Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.gisst und seinen Adel, der wird entadelt, bis er ein Gemeiner ist."1) Nach Wilhelm von Malmesbury hatte Alfred auch die 24 Stunden des Tages also vertheilt, dass er 8 Stunden den Studien, der Schriftstellerei und dem Gebete, - 8 dem Schlaf und der Erholung des Körpers und 8 den Geschäften der Regierung widmete.2) Die Dreitheilung des Tages in den jetzigen englischen Ritualen3) könnte Alfred entlehnt sein. Die Dreitheilung des Tages bei Alfred kann leicht nur der Ausdruck einer ältern kymrischen oder bardischen Triade sein, besonders einer sog. molmutinischen Rechts-Triade,4) da die Rechtswissenschaft den Barden keineswegs fremd war. Eine solche in ihren Bestandtheilen sehr verschiedenen Zeiten angehörende Triade sagt z. B. vom Eide: "Es gibt drei crairs (geheiligte Gegenstände, um dabei zu schwören): der Stab Dessen, der Gebete zu der Gottheit sendet; der Name Gottes; die Hand, wenn sie in die Hand gelegt ist. Diese werden Handerairs (Hawgreriau) genannt. Drei andere Arten zu schwören sind: auf Wort und Gewissen; auf Wort, im Angesichte der Sonne; bei Gott und seiner Treue. In spätern Zeiten war die Form des Schwures: bei den zehn Geboten; bei dem Evangelium Johannis und bei dem heiligen Kreuze."5) Diese Triade ist insofern von ganz ungewöhnlicher Bedeutung, als dieselbe deutlich die Umgestaltung und Einfügung des alten heidnischen Lichtglaubens in das Christenthum zeigt; namentlich trat hier jetzt an die Stelle der Sonne, vielleicht auch nur zu der Sonne (und dem Monde), wie in den Maurerlogen, das Evangelium Johannis. Wir haben die Triade auch noch deshalb hervorgehoben, weil die höchst merkwürdigen, unter geistlichem Einflusse und durch Geistliche, wenn nicht durch Alfred selbst abgefassten6) Gesetze 1) Weiss, S. 377. 2) Weiss, S. 347; Lorentz, S. 211. 3) Das Freimaurerthum in seinen 7 Graden, S. 20. 4) Vergl. darüber R. Schmid, diie Gesetze der Angelsachsen, I. (Leipzig 1832) S. XXXIII ff. 5) Schmid, I. S. XXXV. 6) Lorentz, S. 243 ff.
gisst und seinen Adel, der wird entadelt, bis er ein Gemeiner ist.“1) Nach Wilhelm von Malmesbury hatte Alfred auch die 24 Stunden des Tages also vertheilt, dass er 8 Stunden den Studien, der Schriftstellerei und dem Gebete, – 8 dem Schlaf und der Erholung des Körpers und 8 den Geschäften der Regierung widmete.2) Die Dreitheilung des Tages in den jetzigen englischen Ritualen3) könnte Alfred entlehnt sein. Die Dreitheilung des Tages bei Alfred kann leicht nur der Ausdruck einer ältern kymrischen oder bardischen Triade sein, besonders einer sog. molmutinischen Rechts-Triade,4) da die Rechtswissenschaft den Barden keineswegs fremd war. Eine solche in ihren Bestandtheilen sehr verschiedenen Zeiten angehörende Triade sagt z. B. vom Eide: „Es gibt drei crairs (geheiligte Gegenstände, um dabei zu schwören): der Stab Dessen, der Gebete zu der Gottheit sendet; der Name Gottes; die Hand, wenn sie in die Hand gelegt ist. Diese werden Handerairs (Hawgreriau) genannt. Drei andere Arten zu schwören sind: auf Wort und Gewissen; auf Wort, im Angesichte der Sonne; bei Gott und seiner Treue. In spätern Zeiten war die Form des Schwures: bei den zehn Geboten; bei dem Evangelium Johannis und bei dem heiligen Kreuze.“5) Diese Triade ist insofern von ganz ungewöhnlicher Bedeutung, als dieselbe deutlich die Umgestaltung und Einfügung des alten heidnischen Lichtglaubens in das Christenthum zeigt; namentlich trat hier jetzt an die Stelle der Sonne, vielleicht auch nur zu der Sonne (und dem Monde), wie in den Maurerlogen, das Evangelium Johannis. Wir haben die Triade auch noch deshalb hervorgehoben, weil die höchst merkwürdigen, unter geistlichem Einflusse und durch Geistliche, wenn nicht durch Alfred selbst abgefassten6) Gesetze 1) Weiss, S. 377. 2) Weiss, S. 347; Lorentz, S. 211. 3) Das Freimaurerthum in seinen 7 Graden, S. 20. 4) Vergl. darüber R. Schmid, diie Gesetze der Angelsachsen, I. (Leipzig 1832) S. XXXIII ff. 5) Schmid, I. S. XXXV. 6) Lorentz, S. 243 ff.
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gisst und seinen Adel, der wird entadelt, bis er ein Gemeiner ist.“ 1)
Nach Wilhelm von Malmesbury hatte Alfred auch die 24 Stunden des Tages also vertheilt, dass er 8 Stunden den Studien, der Schriftstellerei und dem Gebete, – 8 dem Schlaf und der Erholung des Körpers und 8 den Geschäften der Regierung widmete. 2) Die Dreitheilung des Tages in den jetzigen englischen Ritualen 3) könnte Alfred entlehnt sein. Die Dreitheilung des Tages bei Alfred kann leicht nur der Ausdruck einer ältern kymrischen oder bardischen Triade sein, besonders einer sog. molmutinischen Rechts-Triade, 4) da die Rechtswissenschaft den Barden keineswegs fremd war. Eine solche in ihren Bestandtheilen sehr verschiedenen Zeiten angehörende Triade sagt z. B. vom Eide: „Es gibt drei crairs (geheiligte Gegenstände, um dabei zu schwören): der Stab Dessen, der Gebete zu der Gottheit sendet; der Name Gottes; die Hand, wenn sie in die Hand gelegt ist. Diese werden Handerairs (Hawgreriau) genannt. Drei andere Arten zu schwören sind: auf Wort und Gewissen; auf Wort, im Angesichte der Sonne; bei Gott und seiner Treue. In spätern Zeiten war die Form des Schwures: bei den zehn Geboten; bei dem Evangelium Johannis und bei dem heiligen Kreuze.“ 5) Diese Triade ist insofern von ganz ungewöhnlicher Bedeutung, als dieselbe deutlich die Umgestaltung und Einfügung des alten heidnischen Lichtglaubens in das Christenthum zeigt; namentlich trat hier jetzt an die Stelle der Sonne, vielleicht auch nur zu der Sonne (und dem Monde), wie in den Maurerlogen, das Evangelium Johannis. Wir haben die Triade auch noch deshalb hervorgehoben, weil die höchst merkwürdigen, unter geistlichem Einflusse und durch Geistliche, wenn nicht durch Alfred selbst abgefassten 6) Gesetze
1) Weiss, S. 377.
2) Weiss, S. 347; Lorentz, S. 211.
3) Das Freimaurerthum in seinen 7 Graden, S. 20.
4) Vergl. darüber R. Schmid, diie Gesetze der Angelsachsen, I. (Leipzig 1832) S. XXXIII ff.
5) Schmid, I. S. XXXV.
6) Lorentz, S. 243 ff.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 582. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/602>, abgerufen am 16.07.2024. |