Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.13ten Jahrh. zu setzenden kleinen Kirche St. Martin zu Metz, an der im J. 1231 erbauten Kirche St. Nicolas de Graviere in Verdun und an der schönen Kathedrale von Toul, deren Chor um die Mitte und das Langhaus gegen das Ende des 13ten Jahrh. vollendet wurde, - an der im J. 1248 begonnenen Kirche St. Vincent zu Metz und zuletzt an der dortigen herrlichen, sich an den Cölner Dom anschliessenden Kathedrale, deren Herstellung im J. 1327 begonnen wurde, und die wegen der Uebereinstimmung der Formen Schnaase, Vl. S. 273, gleich der Stiftskirche zu Cleve unter dem Einflusse der Cölnischen Bauhütte entstanden glaubt. Indessen beginnt dennoch in Lothringen, welches damals auch noch einen Bestandtheil des deutschen Reiches bildete, zugleich die Herrschaft des deutsch-gothischen Baustyls, in welcher Hinsicht die wahrscheinlich um 1220 oder wenig später zu Vianden, dicht an der jetzigen preussischen Grenze, entstandene Schlosskapelle besondere Aufmerksamkeit verdient, indem dieselbe mit der französischen und deutschen Gothik gleich verwandt und von beiden auch wieder gleich unterschieden ist. Die Aufgabe der Strassburger Bauhütte, mag sie nun dieselbe klar erkannt haben oder nicht, war daher jedenfalls eine sehr hohe, - die Wahrung des deutschen Sinnes und Geistes in der Baukunst gegen das romanische und französische Wesen und Uebergewicht. Ohne gerade dem Vorwurfe der Schwärmerei und der Träumerei sich bloszustellen, darf man doch behaupten, dass der Wahl der Strassburger Dombauhütte zur obersten Bauhütte aller deutschen Bauhütten dunkel der Gedanke zu Grunde gelegen habe, es solle der Dom von Strassburg das gemeinsame Heiligthum der deutschen Baukünstler und des deutschen Volkes, das gemeinsame Baudenkmal Deutschlands sein, wie auch das Alterthum solche Gemeinheiligthümer, Gemeindenkmale, Gemeinheerde liebte und namentlich der Tempel der capitolinischen Gottheiten zu Rom ein Symbol und Ausdruck der von den letzten Tarquiniern angebahnten Einheit der römischen Bürgerschaft gewesen sein soll.1) Der Dom zu Strass- 1) Guhl und Koner, das Leben der Griechen und Römer, II. (Berlin 1861) S. 12 Anm.
13ten Jahrh. zu setzenden kleinen Kirche St. Martin zu Metz, an der im J. 1231 erbauten Kirche St. Nicolas de Graviére in Verdun und an der schönen Kathedrale von Toul, deren Chor um die Mitte und das Langhaus gegen das Ende des 13ten Jahrh. vollendet wurde, – an der im J. 1248 begonnenen Kirche St. Vincent zu Metz und zuletzt an der dortigen herrlichen, sich an den Cölner Dom anschliessenden Kathedrale, deren Herstellung im J. 1327 begonnen wurde, und die wegen der Uebereinstimmung der Formen Schnaase, Vl. S. 273, gleich der Stiftskirche zu Cleve unter dem Einflusse der Cölnischen Bauhütte entstanden glaubt. Indessen beginnt dennoch in Lothringen, welches damals auch noch einen Bestandtheil des deutschen Reiches bildete, zugleich die Herrschaft des deutsch-gothischen Baustyls, in welcher Hinsicht die wahrscheinlich um 1220 oder wenig später zu Vianden, dicht an der jetzigen preussischen Grenze, entstandene Schlosskapelle besondere Aufmerksamkeit verdient, indem dieselbe mit der französischen und deutschen Gothik gleich verwandt und von beiden auch wieder gleich unterschieden ist. Die Aufgabe der Strassburger Bauhütte, mag sie nun dieselbe klar erkannt haben oder nicht, war daher jedenfalls eine sehr hohe, – die Wahrung des deutschen Sinnes und Geistes in der Baukunst gegen das romanische und französische Wesen und Uebergewicht. Ohne gerade dem Vorwurfe der Schwärmerei und der Träumerei sich bloszustellen, darf man doch behaupten, dass der Wahl der Strassburger Dombauhütte zur obersten Bauhütte aller deutschen Bauhütten dunkel der Gedanke zu Grunde gelegen habe, es solle der Dom von Strassburg das gemeinsame Heiligthum der deutschen Baukünstler und des deutschen Volkes, das gemeinsame Baudenkmal Deutschlands sein, wie auch das Alterthum solche Gemeinheiligthümer, Gemeindenkmale, Gemeinheerde liebte und namentlich der Tempel der capitolinischen Gottheiten zu Rom ein Symbol und Ausdruck der von den letzten Tarquiniern angebahnten Einheit der römischen Bürgerschaft gewesen sein soll.1) Der Dom zu Strass- 1) Guhl und Koner, das Leben der Griechen und Römer, II. (Berlin 1861) S. 12 Anm.