Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.von Freischöffen waren durch ihren Eid verbunden, ein solches Strafurtheil zu vollziehen. Das Werfen des Strickes ist hier nichts anderes als das alte symbolische Brechen des Stabes, des Halmes und dessen Werfen nach den 4 Weltgegenden bei der Ausfällung des Todesurtheils.1) Nach Grimm wäre der gebrochene Stab dem Missethäter vor die Füsse geworfen worden zum Symbole, dass er nichts weiter zu hoffen habe und seines Lebens verzichte. Beim Vehmgerichte, bei welchem der Angeschuldigte in der Regel gar nicht anwesend war, kann der aus den Schranken des Gerichtes geworfene Strick nur die Bedeutung gehabt haben, dadurch den Verurtheilten dem Straf-Arme der Gerechtigkeit, - dem Stricke zu überantworten. - Die westphälischen Freigerichte wurden nach ihrem Ausdrucke auf rother Erde abgehalten und die Vehmrichter hiessen daher die Richter der rothen Erde.2) Durch die rothe Erde wird vermuthlich die durch die Morgensonne roth gefärbte Erde bezeichnet. Höchst verwandt mit den westphälischen Vehmgerichten sind, wenn gleich durch Zeit und Ort weit von einander getrennt, die Mysterienverbindungen oder Weihen bei den Negern in Congo.3) Zuletzt hat Bastian, ein Besuch in San Salvador, Bremen 1859, S. 82 und 83, über die Verhältnisse dieser wegen ihrer Macht an der ganzen Westküste Africas von Cameroon bis zum Gambia gefürchteten Mysterienverbindungen berichtet, wobei dem Berichterstatter aber dies jedenfalls unrichtig angegeben worden war, dass in Ambamba ein Jeder die Procedur der Wiedergeburt durchgemacht habe oder eingeweiht sei. Sind die weiteren Berichte von Bastian zuverlässig, dann hat die Mysterienverbindung im Innern des Buschlandes, d. h. im innern Africa einen geheimen Obern, der grosse Fetisch genannt, dessen Knochen bei seinem Tode von den Fetischpriestern, sorgfältig gesammelt werden, damit sie aufs Neue Fleisch und Blut gewinnen und wieder belebt werden. In West- 1) Grimm, deutsche Rechtsalterthümer, Göttingen 1828, S. 135, Nr. 5. 2) Voigt, a. a. O., S. 165; Wächter, a. a. O., S.175 ff. 3) Symbolik, I. S. 637.
von Freischöffen waren durch ihren Eid verbunden, ein solches Strafurtheil zu vollziehen. Das Werfen des Strickes ist hier nichts anderes als das alte symbolische Brechen des Stabes, des Halmes und dessen Werfen nach den 4 Weltgegenden bei der Ausfällung des Todesurtheils.1) Nach Grimm wäre der gebrochene Stab dem Missethäter vor die Füsse geworfen worden zum Symbole, dass er nichts weiter zu hoffen habe und seines Lebens verzichte. Beim Vehmgerichte, bei welchem der Angeschuldigte in der Regel gar nicht anwesend war, kann der aus den Schranken des Gerichtes geworfene Strick nur die Bedeutung gehabt haben, dadurch den Verurtheilten dem Straf-Arme der Gerechtigkeit, – dem Stricke zu überantworten. – Die westphälischen Freigerichte wurden nach ihrem Ausdrucke auf rother Erde abgehalten und die Vehmrichter hiessen daher die Richter der rothen Erde.2) Durch die rothe Erde wird vermuthlich die durch die Morgensonne roth gefärbte Erde bezeichnet. Höchst verwandt mit den westphälischen Vehmgerichten sind, wenn gleich durch Zeit und Ort weit von einander getrennt, die Mysterienverbindungen oder Weihen bei den Negern in Congo.3) Zuletzt hat Bastian, ein Besuch in San Salvador, Bremen 1859, S. 82 und 83, über die Verhältnisse dieser wegen ihrer Macht an der ganzen Westküste Africas von Cameroon bis zum Gambia gefürchteten Mysterienverbindungen berichtet, wobei dem Berichterstatter aber dies jedenfalls unrichtig angegeben worden war, dass in Ambamba ein Jeder die Procedur der Wiedergeburt durchgemacht habe oder eingeweiht sei. Sind die weiteren Berichte von Bastian zuverlässig, dann hat die Mysterienverbindung im Innern des Buschlandes, d. h. im innern Africa einen geheimen Obern, der grosse Fetisch genannt, dessen Knochen bei seinem Tode von den Fetischpriestern, sorgfältig gesammelt werden, damit sie aufs Neue Fleisch und Blut gewinnen und wieder belebt werden. In West- 1) Grimm, deutsche Rechtsalterthümer, Göttingen 1828, S. 135, Nr. 5. 2) Voigt, a. a. O., S. 165; Wächter, a. a. O., S.175 ff. 3) Symbolik, I. S. 637.
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von Freischöffen waren durch ihren Eid verbunden, ein solches Strafurtheil zu vollziehen. Das Werfen des Strickes ist hier nichts anderes als das alte symbolische Brechen des Stabes, des Halmes und dessen Werfen nach den 4 Weltgegenden bei der Ausfällung des Todesurtheils. 1) Nach Grimm wäre der gebrochene Stab dem Missethäter vor die Füsse geworfen worden zum Symbole, dass er nichts weiter zu hoffen habe und seines Lebens verzichte. Beim Vehmgerichte, bei welchem der Angeschuldigte in der Regel gar nicht anwesend war, kann der aus den Schranken des Gerichtes geworfene Strick nur die Bedeutung gehabt haben, dadurch den Verurtheilten dem Straf-Arme der Gerechtigkeit, – dem Stricke zu überantworten. – Die westphälischen Freigerichte wurden nach ihrem Ausdrucke auf rother Erde abgehalten und die Vehmrichter hiessen daher die Richter der rothen Erde. 2) Durch die rothe Erde wird vermuthlich die durch die Morgensonne roth gefärbte Erde bezeichnet. Höchst verwandt mit den westphälischen Vehmgerichten sind, wenn gleich durch Zeit und Ort weit von einander getrennt, die Mysterienverbindungen oder Weihen bei den Negern in Congo. 3) Zuletzt hat Bastian, ein Besuch in San Salvador, Bremen 1859, S. 82 und 83, über die Verhältnisse dieser wegen ihrer Macht an der ganzen Westküste Africas von Cameroon bis zum Gambia gefürchteten Mysterienverbindungen berichtet, wobei dem Berichterstatter aber dies jedenfalls unrichtig angegeben worden war, dass in Ambamba ein Jeder die Procedur der Wiedergeburt durchgemacht habe oder eingeweiht sei. Sind die weiteren Berichte von Bastian zuverlässig, dann hat die Mysterienverbindung im Innern des Buschlandes, d. h. im innern Africa einen geheimen Obern, der grosse Fetisch genannt, dessen Knochen bei seinem Tode von den Fetischpriestern, sorgfältig gesammelt werden, damit sie aufs Neue Fleisch und Blut gewinnen und wieder belebt werden. In West-
1) Grimm, deutsche Rechtsalterthümer, Göttingen 1828, S. 135, Nr. 5.
2) Voigt, a. a. O., S. 165; Wächter, a. a. O., S.175 ff.
3) Symbolik, I. S. 637.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/92>, abgerufen am 03.07.2024. |