Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.ser Wissenschaft hat also die Absicht, ein Sy- 21. §. Mit den zu diesem Endzweck nöthigen 22. §. Der Gegenstand seiner Beobachtung ist 23. §.
ſer Wiſſenſchaft hat alſo die Abſicht, ein Sy- 21. §. Mit den zu dieſem Endzweck nöthigen 22. §. Der Gegenſtand ſeiner Beobachtung iſt 23. §.
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ſer Wiſſenſchaft hat alſo die Abſicht, ein Sy-
ſtem von Kenntniſſen aufzuführen, aus wel-
chem jene Aufgabe aufgelöſt werden kann.
21. §.
Mit den zu dieſem Endzweck nöthigen
Begriffen und Grundſätzen aus der Moral und
allgemeinen Menſchenlehre bekannt, ſammelt
ſich der Kriminalpſycholog die Materialien
ſeiner Wiſſenſchaft aus der Erfahrung.
22. §.
Der Gegenſtand ſeiner Beobachtung iſt
der handelnde Menſch, insbeſondere aber der
Verbrecher im weiteſten Sinne des Worts. Er
ſucht daher nach Factis, welche ſich auf die-
ſen beziehen. Am willkommenſten ſind ihm
diejenigen, welche ihm ſeine eigne Wahrneh-
mung liefert, indeſs die Eingeſchränktheit
der Sphäre ſeiner unmittelbaren Erfahrung
und das Bedürfniſs einer Menge von Beobach-
tungen macht ihm auch die Beyträge von An-
dern in mündlichen Erzählungen, Schriften,
Acten u. ſ. w. wichtig.
23. §.
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