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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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stellte. Bei den Aegyptern hatten die Hierostolisten oder [fremdsprachliches Material] nach Plutarch de Isid. 3 besonders die Bekleidung der Götterstatuen zu den feierlichen Umzügen zu besorgen. Sie trugen die Elle der Gerechtigkeit1) oder wohl eher den Massstab und eine Opferschaale, jene als Ordner der Processionen oder öffentlichen Umzüge, diese als Anordner und Darbringer der Trankopfer oder Libationen in der Hand und hatten alle äusserlichen Gebräuche des öffentlichen Gottesdienstes, besonders auch die Prüfung der Opferthiere zu besorgen. Aehnlich sind noch die Vorrichtungen des katholischen Schulmeisters oder auch Kirchendieners und Messners (aedituus, sacristanus), des protestantischen Sigristen2) (sacrist) und des maurerischen Logenverwalters oder auch Ceremonienmeisters und des dienenden Bruders, des Castellanen. - Auch das Grabgeläute soll eine alte Sitte der heidnischen Griechen sein.3)

Römisch-keltisch, römisch-gallisch ist die Verfassung und das Recht der Handwerker und Handwerksgenossenschaften, namentlich aber der Bauleute und Bauhütten in ihrem Grundwesen, was bei den Untersuchungen über den Ursprung der Innungen und der Zünfte nicht immer und nicht genug beachtet werden dürfte. Der Rechtsbegriff des städtischen Gemeinwesens und der städtischen Gemeinheiten, insonderheit der Handwerksinnungen, als collegia oder universitates, corpora mit ihren eigenen Organen oder Beamten, mit ihrem eigenen Vermögen und Kassen (Handwerksladen)4) und mit ihrer gesammten künstlichen Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit, womit zugleich die Markt- und Handwerkspolizei, die ganze städtische Verwaltung innigst zusammenhängt, ist und bleibt gewiss unbestreitbar römisch, und ist von den Germanen namentlich in Gallien und

1) Uhlemann, ägypt. Alterthumsk., II. S. 185.
2) Schmeller, bayerisches Wörterb., III. S, 215; Ziemann, mittelhochd. Wörterb., unter sigriste.
3) Lang, Sage vom heiligen Gral, S. 258.
4) Ortloff, §. 25 ff.

stellte. Bei den Aegyptern hatten die Hierostolisten oder [fremdsprachliches Material] nach Plutarch de Isid. 3 besonders die Bekleidung der Götterstatuen zu den feierlichen Umzügen zu besorgen. Sie trugen die Elle der Gerechtigkeit1) oder wohl eher den Massstab und eine Opferschaale, jene als Ordner der Processionen oder öffentlichen Umzüge, diese als Anordner und Darbringer der Trankopfer oder Libationen in der Hand und hatten alle äusserlichen Gebräuche des öffentlichen Gottesdienstes, besonders auch die Prüfung der Opferthiere zu besorgen. Aehnlich sind noch die Vorrichtungen des katholischen Schulmeisters oder auch Kirchendieners und Messners (aedituus, sacristanus), des protestantischen Sigristen2) (sacrist) und des maurerischen Logenverwalters oder auch Ceremonienmeisters und des dienenden Bruders, des Castellanen. – Auch das Grabgeläute soll eine alte Sitte der heidnischen Griechen sein.3)

Römisch-keltisch, römisch-gallisch ist die Verfassung und das Recht der Handwerker und Handwerksgenossenschaften, namentlich aber der Bauleute und Bauhütten in ihrem Grundwesen, was bei den Untersuchungen über den Ursprung der Innungen und der Zünfte nicht immer und nicht genug beachtet werden dürfte. Der Rechtsbegriff des städtischen Gemeinwesens und der städtischen Gemeinheiten, insonderheit der Handwerksinnungen, als collegia oder universitates, corpora mit ihren eigenen Organen oder Beamten, mit ihrem eigenen Vermögen und Kassen (Handwerksladen)4) und mit ihrer gesammten künstlichen Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit, womit zugleich die Markt- und Handwerkspolizei, die ganze städtische Verwaltung innigst zusammenhängt, ist und bleibt gewiss unbestreitbar römisch, und ist von den Germanen namentlich in Gallien und

1) Uhlemann, ägypt. Alterthumsk., II. S. 185.
2) Schmeller, bayerisches Wörterb., III. S, 215; Ziemann, mittelhochd. Wörterb., unter sigriste.
3) Lang, Sage vom heiligen Gral, S. 258.
4) Ortloff, §. 25 ff.
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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 561. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/581>, abgerufen am 23.11.2024.