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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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Es muss mit allem Nachdrucke hervorgehoben werden und widerlegt viele falsche Ansichten und Lehren über die Freimaurerei, dass die alten Steinmetzordnungen den Gesellen, den Bauhüttenmitgliedern ein strenges christliches und kirchliches Leben auferlegten, namentlich auch den gehörigen Kirchenbesuch von ihnen verlangten. Der Maurerbund ist in dieser Hinsicht durchaus nur eine christliche Bruderschaft, eine christliche Gemeinde, wie die ersten Christengemeinden geheime heidnische Brüderbande, Mysterienvereine waren,1) obwohl Hegel, Gesch. der Philosophie, II. S. 27, es als zulässig bestreitet, die geheimen Versammlungen der ersten Christen mit den heidnischen Mysterien zu vergleichen. Innungen waren die Bauhütten, insofern sie ihre Ausgaben aus den Einungen, aus den Einzugsgeldern, aus den Beiträgen der einzelnen Mitglieder bestritten.2) In Uebereinstimmung mit der Torgauer Steinmetzordnung heisst es auch in der gemeinen deutschen Steinmetzordnung vom J. 1459:

"Item man sol auch keinen Werkmann oder Meister nit in die Ordenunge empfangen, der also nit Jors zu dem heiligen Sacrament ginge oder nit christenliche ordenunge hielte, oder das sine verspielte, oder were es, dass einer ungeverlich in die Ordenunge empfangen wurde, der solichs däte, als vorstott, mit dem sol kein Meister kein Geselleschaft han, und sol auch kein Geselle by ime ston, so lange untz dass er davon losset, und von den die in der Ordenunge sind gestroffet wurt. Es sol auch kein Werkmann noch Meister nit öffentlich über Steinwerk,3) zu der Unee sitzen, wolte aber einer davon nit lossen, so sol kein Wandelgeselle noch Steinmetze by im in siner Fürderunge nit ston, noch kein Gemeinschaft mit ihm haben."4)

1) Symbolik, I. S. 27.
2) Neue, Zeitschrift, III. S. 166 unten; Benecke, mittelhoch. deutsches Wörterbuch, I. S. 424 unter Einunge; Schmeller, bayerisches Wörterbuch, I. S. 67 unten.
3) Während er an einem Steinbaue arbeitet.
4) Krause, II. 1. S. 277.

Es muss mit allem Nachdrucke hervorgehoben werden und widerlegt viele falsche Ansichten und Lehren über die Freimaurerei, dass die alten Steinmetzordnungen den Gesellen, den Bauhüttenmitgliedern ein strenges christliches und kirchliches Leben auferlegten, namentlich auch den gehörigen Kirchenbesuch von ihnen verlangten. Der Maurerbund ist in dieser Hinsicht durchaus nur eine christliche Bruderschaft, eine christliche Gemeinde, wie die ersten Christengemeinden geheime heidnische Brüderbande, Mysterienvereine waren,1) obwohl Hegel, Gesch. der Philosophie, II. S. 27, es als zulässig bestreitet, die geheimen Versammlungen der ersten Christen mit den heidnischen Mysterien zu vergleichen. Innungen waren die Bauhütten, insofern sie ihre Ausgaben aus den Einungen, aus den Einzugsgeldern, aus den Beiträgen der einzelnen Mitglieder bestritten.2) In Uebereinstimmung mit der Torgauer Steinmetzordnung heisst es auch in der gemeinen deutschen Steinmetzordnung vom J. 1459:

„Item man sol auch keinen Werkmann oder Meister nit in die Ordenunge empfangen, der also nit Jors zu dem heiligen Sacrament ginge oder nit christenliche ordenunge hielte, oder das sine verspielte, oder were es, dass einer ungeverlich in die Ordenunge empfangen wurde, der solichs däte, als vorstott, mit dem sol kein Meister kein Geselleschaft han, und sol auch kein Geselle by ime ston, so lange untz dass er davon losset, und von den die in der Ordenunge sind gestroffet wurt. Es sol auch kein Werkmann noch Meister nit öffentlich über Steinwerk,3) zu der Unee sitzen, wolte aber einer davon nit lossen, so sol kein Wandelgeselle noch Steinmetze by im in siner Fürderunge nit ston, noch kein Gemeinschaft mit ihm haben.“4)

1) Symbolik, I. S. 27.
2) Neue, Zeitschrift, III. S. 166 unten; Benecke, mittelhoch. deutsches Wörterbuch, I. S. 424 unter Einunge; Schmeller, bayerisches Wörterbuch, I. S. 67 unten.
3) Während er an einem Steinbaue arbeitet.
4) Krause, II. 1. S. 277.
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[637/0657] Es muss mit allem Nachdrucke hervorgehoben werden und widerlegt viele falsche Ansichten und Lehren über die Freimaurerei, dass die alten Steinmetzordnungen den Gesellen, den Bauhüttenmitgliedern ein strenges christliches und kirchliches Leben auferlegten, namentlich auch den gehörigen Kirchenbesuch von ihnen verlangten. Der Maurerbund ist in dieser Hinsicht durchaus nur eine christliche Bruderschaft, eine christliche Gemeinde, wie die ersten Christengemeinden geheime heidnische Brüderbande, Mysterienvereine waren, 1) obwohl Hegel, Gesch. der Philosophie, II. S. 27, es als zulässig bestreitet, die geheimen Versammlungen der ersten Christen mit den heidnischen Mysterien zu vergleichen. Innungen waren die Bauhütten, insofern sie ihre Ausgaben aus den Einungen, aus den Einzugsgeldern, aus den Beiträgen der einzelnen Mitglieder bestritten. 2) In Uebereinstimmung mit der Torgauer Steinmetzordnung heisst es auch in der gemeinen deutschen Steinmetzordnung vom J. 1459: „Item man sol auch keinen Werkmann oder Meister nit in die Ordenunge empfangen, der also nit Jors zu dem heiligen Sacrament ginge oder nit christenliche ordenunge hielte, oder das sine verspielte, oder were es, dass einer ungeverlich in die Ordenunge empfangen wurde, der solichs däte, als vorstott, mit dem sol kein Meister kein Geselleschaft han, und sol auch kein Geselle by ime ston, so lange untz dass er davon losset, und von den die in der Ordenunge sind gestroffet wurt. Es sol auch kein Werkmann noch Meister nit öffentlich über Steinwerk, 3) zu der Unee sitzen, wolte aber einer davon nit lossen, so sol kein Wandelgeselle noch Steinmetze by im in siner Fürderunge nit ston, noch kein Gemeinschaft mit ihm haben.“ 4) 1) Symbolik, I. S. 27. 2) Neue, Zeitschrift, III. S. 166 unten; Benecke, mittelhoch. deutsches Wörterbuch, I. S. 424 unter Einunge; Schmeller, bayerisches Wörterbuch, I. S. 67 unten. 3) Während er an einem Steinbaue arbeitet. 4) Krause, II. 1. S. 277.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 637. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/657>, abgerufen am 23.11.2024.