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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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Herzen der versammelten Christengemeinde zu dem unsichtbaren und unbegreiflichen Einen und Allmächtigen aufwärtssteigende Gebet und Bethaus. Der Grieche hat das Object, Gott, in den Subjecten, in den Göttern getrübt und verloren; der Germane vermag das übergrosse Object nicht auszudrücken und abzubilden, er kann es mir ahnen und symbolisch andeuten. Der griechische Tempel ist sinnlich, menschlich und begreiflich: der gothische Dom übersinnlich, göttlich und unbegreiflich; aber beide sind gleichmässig dem warmen Volksherzen, dem männlich und rüstig sich regenden Geiste entsprungen. Uebrigens sind alle Worte ein eiteles Getöne, nicht einmal stark genug, um nur sich selbst als Echo von den steinernen Kolossen zurückzuempfangen.

Im J. 1731 wurden auch die deutschen Haupthütten durch nachfolgenden Reichsschluss aufgehoben:

"Und demnach der mehrfache Unterschied der Handwerks- Haupt- und Neben-Laden grosse Confusion und Trennung verursachet, also, dass ein Handwerk an einem Ort redlicher, als an dem andern seye, und die Gesellen an sich ziehe, und wer sich bey solcher Lade nicht einschreiben lässt, oder abfindet, für unredlich in Lernung und Meisterschafft geachtet, mithin bald da, bald dort, an der Arbeit gehindert werden wollen; Als werden alle und jede solche Haupt-Laden, oder sog. Haupthütten hiemit und in Krafft dieses gäntzlichen vernichtiget, aufgehoben und abgethan, auch alle hier und da missbräuchlich aufgebrachte Provocationes auf Handwerks-Erkanntnuss aus dreyer Herren Landen verboten, vielmehr aber denen Landes-Herrschaften überlassen, in ihren Landen Zünffte und Laden einzurichten, diesen die Gesetze alleine vorzuschreiben, die Widerspenstige nach Befinden zu straffen, und die vorkommende Handwercks-Differentien ohne Communication mit andern Ständen oder Städten (ausser sie findeten solche für sich nöthig zu seyn), abzuthun, und zu verbescheiden, wogegen kein Stand des andern aufstehende Meister und Gesellen an- und aufnehmen, oder schützen, diese aber im gantzen Römischen Reich sofort

Herzen der versammelten Christengemeinde zu dem unsichtbaren und unbegreiflichen Einen und Allmächtigen aufwärtssteigende Gebet und Bethaus. Der Grieche hat das Object, Gott, in den Subjecten, in den Göttern getrübt und verloren; der Germane vermag das übergrosse Object nicht auszudrücken und abzubilden, er kann es mir ahnen und symbolisch andeuten. Der griechische Tempel ist sinnlich, menschlich und begreiflich: der gothische Dom übersinnlich, göttlich und unbegreiflich; aber beide sind gleichmässig dem warmen Volksherzen, dem männlich und rüstig sich regenden Geiste entsprungen. Uebrigens sind alle Worte ein eiteles Getöne, nicht einmal stark genug, um nur sich selbst als Echo von den steinernen Kolossen zurückzuempfangen.

Im J. 1731 wurden auch die deutschen Haupthütten durch nachfolgenden Reichsschluss aufgehoben:

„Und demnach der mehrfache Unterschied der Handwerks- Haupt- und Neben-Laden grosse Confusion und Trennung verursachet, also, dass ein Handwerk an einem Ort redlicher, als an dem andern seye, und die Gesellen an sich ziehe, und wer sich bey solcher Lade nicht einschreiben lässt, oder abfindet, für unredlich in Lernung und Meisterschafft geachtet, mithin bald da, bald dort, an der Arbeit gehindert werden wollen; Als werden alle und jede solche Haupt-Laden, oder sog. Haupthütten hiemit und in Krafft dieses gäntzlichen vernichtiget, aufgehoben und abgethan, auch alle hier und da missbräuchlich aufgebrachte Provocationes auf Handwerks-Erkanntnuss aus dreyer Herren Landen verboten, vielmehr aber denen Landes-Herrschaften überlassen, in ihren Landen Zünffte und Laden einzurichten, diesen die Gesetze alleine vorzuschreiben, die Widerspenstige nach Befinden zu straffen, und die vorkommende Handwercks-Differentien ohne Communication mit andern Ständen oder Städten (ausser sie findeten solche für sich nöthig zu seyn), abzuthun, und zu verbescheiden, wogegen kein Stand des andern aufstehende Meister und Gesellen an- und aufnehmen, oder schützen, diese aber im gantzen Römischen Reich sofort

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[642/0662] Herzen der versammelten Christengemeinde zu dem unsichtbaren und unbegreiflichen Einen und Allmächtigen aufwärtssteigende Gebet und Bethaus. Der Grieche hat das Object, Gott, in den Subjecten, in den Göttern getrübt und verloren; der Germane vermag das übergrosse Object nicht auszudrücken und abzubilden, er kann es mir ahnen und symbolisch andeuten. Der griechische Tempel ist sinnlich, menschlich und begreiflich: der gothische Dom übersinnlich, göttlich und unbegreiflich; aber beide sind gleichmässig dem warmen Volksherzen, dem männlich und rüstig sich regenden Geiste entsprungen. Uebrigens sind alle Worte ein eiteles Getöne, nicht einmal stark genug, um nur sich selbst als Echo von den steinernen Kolossen zurückzuempfangen. Im J. 1731 wurden auch die deutschen Haupthütten durch nachfolgenden Reichsschluss aufgehoben: „Und demnach der mehrfache Unterschied der Handwerks- Haupt- und Neben-Laden grosse Confusion und Trennung verursachet, also, dass ein Handwerk an einem Ort redlicher, als an dem andern seye, und die Gesellen an sich ziehe, und wer sich bey solcher Lade nicht einschreiben lässt, oder abfindet, für unredlich in Lernung und Meisterschafft geachtet, mithin bald da, bald dort, an der Arbeit gehindert werden wollen; Als werden alle und jede solche Haupt-Laden, oder sog. Haupthütten hiemit und in Krafft dieses gäntzlichen vernichtiget, aufgehoben und abgethan, auch alle hier und da missbräuchlich aufgebrachte Provocationes auf Handwerks-Erkanntnuss aus dreyer Herren Landen verboten, vielmehr aber denen Landes-Herrschaften überlassen, in ihren Landen Zünffte und Laden einzurichten, diesen die Gesetze alleine vorzuschreiben, die Widerspenstige nach Befinden zu straffen, und die vorkommende Handwercks-Differentien ohne Communication mit andern Ständen oder Städten (ausser sie findeten solche für sich nöthig zu seyn), abzuthun, und zu verbescheiden, wogegen kein Stand des andern aufstehende Meister und Gesellen an- und aufnehmen, oder schützen, diese aber im gantzen Römischen Reich sofort

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 642. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/662>, abgerufen am 22.11.2024.