Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.Anm. Andere Eintheilungen der Seelen- 7. §. Eine solche particulare Psychologie (§. 6.) 8. §. Diese Aufgabe (§. 7.) ist wichtig genug, wel-
Anm. Andere Eintheilungen der Seelen- 7. §. Eine ſolche particulare Pſychologie (§. 6.) 8. §. Dieſe Aufgabe (§. 7.) iſt wichtig genug, wel-
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Anm. Andere Eintheilungen der Seelen-
lehre übergeht der Verf., weil ſie nicht zu-
nächſt zu ſeinem Zwecke gehören.
7. §.
Eine ſolche particulare Pſychologie (§. 6.)
iſt die, welche der Verf. Kriminalpſychologie
nennt, worunter er ein Syſtem von pſycholo-
giſchen Kenntniſſen verſteht, die ſich auf die
Natur der Verbrechen beziehen. — Die Auf-
gabe der Kriminalpſychologie iſt eine richtige
Erklärung derjenigen Handlungen, welche wir
Verbrechen nennen.
8. §.
Dieſe Aufgabe (§. 7.) iſt wichtig genug,
um ihrer Auflöſung eine beſondre Wiſſenſchaft
zu widmen. Denn wenn ſich überhaupt die
Menſchheit ihrer Beſtimmung — der reinen
Sittlichkeit und höchſten Glückſeligkeit —
immer mehr nähern ſoll; ſo müſſen der Hand-
lungen, welche dieſe Näherung aufhalten
oder verhindern, immer weniger werden,
wel-
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