abgerufen am 24.11.2024.
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