Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.Es wird nicht entgehen, dass in den alemannischen, burgundischen und fränkischen Gesetzen der aurifex oder Geldarbeiter genannt wird, welche Industrie bei den germanischen Völkern jener Zeit unmöglich eine einheimische, sondern einzig eine fremde und römische gewesen sein kann. Wenn Gregor von Tours (+ 595), II. S. 32, von der Belagerung von Vienne berichtet: "Verum ubi minori populo alimenta deficere coeperunt, Godegisil jussit expelli minores ab urbe. Quo facto expulsus est inter ceteros artifex ille, cui de aquaducta cura manebat," ist die befestigte Stadt, die Wasserleitung und der sie beaufsehende Handwerker, vielleicht ein Baumeister, gleich römisch. Vor etwa 40 Jahren hat Pertz in einem Codex des Klosters der SS. Trinita zu La Cava ein kurzes Verzeichniss von Bestimmungen der longobardischen Könige über den Arbeitslohn der Bauleute, "Memoratorio de mercedes Commacinorum" aufgefunden, welches in jenem Codex wie in einer Wolfenbütteler Handschrift in die Regierunzszeit des Longobardenkönigs Liutprand (713 - 744) gestellt wird1) und das zuerst zu Turin im J. 1846 unter dem Titel herausgegeben wurde: "Regum Longobardum leges, quas C. Baudius a Vesme primus edebat, Carolus Promis commentariis auxit." A. v. Reumont berichtet über diese Ausgabe der fraglichen Gesetze erläuternd in Nr. 30 des Tüb. Kunstblattes für 1847 wobei er die Bemerkung vorausschickt, dass die Magistri Comacini bis zum 14ten Jahrh. die meisten Bauwerke im grössern Theile Italiens aufführten; in derselben Weise wie vom Luganersee, aus Campione, eine ganze Schaar von Bildhauern und Steinmetzen im 13ten und 14ten Jahrh. hervorgingen, von denen Tiraboschi und Cicognara und neuerdings Defendente Sacchi in der Erläuterung der Arca di S. Agostino zu Pavia berichten;2) wie endlich heute noch Carrara zugleich Werkstatt und Schule sei. Auch an die römischen Cosmaten und ihre Schule, deren Geschichte zuletzt von Promis und Gaye (Turin 1836) behandelten,3) erinnert 1) Vergl. Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, V. (Hannover 1824) S. 247 ff. 2) Kunstbl. für 1834. Nr. 28 - 30. 3) Kunstbl. für 1839, Nr. 61 - 64.
Es wird nicht entgehen, dass in den alemannischen, burgundischen und fränkischen Gesetzen der aurifex oder Geldarbeiter genannt wird, welche Industrie bei den germanischen Völkern jener Zeit unmöglich eine einheimische, sondern einzig eine fremde und römische gewesen sein kann. Wenn Gregor von Tours (+ 595), II. S. 32, von der Belagerung von Vienne berichtet: „Verum ubi minori populo alimenta deficere coeperunt, Godegisil jussit expelli minores ab urbe. Quo facto expulsus est inter ceteros artifex ille, cui de aquaducta cura manebat,“ ist die befestigte Stadt, die Wasserleitung und der sie beaufsehende Handwerker, vielleicht ein Baumeister, gleich römisch. Vor etwa 40 Jahren hat Pertz in einem Codex des Klosters der SS. Trinita zu La Cava ein kurzes Verzeichniss von Bestimmungen der longobardischen Könige über den Arbeitslohn der Bauleute, „Memoratorio de mercedes Commacinorum“ aufgefunden, welches in jenem Codex wie in einer Wolfenbütteler Handschrift in die Regierunzszeit des Longobardenkönigs Liutprand (713 – 744) gestellt wird1) und das zuerst zu Turin im J. 1846 unter dem Titel herausgegeben wurde: „Regum Longobardum leges, quas C. Baudius a Vesme primus edebat, Carolus Promis commentariis auxit.“ A. v. Reumont berichtet über diese Ausgabe der fraglichen Gesetze erläuternd in Nr. 30 des Tüb. Kunstblattes für 1847 wobei er die Bemerkung vorausschickt, dass die Magistri Comacini bis zum 14ten Jahrh. die meisten Bauwerke im grössern Theile Italiens aufführten; in derselben Weise wie vom Luganersee, aus Campione, eine ganze Schaar von Bildhauern und Steinmetzen im 13ten und 14ten Jahrh. hervorgingen, von denen Tiraboschi und Cicognara und neuerdings Defendente Sacchi in der Erläuterung der Arca di S. Agostino zu Pavia berichten;2) wie endlich heute noch Carrara zugleich Werkstatt und Schule sei. Auch an die römischen Cosmaten und ihre Schule, deren Geschichte zuletzt von Promis und Gaye (Turin 1836) behandelten,3) erinnert 1) Vergl. Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, V. (Hannover 1824) S. 247 ff. 2) Kunstbl. für 1834. Nr. 28 – 30. 3) Kunstbl. für 1839, Nr. 61 – 64.
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Es wird nicht entgehen, dass in den alemannischen, burgundischen und fränkischen Gesetzen der aurifex oder Geldarbeiter genannt wird, welche Industrie bei den germanischen Völkern jener Zeit unmöglich eine einheimische, sondern einzig eine fremde und römische gewesen sein kann. Wenn Gregor von Tours (+ 595), II. S. 32, von der Belagerung von Vienne berichtet: „Verum ubi minori populo alimenta deficere coeperunt, Godegisil jussit expelli minores ab urbe. Quo facto expulsus est inter ceteros artifex ille, cui de aquaducta cura manebat,“ ist die befestigte Stadt, die Wasserleitung und der sie beaufsehende Handwerker, vielleicht ein Baumeister, gleich römisch. Vor etwa 40 Jahren hat Pertz in einem Codex des Klosters der SS. Trinita zu La Cava ein kurzes Verzeichniss von Bestimmungen der longobardischen Könige über den Arbeitslohn der Bauleute, „Memoratorio de mercedes Commacinorum“ aufgefunden, welches in jenem Codex wie in einer Wolfenbütteler Handschrift in die Regierunzszeit des Longobardenkönigs Liutprand (713 – 744) gestellt wird 1) und das zuerst zu Turin im J. 1846 unter dem Titel herausgegeben wurde: „Regum Longobardum leges, quas C. Baudius a Vesme primus edebat, Carolus Promis commentariis auxit.“ A. v. Reumont berichtet über diese Ausgabe der fraglichen Gesetze erläuternd in Nr. 30 des Tüb. Kunstblattes für 1847 wobei er die Bemerkung vorausschickt, dass die Magistri Comacini bis zum 14ten Jahrh. die meisten Bauwerke im grössern Theile Italiens aufführten; in derselben Weise wie vom Luganersee, aus Campione, eine ganze Schaar von Bildhauern und Steinmetzen im 13ten und 14ten Jahrh. hervorgingen, von denen Tiraboschi und Cicognara und neuerdings Defendente Sacchi in der Erläuterung der Arca di S. Agostino zu Pavia berichten; 2) wie endlich heute noch Carrara zugleich Werkstatt und Schule sei. Auch an die römischen Cosmaten und ihre Schule, deren Geschichte zuletzt von Promis und Gaye (Turin 1836) behandelten, 3) erinnert
1) Vergl. Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, V. (Hannover 1824) S. 247 ff.
2) Kunstbl. für 1834. Nr. 28 – 30.
3) Kunstbl. für 1839, Nr. 61 – 64.
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