Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

monent, sagt Petrus Gregorius Tholosanus). Dass das deutsche Wort Handschuh die blosse Uebersetzung von chirotheca sei, braucht kaum bemerkt zu werden.

Von den wandernden und der Gastlichkeit bedürftigen Bauleuten des Mittelalters, welches sich überhaupt durch die Unruhe, die Beweglichkeit, das Drängen und Wandern seiner Völker auszeichnet,1) und dem ganz eigentlich die fahrenden Leute jeder Art, die laufenden Gesellen (currentes socii nach Knebel),2) angehören, ist bis auf unsere Tage in dem rothen Fünf- oder Sechsecke, welches in den Städten und Dörfern der Schweiz, des südlichen, mittleren und ohne Zweifel auch nördlichen Deutschlands den kleineren Wein- und Bierschenken als Schild dient, ein Zeugniss übrig geblieben, wie wir schon in Nr. 33 der Bauhütte von 1861 darzuthun versucht haben. Die wandernden Baugesellen, Steinmetzgesellen waren in jenen frühern im Kirchen- und Profanbau so ausserordentlich thätigen Zeiten die ersten und jedenfalls lange die zahlreichsten Wandergesellen, weshalb begreiflich ist, dass in Städten und Dörfern mit Rücksicht auf sie besondere Schenken errichtet wurden und diese durch ein denselben bekanntes und befreundetes Zeichen zur Einkehr einladen wollten, wie ähnlich die Herbergen der verschiedenen Handwerke errichtet und eingerichtet wurden. Dasselbe Zeichen hängen die Bauleute noch dermalen bei Neubauten und besonders bei Reparaturen auf, um die Vorübergehenden zur Aufmerksamkeit einzuladen, und so konnte es sehr leicht gebraucht werden, um ihre eigene Aufmerksamkeit auf die Wein- und Bierschenken zu lenken. Vielleicht ist auch hierher zu beziehen, dass besonders in der Schweiz und überhaupt bei den Alemannen die Tafere, Taffera, Taverne, Täffri das Wirthshaus-, Gasthausschild und Tavernenwirthshaus oder auch die Taverne, das mit einem solchen Schilde, - mit dem eigenthümlichen oder dinglichen Rechte, Realrechte darauf, versehene Wirths-, Gasthaus noch heute bezeichnen.3) Der Ausdruck ist

1) Schnaase, VI. S. 86 ff.
2) Chronik, II. S. 143.
3) Vergl. Tobler, appenz. Sprachschatz, Zürich 1837, S. 128 b.

monent, sagt Petrus Gregorius Tholosanus). Dass das deutsche Wort Handschuh die blosse Uebersetzung von chirotheca sei, braucht kaum bemerkt zu werden.

Von den wandernden und der Gastlichkeit bedürftigen Bauleuten des Mittelalters, welches sich überhaupt durch die Unruhe, die Beweglichkeit, das Drängen und Wandern seiner Völker auszeichnet,1) und dem ganz eigentlich die fahrenden Leute jeder Art, die laufenden Gesellen (currentes socii nach Knebel),2) angehören, ist bis auf unsere Tage in dem rothen Fünf- oder Sechsecke, welches in den Städten und Dörfern der Schweiz, des südlichen, mittleren und ohne Zweifel auch nördlichen Deutschlands den kleineren Wein- und Bierschenken als Schild dient, ein Zeugniss übrig geblieben, wie wir schon in Nr. 33 der Bauhütte von 1861 darzuthun versucht haben. Die wandernden Baugesellen, Steinmetzgesellen waren in jenen frühern im Kirchen- und Profanbau so ausserordentlich thätigen Zeiten die ersten und jedenfalls lange die zahlreichsten Wandergesellen, weshalb begreiflich ist, dass in Städten und Dörfern mit Rücksicht auf sie besondere Schenken errichtet wurden und diese durch ein denselben bekanntes und befreundetes Zeichen zur Einkehr einladen wollten, wie ähnlich die Herbergen der verschiedenen Handwerke errichtet und eingerichtet wurden. Dasselbe Zeichen hängen die Bauleute noch dermalen bei Neubauten und besonders bei Reparaturen auf, um die Vorübergehenden zur Aufmerksamkeit einzuladen, und so konnte es sehr leicht gebraucht werden, um ihre eigene Aufmerksamkeit auf die Wein- und Bierschenken zu lenken. Vielleicht ist auch hierher zu beziehen, dass besonders in der Schweiz und überhaupt bei den Alemannen die Tafère, Taffera, Taverne, Täffri das Wirthshaus-, Gasthausschild und Tavernenwirthshaus oder auch die Taverne, das mit einem solchen Schilde, – mit dem eigenthümlichen oder dinglichen Rechte, Realrechte darauf, versehene Wirths-, Gasthaus noch heute bezeichnen.3) Der Ausdruck ist

1) Schnaase, VI. S. 86 ff.
2) Chronik, II. S. 143.
3) Vergl. Tobler, appenz. Sprachschatz, Zürich 1837, S. 128 b.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0596" n="576"/>
monent, sagt Petrus Gregorius Tholosanus). Dass das deutsche Wort Handschuh die blosse Uebersetzung von chirotheca sei, braucht kaum bemerkt zu werden.</p>
        <p>
     Von den wandernden und der Gastlichkeit bedürftigen Bauleuten des Mittelalters, welches sich überhaupt durch die Unruhe, die Beweglichkeit, das Drängen und Wandern seiner Völker auszeichnet,<note place="foot" n="1)">Schnaase, VI. S. 86 ff.<lb/></note> und dem ganz eigentlich die fahrenden Leute jeder Art, die laufenden Gesellen (currentes socii nach Knebel),<note place="foot" n="2)">Chronik, II. S. 143.<lb/></note> angehören, ist bis auf unsere Tage in dem rothen Fünf- oder Sechsecke, welches in den Städten und Dörfern der Schweiz, des südlichen, mittleren und ohne Zweifel auch nördlichen Deutschlands den kleineren Wein- und Bierschenken als Schild dient, ein Zeugniss übrig geblieben, wie wir schon in Nr. 33 der Bauhütte von 1861 darzuthun versucht haben. Die wandernden Baugesellen, Steinmetzgesellen waren in jenen frühern im Kirchen- und Profanbau so ausserordentlich thätigen Zeiten die ersten und jedenfalls lange die zahlreichsten Wandergesellen, weshalb begreiflich ist, dass in Städten und Dörfern mit Rücksicht auf sie besondere Schenken errichtet wurden und diese durch ein denselben bekanntes und befreundetes Zeichen zur Einkehr einladen wollten, wie ähnlich die Herbergen der verschiedenen Handwerke errichtet und eingerichtet wurden. Dasselbe Zeichen hängen die Bauleute noch dermalen bei Neubauten und besonders bei Reparaturen auf, um die Vorübergehenden zur Aufmerksamkeit einzuladen, und so konnte es sehr leicht gebraucht werden, um ihre eigene Aufmerksamkeit auf die Wein- und Bierschenken zu lenken. Vielleicht ist auch hierher zu beziehen, dass besonders in der Schweiz und überhaupt bei den Alemannen die Tafère, Taffera, Taverne, Täffri das Wirthshaus-, Gasthausschild und Tavernenwirthshaus oder auch die Taverne, das mit einem solchen Schilde, &#x2013; mit dem eigenthümlichen oder dinglichen Rechte, Realrechte darauf, versehene Wirths-, Gasthaus noch heute bezeichnen.<note place="foot" n="3)">Vergl. Tobler, appenz. Sprachschatz, Zürich 1837, S. 128 b.</note> Der Ausdruck ist
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[576/0596] monent, sagt Petrus Gregorius Tholosanus). Dass das deutsche Wort Handschuh die blosse Uebersetzung von chirotheca sei, braucht kaum bemerkt zu werden. Von den wandernden und der Gastlichkeit bedürftigen Bauleuten des Mittelalters, welches sich überhaupt durch die Unruhe, die Beweglichkeit, das Drängen und Wandern seiner Völker auszeichnet, 1) und dem ganz eigentlich die fahrenden Leute jeder Art, die laufenden Gesellen (currentes socii nach Knebel), 2) angehören, ist bis auf unsere Tage in dem rothen Fünf- oder Sechsecke, welches in den Städten und Dörfern der Schweiz, des südlichen, mittleren und ohne Zweifel auch nördlichen Deutschlands den kleineren Wein- und Bierschenken als Schild dient, ein Zeugniss übrig geblieben, wie wir schon in Nr. 33 der Bauhütte von 1861 darzuthun versucht haben. Die wandernden Baugesellen, Steinmetzgesellen waren in jenen frühern im Kirchen- und Profanbau so ausserordentlich thätigen Zeiten die ersten und jedenfalls lange die zahlreichsten Wandergesellen, weshalb begreiflich ist, dass in Städten und Dörfern mit Rücksicht auf sie besondere Schenken errichtet wurden und diese durch ein denselben bekanntes und befreundetes Zeichen zur Einkehr einladen wollten, wie ähnlich die Herbergen der verschiedenen Handwerke errichtet und eingerichtet wurden. Dasselbe Zeichen hängen die Bauleute noch dermalen bei Neubauten und besonders bei Reparaturen auf, um die Vorübergehenden zur Aufmerksamkeit einzuladen, und so konnte es sehr leicht gebraucht werden, um ihre eigene Aufmerksamkeit auf die Wein- und Bierschenken zu lenken. Vielleicht ist auch hierher zu beziehen, dass besonders in der Schweiz und überhaupt bei den Alemannen die Tafère, Taffera, Taverne, Täffri das Wirthshaus-, Gasthausschild und Tavernenwirthshaus oder auch die Taverne, das mit einem solchen Schilde, – mit dem eigenthümlichen oder dinglichen Rechte, Realrechte darauf, versehene Wirths-, Gasthaus noch heute bezeichnen. 3) Der Ausdruck ist 1) Schnaase, VI. S. 86 ff. 2) Chronik, II. S. 143. 3) Vergl. Tobler, appenz. Sprachschatz, Zürich 1837, S. 128 b.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/596
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 576. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/596>, abgerufen am 20.07.2024.