Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.schaften, - nach Besold universitates, quae ab uno Praefecto reguntur, wie schildesamt Ritterdienst ist, kamerambet, Amt des Kammerdieners, kellerambet, Amt des Kellners oder der Kellnerin,1) - und alle Staatsämter, Staatsbeamte zugleich Staatsdienste, Staatsdiener sind; in dem gleichen Sinne auch namentlich vom Zunftamte gesprochen wird.2) Amtmeister, Ammeister heisst der Obermeister in Zünften,3) besonders zu Strassburg, und Amtsgenoss (collega) ist = Amtsbruder. Die ambetliute am Hofe sind der kameraere, truhsaeze, schenke und marschalc,4) also die Vierer des Hofes. Auch pflegt noch gegenwärtig Meister und Beamter häufig ganz gleichbedeutend gebraucht zu werden, z. B. in Rheinbaiern Rentmeister und Rentbeamter. - Christus nennt sich den Meister mit seinen Jüngern oder Schülern, z. B. im Evangelium Marci 14, 14 und Matthäi 24, 18, ferner Johannis 13, 13 ff. Meister und König wird der Führer der Templeisen, der den Tempel des h. Gral bewachenden Ritter genannt.5) Wie abhängig damals noch die Handwerker von dem Landesherrn gewesen und mit welcher Strenge die obrigkeitliche Aufsicht über dieselben geübt worden seien, zeigen besonders die sicilischen Gesetze (Constitut. Regni Siciliae, Lib. III. Tit. 49) des Kaisers Friedrich Il., indem er an jedem Orte über die Gold- und Silberarbeiter, Sattler, Schildner, Riemer, Lichtermacher, Grob- und Kupferschmiede und Schafter zwei Beamte setzte, welche darüber (gleichsam als Schaumeister) zu wachen hatten, dass gute Arbeit geliefert werde, deren Lohn schätzten und Zuwiderhandelnde dem Hofe vorzeigten; für die erste Zuwiderhandlung war die Strafe ein Pfund Gold oder Staubenschlag, für die zweite das Abhauen der Hand und für die dritte der Tod am Galgen.6) Auch die grosse Zahl der Meister und Gesellen in einer Stadt machte nicht selten eine strengere 1) Benecke, u. d, W. 2) Grimm, I. S. 280. 3) Grimm, u. d. W.; Besold, I. S. 35, Nr. 55. 4) Ziemann, unter ambaht-man; oben S. 337. 5) Lang, die Sage vom h. Gral, S. 187. 6) Vergl. auch Danz, V. S. 42.
schaften, – nach Besold universitates, quae ab uno Praefecto reguntur, wie schildesamt Ritterdienst ist, kamerambet, Amt des Kammerdieners, kellerambet, Amt des Kellners oder der Kellnerin,1) – und alle Staatsämter, Staatsbeamte zugleich Staatsdienste, Staatsdiener sind; in dem gleichen Sinne auch namentlich vom Zunftamte gesprochen wird.2) Amtmeister, Ammeister heisst der Obermeister in Zünften,3) besonders zu Strassburg, und Amtsgenoss (collega) ist = Amtsbruder. Die ambetliute am Hofe sind der kameraere, truhsaeze, schenke und marschalc,4) also die Vierer des Hofes. Auch pflegt noch gegenwärtig Meister und Beamter häufig ganz gleichbedeutend gebraucht zu werden, z. B. in Rheinbaiern Rentmeister und Rentbeamter. – Christus nennt sich den Meister mit seinen Jüngern oder Schülern, z. B. im Evangelium Marci 14, 14 und Matthäi 24, 18, ferner Johannis 13, 13 ff. Meister und König wird der Führer der Templeisen, der den Tempel des h. Gral bewachenden Ritter genannt.5) Wie abhängig damals noch die Handwerker von dem Landesherrn gewesen und mit welcher Strenge die obrigkeitliche Aufsicht über dieselben geübt worden seien, zeigen besonders die sicilischen Gesetze (Constitut. Regni Siciliae, Lib. III. Tit. 49) des Kaisers Friedrich Il., indem er an jedem Orte über die Gold- und Silberarbeiter, Sattler, Schildner, Riemer, Lichtermacher, Grob- und Kupferschmiede und Schafter zwei Beamte setzte, welche darüber (gleichsam als Schaumeister) zu wachen hatten, dass gute Arbeit geliefert werde, deren Lohn schätzten und Zuwiderhandelnde dem Hofe vorzeigten; für die erste Zuwiderhandlung war die Strafe ein Pfund Gold oder Staubenschlag, für die zweite das Abhauen der Hand und für die dritte der Tod am Galgen.6) Auch die grosse Zahl der Meister und Gesellen in einer Stadt machte nicht selten eine strengere 1) Benecke, u. d, W. 2) Grimm, I. S. 280. 3) Grimm, u. d. W.; Besold, I. S. 35, Nr. 55. 4) Ziemann, unter ambaht-man; oben S. 337. 5) Lang, die Sage vom h. Gral, S. 187. 6) Vergl. auch Danz, V. S. 42.
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1) Benecke, u. d, W.
2) Grimm, I. S. 280.
3) Grimm, u. d. W.; Besold, I. S. 35, Nr. 55.
4) Ziemann, unter ambaht-man; oben S. 337.
5) Lang, die Sage vom h. Gral, S. 187.
6) Vergl. auch Danz, V. S. 42.
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