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0638" n="618"/> 13ten Jahrh. zu setzenden kleinen Kirche St. Martin zu Metz, an der im J. 1231 erbauten Kirche St. Nicolas de Graviére in Verdun und an der schönen Kathedrale von Toul, deren Chor um die Mitte und das Langhaus gegen das Ende des 13ten Jahrh. vollendet wurde, – an der im J. 1248 begonnenen Kirche St. Vincent zu Metz und zuletzt an der dortigen herrlichen, sich an den Cölner Dom anschliessenden Kathedrale, deren Herstellung im J. 1327 begonnen wurde, und die wegen der Uebereinstimmung der Formen Schnaase, Vl. S. 273, gleich der Stiftskirche zu Cleve unter dem Einflusse der Cölnischen Bauhütte entstanden glaubt. Indessen beginnt dennoch in Lothringen, welches damals auch noch einen Bestandtheil des deutschen Reiches bildete, zugleich die Herrschaft des deutsch-gothischen Baustyls, in welcher Hinsicht die wahrscheinlich um 1220 oder wenig später zu Vianden, dicht an der jetzigen preussischen Grenze, entstandene Schlosskapelle besondere Aufmerksamkeit verdient, indem dieselbe mit der französischen und deutschen Gothik gleich verwandt und von beiden auch wieder gleich unterschieden ist. Die Aufgabe der Strassburger Bauhütte, mag sie nun dieselbe klar erkannt haben oder nicht, war daher jedenfalls eine sehr hohe, – die Wahrung des deutschen Sinnes und Geistes in der Baukunst gegen das romanische und französische Wesen und Uebergewicht. Ohne gerade dem Vorwurfe der Schwärmerei und der Träumerei sich bloszustellen, darf man doch behaupten, dass der Wahl der Strassburger Dombauhütte zur obersten Bauhütte aller deutschen Bauhütten dunkel der Gedanke zu Grunde gelegen habe, es solle der Dom von Strassburg das gemeinsame Heiligthum der deutschen Baukünstler und des deutschen Volkes, das gemeinsame Baudenkmal Deutschlands sein, wie auch das Alterthum solche Gemeinheiligthümer, Gemeindenkmale, Gemeinheerde liebte und namentlich der Tempel der capitolinischen Gottheiten zu Rom ein Symbol und Ausdruck der von den letzten Tarquiniern angebahnten Einheit der römischen Bürgerschaft gewesen sein soll.<note place="foot" n="1)">Guhl und Koner, das Leben der Griechen und Römer, II. (Berlin 1861) S. 12 Anm.</note> Der Dom zu Strass- </p> </div> </body> </text> </TEI> [618/0638]
13ten Jahrh. zu setzenden kleinen Kirche St. Martin zu Metz, an der im J. 1231 erbauten Kirche St. Nicolas de Graviére in Verdun und an der schönen Kathedrale von Toul, deren Chor um die Mitte und das Langhaus gegen das Ende des 13ten Jahrh. vollendet wurde, – an der im J. 1248 begonnenen Kirche St. Vincent zu Metz und zuletzt an der dortigen herrlichen, sich an den Cölner Dom anschliessenden Kathedrale, deren Herstellung im J. 1327 begonnen wurde, und die wegen der Uebereinstimmung der Formen Schnaase, Vl. S. 273, gleich der Stiftskirche zu Cleve unter dem Einflusse der Cölnischen Bauhütte entstanden glaubt. Indessen beginnt dennoch in Lothringen, welches damals auch noch einen Bestandtheil des deutschen Reiches bildete, zugleich die Herrschaft des deutsch-gothischen Baustyls, in welcher Hinsicht die wahrscheinlich um 1220 oder wenig später zu Vianden, dicht an der jetzigen preussischen Grenze, entstandene Schlosskapelle besondere Aufmerksamkeit verdient, indem dieselbe mit der französischen und deutschen Gothik gleich verwandt und von beiden auch wieder gleich unterschieden ist. Die Aufgabe der Strassburger Bauhütte, mag sie nun dieselbe klar erkannt haben oder nicht, war daher jedenfalls eine sehr hohe, – die Wahrung des deutschen Sinnes und Geistes in der Baukunst gegen das romanische und französische Wesen und Uebergewicht. Ohne gerade dem Vorwurfe der Schwärmerei und der Träumerei sich bloszustellen, darf man doch behaupten, dass der Wahl der Strassburger Dombauhütte zur obersten Bauhütte aller deutschen Bauhütten dunkel der Gedanke zu Grunde gelegen habe, es solle der Dom von Strassburg das gemeinsame Heiligthum der deutschen Baukünstler und des deutschen Volkes, das gemeinsame Baudenkmal Deutschlands sein, wie auch das Alterthum solche Gemeinheiligthümer, Gemeindenkmale, Gemeinheerde liebte und namentlich der Tempel der capitolinischen Gottheiten zu Rom ein Symbol und Ausdruck der von den letzten Tarquiniern angebahnten Einheit der römischen Bürgerschaft gewesen sein soll. 1) Der Dom zu Strass-
1) Guhl und Koner, das Leben der Griechen und Römer, II. (Berlin 1861) S. 12 Anm.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |