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Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.

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13. §.

Den zweyten Theil der Kriminalpsycholo-
gie macht die psychologische Theorie der Verbre-
chen
. Sie fängt mit dem Begriff des Verbre-
chens an, und geht von da zur Betrachtung
folgender Materien fort. Erzeugung der Ver-
brechen. Verschiedne Arten derselben. Wirkli-
che, scheinbare Verbrechen. Moralische und bür-
gerliche Verbrechen. Zustand der Seele bey Aus-
übung verbrecherischer Handlungen. Attentate.
Delicta consummata, Delicta continuata, repe-
tita, concurrentia. Dolose, culpose Verbrechen.

Wir-
ist? nein, nicht von ihres Gleichen, von Männern
werden sie gerichtet, die sich oft so gar nicht in
den Standpunct versetzen können, aus welchen
ihnen die Handlung eines Weibes erscheint, wie
sie ist. Wenn man nicht -- wie ich doch für sehr
rathsam hielte -- Weiber von Weibern richten
lassen will; so sollte man doch wenigstens, bey
dem Urtheil über dieselben, Personen ihres Ge-
schlechts zu Rathe ziehen; und die richtenden
Männer sollten es für eine sehr wichtige Pflicht
halten, den Character des Theils der Menschen,
der ihren Befehlen und Aussprüchen unterworfen
ist, aufs genaueste zu erforschen. --
13. §.

Den zweyten Theil der Kriminalpſycholo-
gie macht die pſychologiſche Theorie der Verbre-
chen
. Sie fängt mit dem Begriff des Verbre-
chens an, und geht von da zur Betrachtung
folgender Materien fort. Erzeugung der Ver-
brechen. Verſchiedne Arten derſelben. Wirkli-
che, ſcheinbare Verbrechen. Moraliſche und bür-
gerliche Verbrechen. Zuſtand der Seele bey Aus-
übung verbrecheriſcher Handlungen. Attentate.
Delicta conſummata, Delicta continuata, repe-
tita, concurrentia. Doloſe, culpoſe Verbrechen.

Wir-
iſt? nein, nicht von ihres Gleichen, von Männern
werden ſie gerichtet, die ſich oft ſo gar nicht in
den Standpunct verſetzen können, aus welchen
ihnen die Handlung eines Weibes erſcheint, wie
ſie iſt. Wenn man nicht — wie ich doch für ſehr
rathſam hielte — Weiber von Weibern richten
laſſen will; ſo ſollte man doch wenigſtens, bey
dem Urtheil über dieſelben, Perſonen ihres Ge-
ſchlechts zu Rathe ziehen; und die richtenden
Männer ſollten es für eine ſehr wichtige Pflicht
halten, den Character des Theils der Menſchen,
der ihren Befehlen und Ausſprüchen unterworfen
iſt, aufs genaueſte zu erforſchen. —
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[98/0100] 13. §. Den zweyten Theil der Kriminalpſycholo- gie macht die pſychologiſche Theorie der Verbre- chen. Sie fängt mit dem Begriff des Verbre- chens an, und geht von da zur Betrachtung folgender Materien fort. Erzeugung der Ver- brechen. Verſchiedne Arten derſelben. Wirkli- che, ſcheinbare Verbrechen. Moraliſche und bür- gerliche Verbrechen. Zuſtand der Seele bey Aus- übung verbrecheriſcher Handlungen. Attentate. Delicta conſummata, Delicta continuata, repe- tita, concurrentia. Doloſe, culpoſe Verbrechen. Wir- *) *) iſt? nein, nicht von ihres Gleichen, von Männern werden ſie gerichtet, die ſich oft ſo gar nicht in den Standpunct verſetzen können, aus welchen ihnen die Handlung eines Weibes erſcheint, wie ſie iſt. Wenn man nicht — wie ich doch für ſehr rathſam hielte — Weiber von Weibern richten laſſen will; ſo ſollte man doch wenigſtens, bey dem Urtheil über dieſelben, Perſonen ihres Ge- ſchlechts zu Rathe ziehen; und die richtenden Männer ſollten es für eine ſehr wichtige Pflicht halten, den Character des Theils der Menſchen, der ihren Befehlen und Ausſprüchen unterworfen iſt, aufs genaueſte zu erforſchen. —

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Zitationshilfe: Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schaumann_crimipsyche_1792/100>, abgerufen am 02.05.2024.